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Strafverfahren wegen angeblichen Ausspähens von Daten eingestellt

8.09.2025 | Strafrecht

Bearbeiter: Benjamin Grunst
Rechtsgebiet: Ausspähen von Daten
Ergebnis: Einstellung wegen Geringfügigkeit
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg

Unser Mandant stand unter Verdacht, das Foto eines fremden Personalausweises auf seinem Handy gespeichert und Mitschülern gezeigt zu haben. Ein schwerwiegender Vorwurf, der den weiteren Lebensweg eines jungen Menschen erheblich belasten kann. Dank unserer Verteidigungsstrategie stellte die Staatsanwaltschaft Lüneburg das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein.

Der Vorwurf – Ausspähen von Daten

Die Ermittlungsbehörden unterstellten unserem Mandanten, ein Foto des Personalausweises eines vermeintlich Geschädigten besessen und verbreitet zu haben. Ein solches Verhalten fällt unter den Straftatbestand des „Ausspähens von Daten“. Allerdings existierte das angebliche Foto nicht mehr – und es gab keinerlei Nachweis, dass unser Mandant überhaupt damit in Verbindung stand.

Verteidigung mit Erfolg 

Der erfahrene Fachanwalt für Strafrecht analysierte die Ermittlungsakten gründlich und zeigte gegenüber der Staatsanwaltschaft auf, dass es an durchgreifenden Beweisen fehlte. Da weder ein Foto vorlag noch eine gesicherte Verbindung zu unserem Mandanten nachgewiesen werden konnte, regten wir die Einstellung des Verfahrens an – mit Erfolg.

 

Dieser Fall macht deutlich: Schon ein bloßer Verdacht kann schwerwiegende Folgen haben. Eine frühzeitige und spezialisierte Strafverteidigung ist entscheidend, um belastende Ermittlungen zu beenden

Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht

RA Benjamin Grunst

Benjamin Grunst

Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

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RA Sören Grigutsch

Sören Grigutsch

Fachanwalt für Strafrecht

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RA Michael Voltz

Michael Voltz

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München

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Prof.Dr. Thomas Bode

Prof. Dr. Thomas Bode

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Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

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