Einstellung des Strafverfahrens beim Vorwurf der versuchten schweren Brandstiftung durch Staatsanwaltschaft Cottbus erreicht
Bearbeiter: Vincent Trautmann
Rechtsgebiet: Brandstiftung
Ergebnis: Einstellung wegen Geringfügigkeit
Wo? Staatsanwaltschaft Cottbus
So auch in dem Fall unserer Mandantin: Diese hatte sich in suizidaler Absicht in einem Haus verbarrikadiert und Fenster sowie Türen abgeklebt. Sodann zündete sie einen Einmalgrill im Zimmer an. Nach kurzer Zeit brach sie den Suizidversuch ab und brachte den Grill in den Garten.
Vorwurf der Brandstiftung nach abgebrochenem Suizidversuch
Die Staatsanwaltschaft warf unserer Mandantin nun u.a. versuchte schwere Brandstiftung vor. Dabei übersah sie, dass die Mandantin durch das Raustragen des Grills in den Garten von dem Versuch der Brandstiftung strafbefreiend zurückgetreten war. Außerdem befand sie sich in einer psychischen Ausnahmesituation.
Erfolgreiche Anregung der Einstellung des Strafverfahrens durch den Anwalt für Strafrecht
Nachdem die Mandantin uns beauftragt hatte, wies der zuständige Anwalt für Strafrecht der Kanzlei die Staatsanwaltschaft auf die Rechtslage hin und forderte eine unverzügliche Einstellung des Verfahrens.
Dieses Vorgehen hatte Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Cottbus stellte das Ermittlungsverfahren zur vollsten Zufriedenheit unserer Mandantin ein.
Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht
Benjamin Grunst
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)
Email: [email protected]
Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München
Email: [email protected]
Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Email: [email protected]