Freispruch unseres Mandanten durch das Amtsgericht Berlin Tiergarten
Bearbeiter: Benjamin Grunst
Rechtsgebiet: Jugendstrafrecht
Ergebnis: Freispruch
Wo? Amtsgericht Berlin Tiergarten
Der Mandant wird Beschuldigter eines Strafverfahrens wegen des Vorwurfs Raub. Ein erheblicher Vorwurf. Für Raub droht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
Anzeige der Verteidigung, Aktenanalyse und Herausarbeitung der Widersprüche in den Ermittlungen
Der Mandant wendet sich an unsere Kanzlei für Strafrecht und wir übernehmen die Ermittlungen. Der zuständige Anwalt – Rechtsanwalt Benjamin Grunst – beantragt Einsicht in die Ermittlungsakten. Bei der Analyse der Ermittlungsergebnisse stellt er fest, dass die vorliegenden Beweise gegen den Mandanten dünn sind.
Es gibt eine Hauptbelastungszeugin – die Geschädigte. Diese soll unseren Mandanten bei den beiden Angreifern gesehen haben.
Rechtsanwalt Grunst fiel aber auf, dass die Geschädigte den Ablauf in verschiedenen Vernehmungen unterschiedlich schilderte. Auch die Angabe, wen der Anwesenden sie erkannt haben wollte, änderte sich von einer Vernehmung auf die andere.
Am Ende fiel das Licht auf unseren Mandanten.
Der Zeugenbeweis im Strafverfahren
Zeugen sind elementare Beweismittel im Strafverfahren. Doch birgt dieses Beweismittel – die Zeugenaussage – auch Tücken und Besonderheiten, die es zu beachten und berücksichtigen gilt.
So ist zum Beispiel zu berücksichtigen, dass menschliche Erinnerungen fehlbar sind. Nicht selten liegen lange Zeitspannen zwischen dem Tatgeschehen und der Verhandlung vor Gericht.
Auch und insbesondere bei widersprüchlichen Aussagen (nicht nur innerhalb einer Vernehmung, sondern auch bei Widersprüchen zwischen mehreren Vernehmungen bei der Polizei) müssen sich das Gericht und die Verfahrensbeteiligten mit der Frage der Glaubhaftigkeit des Zeugen oder der Zeugin auseinandersetzen.
Gerade vor dem Hintergrund der Komplexität der Thematik der Beweiswürdigung von Zeugenaussagen empfiehlt es sich, sich als Beschuldigter eines Strafverfahrens durch einen erfahrenen und spezialisierten Strafverteidiger verteidigen zu lassen. Dieser kennt nämlich die in der Rechtsprechung geltenden Grundsätze, hat die nötige fachliche Expertise und berufliche Erfahrung, um Zeugenaussagen fundiert prüfen und etwaige Zweifel an Zeugenaussagen vor Staatsanwaltschaft und Gericht geltend zu machen.
So tat dies Rechtsanwalt Grunst auch in diesem Verfahren. Im Rahmen einer umfangreichen Analyse der Aussagen der Zeugin in den polizeilichen Vernehmungen arbeitete er die Widersprüche heraus.
Erfolg vor dem Amtsgericht Berlin Tiergarten – Freispruch von den Vorwürfen
Auch nach der Zeugenvernehmung der Geschädigten in der Hauptverhandlung bei Gericht ließ sich das Geschehen nicht aufklären. Niemand der Beteiligten konnte sich am Ende auf Grundlage der vorliegenden Beweise, insbesondere der Zeugenaussagen, erklären, was genau geschehen war und vor allem inwiefern oder gar ob unser Mandant an dem geschilderten Angriff beteiligt gewesen sein soll.
Was Rechtsanwalt Grunst schon zuvor geschildert und angeregt hatte, verblieb im Wesentlichen auch am Ende der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht.
Erfolg für unseren Mandanten und für uns. Freispruch durch das Amtsgericht Berlin Tiergarten von den Raub – Vorwürfen.