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Einstellung des Strafverfahrens beim Vorwurf der versuchten schweren Brandstiftung durch Staatsanwaltschaft Cottbus erreicht

22.03.2024 | Strafrecht

Bearbeiter: Vincent Trautmann
Rechtsgebiet: Brandstiftung
Ergebnis: Einstellung wegen Geringfügigkeit
Wo? Staatsanwaltschaft Cottbus

Ob ein Verhalten strafbar ist oder nicht, ist manchmal gar nicht so leicht zu beantworten.

So auch in dem Fall unserer Mandantin: Diese hatte sich in suizidaler Absicht in einem Haus verbarrikadiert und Fenster sowie Türen abgeklebt. Sodann zündete sie einen Einmalgrill im Zimmer an. Nach kurzer Zeit brach sie den Suizidversuch ab und brachte den Grill in den Garten.

Vorwurf der Brandstiftung nach abgebrochenem Suizidversuch

Die Staatsanwaltschaft warf unserer Mandantin nun u.a. versuchte schwere Brandstiftung vor. Dabei übersah sie, dass die Mandantin durch das Raustragen des Grills in den Garten von dem Versuch der Brandstiftung strafbefreiend zurückgetreten war. Außerdem befand sie sich in einer psychischen Ausnahmesituation.

Erfolgreiche Anregung der Einstellung des Strafverfahrens durch den Anwalt für Strafrecht

Nachdem die Mandantin uns beauftragt hatte, wies der zuständige Anwalt für Strafrecht der Kanzlei die Staatsanwaltschaft auf die Rechtslage hin und forderte eine unverzügliche Einstellung des Verfahrens.

Dieses Vorgehen hatte Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Cottbus stellte das Ermittlungsverfahren zur vollsten Zufriedenheit unserer Mandantin ein.

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RA Benjamin Grunst

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Fachanwalt für Strafrecht

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angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München

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Prof.Dr. Thomas Bode

Prof. Dr. Thomas Bode

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Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

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RA Vincent Trautmann

Vincent Trautmann

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

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Bauantrag bewilligt

Die Mandanten hatten ein nichterschlossenes Grundstück erworben. Es bestand zwischen Gemeinde und Baufirma ein Erschließungsvertrag mit Fertigstellung zum 31.12.2023.

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