
Revision vor dem Kammergericht Berlin erfolgreich – Urteil wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte aufgehoben
Rechtsgebiet: Besitz von Kinderpornographie
Ergebnis: Aufhebung des Urteils im Rahmen einer Sprungrevision
Wo? Kammergericht Berlin
Der Mandant war vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Der Vorwurf: Besitz einer großen Anzahl kinderpornographischer Dateien. Dank unserer gezielten Verteidigungsstrategie im Revisionsverfahren hob das Kammergericht Berlin das Urteil auf.
Sprungrevision gegen die Verurteilung
Wir entschieden uns für eine sogenannte Sprungrevision. Dabei wird das Urteil nicht noch einmal in tatsächlicher Hinsicht überprüft, sondern ausschließlich rechtlich. Gerade im Sexualstrafrecht ist diese Vorgehensweise sinnvoll, wenn Fehler im Urteil selbst erkennbar sind.
Die Fehler im Urteil wegen Besitz von Kinderpornographie
Das Strafgericht hatte im ursprünglichen Urteil die angeblichen Dateien nicht hinreichend konkret beschrieben. Zwar ist es bei einer großen Anzahl nicht notwendig, jede einzelne Datei darzustellen – aber es müssen exemplarisch solche aufgeführt werden, die sexuelle Handlungen von oder an Kindern zeigen. Dies fehlte hier.
Darüber hinaus hatte das Gericht das Geständnis unseres Mandanten nicht ausreichend kritisch überprüft. Ein Geständnis darf grundsätzlich nicht „ungeprüft“ übernommen werden, sondern muss rechtlich und tatsächlich abgesichert sein.
Erfolgreiche Verteidigung – Urteil aufgehoben
Aufgrund dieser gravierenden Rechtsfehler hob das Kammergericht Berlin das Urteil auf. Für unseren Mandanten bedeutet dies: Keine rechtskräftige Verurteilung, neue Chance im weiteren Verfahren.
Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig fundiertes Fachwissen im Strafrecht und speziell im Sexualstrafrecht ist. Revisionsverfahren erfordern tiefgreifende juristische Kenntnisse – kleine Fehler können über Freiheit oder Verurteilung entscheiden.
Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht
Benjamin Grunst
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)
Email: [email protected]
Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München
Email: [email protected]
Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Email: [email protected]