Cannabis
Symbolbild Drogen (Foto: © Alexander Limbach – stock.adobe.com)

Einstellung trotz großer Cannabis-Plantage

4.06.2024 | Strafrecht

Bearbeiter: Benjamin Grunst
Rechtsgebiet: Drogenstrafrecht
Ergebnis: Einstellung gegen Geldauflage
Wo? Amtsgericht Tiergarten

Wenn die langsame Bearbeitung von Strafverfahren zu einem unerwartet positiven Ergebnis führt.

Nach einer Hausdurchsuchung beim Mandanten wurde eine nicht unerhebliche Cannabisplantage entdeckt.

Gesetze können auch entschärft werden im Drogenstrafrecht

Das Ermittlungsverfahren zog sich für den Mandanten bis zur Einführung des neuen Cannabis-Gesetzes hin. Die ursprünglich drohende Verurteilung wegen des Verbrechens Besitzes von Cannabis in nicht geringer Menge wurde durch den Gesetzgeber deutlich entschärft. Angewendet wird nämlich immer das mildeste Gesetz auch wenn dies erst nach der Tat eingeführt wurde.

Einstellung des Strafverfahrens wegen Cannabis so möglich

Nur durch die Herabsetzung der Strafbarkeit auf ein Vergehensniveau eröffnete sich das gesetzliche Fenster für eine Einstellungsmöglichkeit. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht waren mit unserem Vorschlag einverstanden. Dem Mandanten blieb nicht nur die Freiheitsstrafe erspart, sondern auch der Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis.

Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht

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Benjamin Grunst

Fachanwalt für Strafrecht
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RA David Herz

Sören Grigutsch

Fachanwalt für Strafrecht

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RA David Herz

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Prof. Dr. Thomas Bode

Of Counsel
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Vincent Trautmann

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