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Verfahren gegen Arzt im Ruhestand wegen Körperverletzung eingestellt – Jagdschein nicht mehr in Gefahr

1.05.2024 | Strafrecht

Bearbeiter: Sören Grigutsch
Rechtsgebiet: Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO
Wo? Amtsgericht Tiergarten

Endlich „Deckel drauf“ – Verfahren erledigt und Jagdschein bewahrt

Was war passiert? Der Mandant, Arzt im Ruhestand, gebildet, kultiviert und mit guten Manieren, war mit seiner Ehefrau auf einem Spaziergang, als man mit einem anderen Ehepaar in Streit geriet. Mein Mandant hatte seine Ehefrau in Schutz nehmen wollen, als diese von dem ihr entgegenkommendem Mann mit dem Ellbogen attackiert worden war. Als der Mandant den Kontrahenten zur Rede stellen wollte, fiel dieser überraschend hin und zog sich blutende Wunden zu. Was daraus folgte, hätte sich unser Mandant nicht träumen lassen. Gegen ihn wurden Strafanzeigen gestellt, zudem wurde er mit angeblichen Schadenersatzforderungen überzogen. Aber auch seine Frau erhielt eine Anzeige, als sie die Dinge richtigstellen und aus ihrer Sicht schilderte.

Es schien, dass niemand die andere Sicht der Dinge zur Kenntnis nehmen wollte. Stattdessen wurde allein auf der Grundlage der Schilderungen des angeblichen Geschädigten ein Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung beantragt und vom Amtsgericht Tiergarten auch erlassen. Das konnten und wollten der Mandant und seine Ehefrau nicht akzeptieren.

Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten erreicht

Ausführlich wurde der Mandant auf die Hauptverhandlung vorbereitet, die Abläufe besprochen und gemeinsam eine Einlassung erarbeitet. Hierbei orientiert sich der erfahrene Strafverteidiger natürlich am Inhalt der Ermittlungsakten, insbesondere aber auch an den Besonderheiten, Charaktereigenschaften und Fähigkeiten des jeweiligen Mandanten.

Am Ende konnte das zuvor festgelegte Verteidigungsziel übertroffen werden. Das Verfahren gegen den Mandanten wurde gegen eine geringe Zahlungsauflage eingestellt. Die angeblichen Schadenersatzansprüche sollten damit gleich mit erledigt sein. Und auch das Verfahren gegen seine Frau wurde von Seite der Staatsanwaltschaft gleich miterledigt.

Und sonst? Kein Eintrag ins Führungszeugnis, Gefahr für Approbation abgewandt und Jagdschein gesichert

Mandant und Ehefrau gingen zufrieden aus dem Gericht. Mit der Einstellung des Verfahrens ist keine Schuld festgestellt und insbesondere kein Eintrag im Führungszeugnis verbunden. Die Approbation dürfte nicht mehr ansatzweise in Gefahr sein. Und den Jagdschein, den der Mandant bereits abgeschrieben hatte, konnte er ebenfalls behalten.

Damit konnte dieses höchst unerfreuliche Kapitel endlich abgeschlossen werden. Sich als Angeklagter vor dem Strafgericht verteidigen zu müssen, war eine neue Erfahrung, auf die der Mandant gern verzichtet hätte. Dass jetzt neben der Einstellung des eigenen Verfahrens gleich auch alles weitere erledigt werden konnte, war höchst erfreulich.

Eben „Deckel drauf“.

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Strafrecht

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Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

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Sören Grigutsch

Fachanwalt für Strafrecht

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RA David Herz

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Prof. Dr. Thomas Bode

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Vincent Trautmann

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