
Strafverfahren wegen angeblichen Ausspähens von Daten eingestellt
Rechtsgebiet: Ausspähen von Daten
Ergebnis: Einstellung wegen Geringfügigkeit
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Unser Mandant stand unter Verdacht, das Foto eines fremden Personalausweises auf seinem Handy gespeichert und Mitschülern gezeigt zu haben. Ein schwerwiegender Vorwurf, der den weiteren Lebensweg eines jungen Menschen erheblich belasten kann. Dank unserer Verteidigungsstrategie stellte die Staatsanwaltschaft Lüneburg das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein.
Der Vorwurf – Ausspähen von Daten
Die Ermittlungsbehörden unterstellten unserem Mandanten, ein Foto des Personalausweises eines vermeintlich Geschädigten besessen und verbreitet zu haben. Ein solches Verhalten fällt unter den Straftatbestand des „Ausspähens von Daten“. Allerdings existierte das angebliche Foto nicht mehr – und es gab keinerlei Nachweis, dass unser Mandant überhaupt damit in Verbindung stand.
Verteidigung mit Erfolg
Der erfahrene Fachanwalt für Strafrecht analysierte die Ermittlungsakten gründlich und zeigte gegenüber der Staatsanwaltschaft auf, dass es an durchgreifenden Beweisen fehlte. Da weder ein Foto vorlag noch eine gesicherte Verbindung zu unserem Mandanten nachgewiesen werden konnte, regten wir die Einstellung des Verfahrens an – mit Erfolg.
Dieser Fall macht deutlich: Schon ein bloßer Verdacht kann schwerwiegende Folgen haben. Eine frühzeitige und spezialisierte Strafverteidigung ist entscheidend, um belastende Ermittlungen zu beenden
Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht
Benjamin Grunst
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)
Email: [email protected]
Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München
Email: [email protected]
Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Email: [email protected]