Klick me
Foto: ©Door Coloures-Pic – stock.adobe.com

Revision vor dem Kammergericht Berlin erfolgreich – Urteil wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte aufgehoben

4.09.2025 | Strafrecht

Bearbeiter: Benjamin Grunst
Rechtsgebiet: Besitz von Kinderpornographie
Ergebnis: Aufhebung des Urteils im Rahmen einer Sprungrevision
Wo? Kammergericht Berlin

Der Mandant war vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Der Vorwurf: Besitz einer großen Anzahl kinderpornographischer Dateien. Dank unserer gezielten Verteidigungsstrategie im Revisionsverfahren hob das Kammergericht Berlin das Urteil auf.

Sprungrevision gegen die Verurteilung

Wir entschieden uns für eine sogenannte Sprungrevision. Dabei wird das Urteil nicht noch einmal in tatsächlicher Hinsicht überprüft, sondern ausschließlich rechtlich. Gerade im Sexualstrafrecht ist diese Vorgehensweise sinnvoll, wenn Fehler im Urteil selbst erkennbar sind.

Die Fehler im Urteil wegen Besitz von Kinderpornographie

Das Strafgericht hatte im ursprünglichen Urteil die angeblichen Dateien nicht hinreichend konkret beschrieben. Zwar ist es bei einer großen Anzahl nicht notwendig, jede einzelne Datei darzustellen – aber es müssen exemplarisch solche aufgeführt werden, die sexuelle Handlungen von oder an Kindern zeigen. Dies fehlte hier.

Darüber hinaus hatte das Gericht das Geständnis unseres Mandanten nicht ausreichend kritisch überprüft. Ein Geständnis darf grundsätzlich nicht „ungeprüft“ übernommen werden, sondern muss rechtlich und tatsächlich abgesichert sein.

Erfolgreiche Verteidigung – Urteil aufgehoben

Aufgrund dieser gravierenden Rechtsfehler hob das Kammergericht Berlin das Urteil auf. Für unseren Mandanten bedeutet dies: Keine rechtskräftige Verurteilung, neue Chance im weiteren Verfahren.

 

Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig fundiertes Fachwissen im Strafrecht und speziell im Sexualstrafrecht ist. Revisionsverfahren erfordern tiefgreifende juristische Kenntnisse – kleine Fehler können über Freiheit oder Verurteilung entscheiden.

Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht

RA Benjamin Grunst

Benjamin Grunst

Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

Email: [email protected]

RA Sören Grigutsch

Sören Grigutsch

Fachanwalt für Strafrecht

Email: [email protected]

RA Michael Voltz

Michael Voltz

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München

Email: [email protected]

Prof.Dr. Thomas Bode

Prof. Dr. Thomas Bode

Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Email: [email protected]

RA Vincent Trautmann

Vincent Trautmann

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

Email: [email protected]

Sophia Foukis

Sophia Foukis

angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei

Email: [email protected]

Neueste Beiträge

Weiterer Erfolg im Sylt-Skandal vor dem OLG Hamburg

Die Axel Springer Deutschland GmbH nimmt ihre Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg zurück. Der Pressesenat des OLG Hamburg teilte im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 20.05.2025 mit, dass die Bildnisverbreitung unseres Mandanten in einer Berichterstattung auf Bild.de aus Mai 2024 unzulässig war.

Bewertungen

Kontakt

BUSE HERZ GRUNST
Rechtsanwälte PartG mbB

Bahnhofstraße 17
12555 Berlin
Telefon: +49 30 513 026 82
Telefax: +49 30 51 30 48 59
Mail: [email protected]

Weitere Standorte:

Kurfürstendamm 11
10719 Berlin
Telefon: +49 30 513 026 82
Telefax: +49 30 51 30 48 59
Mail: [email protected]

Alter Wall 32
20457 Hamburg
Telefon: +49 40 809 031 9013
Fax: +49 40 809 031 9150
Mail: [email protected]

Antonienstraße 1
80802 München
Telefon: +49 89 74055200
Fax: +49 89 740552050
Mail: [email protected]