BUSE HERZ GRUNST RECHTSANWAELTE

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Revision bei Vorwurf Volksverhetzung erfolgreich – Meinungsfreiheit durchgesetzt

27.06.2025 | Strafrecht

Bearbeiter: Benjamin Grunst
Rechtsgebiet: Volksverhetzung
Ergebnis: Urteil aufgehoben
Wo? Oberlandesgericht Brandenburg

In einem Verfahren wegen angeblicher Volksverhetzung konnte unser Mandant im Revisionsverfahren einen wichtigen Erfolg erzielen. Ihm wurde vorgeworfen, sich durch das Verteilen eines gesellschaftskritischen Flyers zur Beschneidung männlicher Kinder wegen Volksverhetzung strafbar gemacht zu haben. Das erstinstanzliche Gericht hatte eine Verurteilung ausgesprochen – jedoch zentrale Elemente des Inhalts unberücksichtigt gelassen und die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit nicht beachtet.

Mit gezielter rechtlicher Argumentation konnten wir das fehlerhafte Urteil zu Fall bringen.

Erste Verurteilung: Gericht berücksichtigte Meinungsfreiheit nicht

Das Amtsgericht Bernau verurteilte den Mandanten wegen Volksverhetzung. Unser Fachanwalt für Strafrecht wurde mit der Revision gegen diese Verurteilung beauftragt und untersuchte das Urteil auf Rechtsfehler. Mit Erfolg.

Revision: Verkürzte Darstellung und fehlende Kontextbewertung gerügt

Der Strafverteidiger rügte insbesondere die nur lückenhafte Darstellung der vorgeworfenen Äußerung – der Flyer – im Urteil. Dies verstößt gegen die in der Rechtsprechung etablierten Grundsätze, dass die Aussage bei Aussagedelikten wie der Volksverhetzung stets in ihrem Kontext zu beurteilen sind. Es ist der genaue Aussagegehalt zu bestimmen und dies ist nur möglich, wenn man den Kontext betrachtet. Die nur lückenhafte Darstellung der Aussage im Urteil deutete indes darauf hin, dass gerade dies nicht vom Gericht bei der Frage nach der Strafbarkeit wegen Volksverhetzung getan wurde.

Dies und weitere rechtliche Fehler rügte der Fachanwalt für Strafrecht im Rahmen der Revision.

OLG hebt Urteil auf – Rückverweisung zur neuen Entscheidung

Auch das Oberlandesgericht sah die Verurteilung wegen Volksverhetzung als fehlerhaft an, hob das Urteil auf und verwies die Sache zurück an das Amtsgericht, damit dieses noch einmal entscheidet.

Ein voller Erfolg. Unsere Rügen wurden gehört und es kann neu entschieden werden.

Fazit: Meinungsfreiheit verdient präzise rechtliche Abwägung

Dieser Fall zeigt: Äußerungsdelikte wie Volksverhetzung bedürfen einer besonders sorgfältigen rechtlichen Prüfung – insbesondere im Hinblick auf die Meinungsfreiheit. Wer sich engagiert und pointiert äußert, darf nicht vorschnell kriminalisiert werden.

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Unsere zuständigen Anwälte im
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RA Benjamin Grunst

Benjamin Grunst

Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

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RA Sören Grigutsch

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Prof. Dr. Thomas Bode

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