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Ihr Anwalt für Straftaten in der Coronakrise
Welche Straftaten drohen im Zusammenhang mit Corona? Mache ich mich auf Corona-Demonstrationen strafbar? Ist das falsche Abrechnen von Corona-Tests strafbar?
Schnell zum Inhalt:
Die Corona Pandemie hat die Gesellschaft vor nie dagewesene Herausforderungen gestellt. Die Nachwirkungen zeigen sich bis heute in vielen Strafverfahren.
Ob Straftaten auf Corona-Demonstrationen, Subventionsbetrug bei Coronasoforthilfen oder Abrechnungsbetrug bei Corona-Testzentren, die Verfahren beginnen erst jetzt und werden konsequent verfolgt.
Wieso ist anwaltlich Unterstützung in der Coronakrise besonders wichtig?
Als Fachanwälte für Strafrecht vertreten wir Sie kompetent und erfahren bundesweit in diesem Deliktsbereich. Über die ständigen Neuheiten und mögliche strafrechtliche Konsequenzen, insbesondere die Unterschiede in den Ländern, so wie andauernde Diskussionen in gewissen Deliktsbereichen sind wir als engagierte und erfahrene Anwälte stets informiert. Sowohl als Beschuldigter oder Beschuldigte als auch als Geschädigte oder Geschädigter sollten Sie sich in jedem Falle einen anwaltlichen Rat einholen. Über Ihre Möglichkeiten können wir gern in einem ersten Termin oder Telefonat sprechen.
Dies ist insbesondere wichtig, da gerade in auf den ersten Blick undurchsichtig erscheinenden Deliktsbereichen erst recht viele Taten durch die Polizei verfolgt und Strafverfahren eingeleitet werden. Zögern Sie deshalb nicht, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Über unsere Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte
Unsere Kanzlei, insbesondere auch das Strafrechtsdezernat, kann durch unsere lebensnahe Ausrichtung und großartige Zusammenarbeit seit Jahren auf eine Vielzahl erfolgreich abgeschlossene Verfahren und herausragende Bewertungen durch unsere Mandanten zurückblicken. Entscheidend dabei sind nicht nur unsere transparenten Preise und kompetente Beratungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Verfahren, sondern auch unser offener, aber vertrauensvoller Umgang im Mandantenkontakt. Wir sind in allen Dezernaten sehr drauf bedacht, dass Ihre Anliegen unvoreingenommen Gehör finden und wir ständig für Sie erreichbar sind. Wir sehen es als unsere Aufgabe, Sie nicht nur fachkundig, sondern auch persönlich bestmöglich zu vertreten.
Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:
- Vorladung oder Äußerungsbogen der Polizei erhalten wegen einer Straftat während der Coronakrise
- Vorladung oder Äußerungsbogen wegen Betrugs in Zusammenhang mit den Coronahilfen
- Hausdurchsuchungen wegen Straftaten in der Coronakrise
- Strafbefehle wegen Corona-Straftaten
Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Corona-Strafrecht?
- Top Bewertungen unserer Mandanten
- Expertise als Fachanwälte für Strafrecht
- Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
- Dezernat für Presseberichterstattung
- Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
- Faire und transparente Kosten
- Sehr gute Erreichbarkeit
Was ist im Zuge der Corona – Pandemie strafbar und welche Strafen drohen?
Subventionsbetrug – Coronahilfen wurden zu Unrecht beantragt und ausgeschüttet
Die Corona-Soforthilfen waren einst schnell beantragt und kaum geprüft ausgezahlt. Sie avancierten damit zu attraktiven Finanzierungsquellen auch für diejenigen, denen eigentlich gar keinen Anspruch darauf zustand. Wer die Corona-Hilfen missbräuchlich beantragte und auszahlen ließ, machte sich damit in der Regel wegen Subventionsbetrugs gem. § 264 StGB strafbar.
Weitere Informationen zum Vorwurf Subventionsbetrug finden Sie hier.
Straftaten auf Corona Demonstrationen
Demonstrationen geraten zuweilen aus dem Ruder. Wenn sie in Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit übergehen, ist an eine Strafbarkeit wegen Landfriedenbruchs (§ 125 StGB) zu denken. Auch die einfache und die gefährliche Körperverletzung (§§ 223 und 224 StGB) sind einschlägig.
Mitunter lassen sich Demonstranten zu beleidigenden Äußerungen (§ 185 StGB) hinreißen. Wird im Rahmen solcher Demonstratrionen darüber hinaus zB gegen bestimmte Gruppen zum Hass angestachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert oder die Menschenwürde einzelner Personen angegriffen, steht auch eine mögliche Strafbarkeit wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) im Raum.
Weitere Informationen zum Vorwurf Straftaten auf Corona-Demonstrationen finden Sie hier.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Im Konflikt mit der Polizei & anderen Amtsträgern kann es schnell zu den Vorwürfen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) kommen. Ersteres Delikt liegt vor, wenn einem Amtsträger (zB einem Polizisten) oder Vollstreckungsbeamten gleichstehenden bei der Vornahme einer bestimmten Diensthandlung durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand geleistet wird. Zweiteres Delikt liegt vor, wenn eine solche Person bei einer Diensthandlung tätlich angegriffen wird. Für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.
Weitere Informationen zum Vorwurf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte finden Sie hier.
Betrugsvorwurf in Corona Testzentren
Rechnen Betreiber von Corona-Testzentren bei der Kassenärztlichen Vereinigung mehr durchgeführte Tests ab, als sie in Wirklichkeit durchgeführt haben, droht der Vorwurf Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB). Selbst wenn die Täuschung aufgedeckt und kein Geld ausgezahlt wird, kann eine Strafbarkeit wegen versuchten Betrugs vorliegen (§ 263 Abs. 2 StGB).
Weitere Informationen zum Vorwurf Betrug in Corona-Testzentren erhalten Sie hier.
Häusliche Gewalt, insbesondere Körperverletzungen, Sachbeschädigungen und Beleidigungen
Die Corona-Viruspandemie verlagerte das öffentliche Leben weitgehend ins Private. Es wundert deshalb nicht, dass während der Pandemie nicht nur die Inzidenzen, sondern auch die Fälle häuslicher Gewalt beachtlich stiegen. Typische Delikte im Rahmen der häuslichen Gewalt sind die einfache und gefährliche Körperverletzung (§§ 223 und 224 StGB), die Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und die Beleidigung (§ 185 StGB).
Weitere Informationen zum Vorwurf Häusliche Gewalt erhalten Sie hier.
Weiterführende Informationen zum Thema Corona-Straftaten:
Holen Sie sich jetzt fachanwaltlichen Rat ein
Für alle Strafverfahren und gerade aufgrund der ständigen Änderungen und Neuausrichtungen gilt jedoch, je eher Sie sich bei Ihrem Anwalt für Strafrecht melden, desto besser sind die Chancen der Strafverteidigung im Strafverfahren. Zögern Sie deshalb nicht, uns zu kontaktieren und sich fachanwaltliche Unterstützung zu holen.
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