Zulassung zum Auswahlverfahren bei der Polizei erreicht
Bearbeiterin: Dr. Katharina Sponholz
Rechtsgebiet: Beamtenrecht – Ablehnung bei Bewerbung bei der Polizei
Ergebnis: Zulassung zum Auswahlverfahren bei der Polizei erreicht
Wo? Bayerische Bereitschaftspolizei
Worum ging es in dem Verfahren? Einstufung als polizeidienstuntauglich und Ausschluss vom Auswahlverfahren
Unser Mandant bewarb sich bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei um am Auswahlverfahren für den Vorbereitungsdienst teilzunehmen. Noch bevor das offizielle Verfahren begann, wurde er als polizeidienstuntauglich eingestuft und vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Wie ist die Anwältin für Beamtenrecht vorgegangen, um eine Teilnahme am Auswahlverfahren bei der Polizei zu ermöglichen?
Gegen die Entscheidung unseren Mandanten vom Auswahlverfahren auszuschließen haben wir Widerspruch eingelegt und das Verfahren im Sinne unseres Mandanten geführt.
Mit Erfolg! Mandant ist für das Auswahlverfahren wieder zugelassen
Das Vorgehen hatte Erfolg.
Unser Mandant erhielt die Möglichkeit, trotz vorheriger Feststellung der Polizeidienstuntauglichkeit, am Einstellungsverfahren teilzunehmen. Da der Bewerbungszyklus für die Einstellungskampagne schon abgeschlossen war, wurde ihm zur Überbrückung der Wartezeit sogar die Möglichkeit eingeräumt, ein bezahltes Praktikum in einer Polizeiinspektion zu absolvieren.
Wir wünschen unserem Mandanten alles Gute für die Zukunft und dass sich der Traum, Polizist zu werden, auch erfüllt. Der Weg dafür, ist durch die Möglichkeit am Auswahlverfahren überhaupt teilnehmen zu können, auf jeden Fall geebnet.
Unsere zuständigen Anwälte im
Verwaltungsrecht
Dr. Katharina Sponholz
Lehrbeauftragte für Verwaltungsrecht und angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei
Email: [email protected]
Keno Leffmann, M.A.
Master of Arts (Mediation & Konfliktmanagement) und angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST
Email: [email protected]
Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Email: [email protected]
Benjamin Grunst
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)
Email: [email protected]