Ermittlungsverfahren wegen Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) eingestellt
Bearbeiterin: Benjamin Grunst
Rechtsgebiet: Belohnung und Billigung von Straftaten §140 StGB
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens nach § 170 II StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Cottbus
Anlass war ein Kommentar, den er im Rahmen einer politischen Diskussion auf der Plattform X veröffentlicht hatte. Die Strafverfolgungsbehörden prüften, ob diese Äußerung als strafbare Billigung von Straftaten zu werten sei.
Unser Mandant war bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten und machte – auf anwaltlichen Rat – von seinem verfassungsrechtlich garantierten Schweigerecht Gebrauch. Nach umfassender Akteneinsicht haben wir den Sachverhalt rechtlich sorgfältig analysiert und gegenüber der Staatsanwaltschaft ausführlich Stellung genommen.
Dabei konnten wir darlegen, dass die Voraussetzungen eines hinreichenden Tatverdachts nicht erfüllt waren. Die in Rede stehende Äußerung stellte sich bei objektiver Betrachtung als überspitzte, polemische Meinungsäußerung dar. Sie war weder als ernsthafte Billigung konkreter Straftaten zu verstehen noch geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Maßgeblich war insbesondere die Einordnung im Gesamtzusammenhang der politischen Debatte sowie der Schutzbereich der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG.
Die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser rechtlichen Bewertung an und entschied:
Einstellung des Ermittlungsverfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts.
Für unseren Mandanten bedeutet dies eine vollständige strafrechtliche Entlastung. Eine Anklage, Hauptverhandlung oder Vorstrafe konnten vermieden werden.
Der Fall zeigt, wie wichtig eine präzise rechtliche Einordnung von Online-Äußerungen ist – insbesondere in zugespitzten politischen Diskussionen.
Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht
Benjamin Grunst
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)
Email: [email protected]
Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München
Email: [email protected]
Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Email: [email protected]









