Symbolbild Paragraph

Foto: ©ipopba – stock.adobe.com

Einstellung der Staatsanwaltschaft Potsdam beim Vorwurf Besitz von Kokain erreicht

7.02.2024 | Strafrecht

Bearbeiter: Benjamin Grunst
Rechtsgebiet: Drogenstrafrecht
Ergebnis: Einstellung wegen Geringfügigkeit
Wo? Staatsanwaltschaft Potsdam

Polizeikontrolle bei unserem 19 jährigen Mandanten.

Die Beamten nehmen Cannabisgeruch wahr und durchsuchen danach das Auto. Es wird zwar kein Cannabis gefunden, aber einige Eppendorfergefäße mit Kokain.

Einstellung des Verfahrens wegen Drogenbesitz

Bei geringen Mengen an Betäubungsmitteln besteht die Möglichkeit mit guter Verteidigung eine Einstellung auch im Ermittlungsverfahren zu erreichen. So ergibt die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit Mandanten bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen, dass er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand. Bei einem Alter zwischen 18 bis zum 21. Lebensjahr kann Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewandt werden.

Gezielte Verteidigung zur Anwendung des Jugendstrafrechts

Jugendstrafrecht kann nur zur Anwendung kommen, wenn der Heranwachsende eher einem Jugendlichen gleichzusetzen ist. Marker sind dabei die Wohnsituation, die wirtschaftliche Unabhängigkeit, der Ausbildungsstand und biografische Umbrüche. Die Staatsanwaltschaft konnte hier überzeugt werden und so die Grundlage für die Einstellung geschaffen werden.

 

Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht

RA Norman Buse

Benjamin Grunst

Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

Email: [email protected]

RA David Herz

Sören Grigutsch

Fachanwalt für Strafrecht

Email: [email protected]

RA David Herz

Michael Voltz

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München

Email: [email protected]

Prof.Dr. Thomas Bode

Prof. Dr. Thomas Bode

Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Email: [email protected]

Vincent Trautmann

Vincent Trautmann

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

Email: [email protected]

Neueste Beiträge

Bauantrag bewilligt

Die Mandanten haben im Dezember 2022 einen Bauantrag bei der Baubehörde Luckenwalde gestellt, in der Hoffnung, dass schnell über diesen entschieden würde und sie mit dem Bauen beginnen könnten.

Bewertungen auf Proven Expert

Kontakt

BUSE HERZ GRUNST
Rechtsanwälte PartG mbB

Bahnhofstraße 17
12555 Berlin
Telefon: +49 30 513 026 82
Telefax: +49 30 51 30 48 59
Mail: [email protected]

Weitere Standorte:

Kurfürstendamm 11
10719 Berlin
Telefon: +49 30 513 026 82
Telefax: +49 30 51 30 48 59
Mail: [email protected]

Alter Wall 32
20457 Hamburg
Telefon: +49 40 809 031 9013
Fax: +49 40 809 031 9150
Mail: [email protected]

Antonienstraße 1
80802 München
Telefon: +49 89 74055200
Fax: +49 89 740552050
Mail: [email protected]