Verhaltenstipps
im Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin
Schnell zum Inhalt:
Unvorbereitete Einlassungen und freiwillige Zustimmungen zu Ermittlungsmaßnahmen können die Aussichten einer erfolgreichen Verteidigung schon vor Beginn schwer belasten.
Als Fachanwaltskanzlei für Strafrecht stehen wir für Erfahrung, Kompetenz und Engagement in der Mandatsbearbeitung.
Folgende Grundregeln sollten Sie beachten, solange keine Verteidigungsstrategie auf Grundlage der Aktenlage erarbeitet wurde:
- Schweigen ist Gold – Nutzen Sie ihr Aussageverweigerungsrecht
- Tun Sie nur, was Sie müssen!
- Sie müssen nur passiv dulden, nicht aktiv mithelfen (geben Sie keine Stimm- oder Schreibproben ab)
- aber leisten Sie keinen körperlichen Widerstand
Sie müssen sich immer vor Augen führen, dass der Staat Ihnen eine Straftat nachzuweisen hat. Es gilt die Unschuldsvermutung und das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Im Folgenden soll aufgezeigt werden, inwieweit eine Mitarbeit bei den typischen Ermittlungsmaßnahmen verpflichtend ist. Weiter finden Sie Verhaltenstipps bei staatlichen Ermittlungsmaßnahmen.
Das Grundgesetz gibt Ihnen das Recht sich nicht selbst belasten zu müssen. Wenn der Staat von Ihnen Informationen möchte, müssen diese auf dem rechtstaatlich vorgesehenen Weg erlangt werden. Sie müssen in keine Maßnahmen freiwillig einwilligen.
Sie müssen ggf. Maßnahmen nach gerichtlicher Anordnung passiv dulden, es kann aber kein aktives Tun wie eine Schriftprobe oder eine Stimmprobe verlangt werden.
Vorladung der Polizei erhalten – Was tun?
Am häufigsten erfahren unsere Mandanten von einem laufenden Ermittlungsverfahren durch den Erhalt einer Vorladung der Polizei. Diese gibt es in Form eines Äußerungsbogens und als persönliche Vernehmung. Je nach Bundesland sind die Gestaltungen der Schreiben unterschiedlich. Es soll aber meistens ein gewisser Druck zum Erscheinen suggeriert werden, der tatsächlich nicht besteht.
Hausdurchsuchung der Polizei – Wie soll ich mich verhalten?
Die zweithäufigste Möglichkeit von einem laufenden Strafverfahren gegen sich zu erfahren ist noch deutlich unangenehmer als der Erhalt der Voraldung. Es klingelt meistens in den frühen Morgenstunden und die Polizei steht mit mehreren Beamten an Ihrer Haustür, überreicht einen Durchsuchungsbeschluss und fängt an bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Die Hausdurchsuchung dient dem Zweck Beweismittel zu finden, die den Verdacht der Staatsanwaltschaft stützen. Die Hausdurchsuchung wird aber auch genutzt sich einen persönlichen Eindruck von Ihnen zu verschaffen und Sie zu Aussagen zu drängen. Hier gilt höchste Vorsicht.
Strafbefehl vom Amtsgericht erhalten? Was Sie nun beachten müssen.
Mit einem gelben Brief erhalten Sie per Post einen Strafbefehl des Amtsgerichts. Behalten Sie jetzt einen ruhigen Kopf und heben Sie den Briefumschlag auf. Das Datum auf dem Briefumschlag ist entscheidend für die Fristberechnung des Einspruchs. Wenden Sie sich umgehend an uns, um die zweiwöchige Einspruchsfrist zu wahren.
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Weiterführende Links
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- Festnahme und Verhaftung
- Vorladung als Beschuldigter erhalten – Was soll ich tun?
- Erkennungsdienstliche Maßnahmen
- Blutentnahme und körperliche Untersuchungen
- Telefonüberwachung
- Untersuchungshaft
- Ablauf einer Hauptverhandlung
- Verhalten nach dem Erhalt eines Strafbefehls
- Benennung eines Pflichtverteidigers / Pflichtverteidigung
- Anklage von der Staatsanwaltschaft
- Verdachtsberichterstattung über Strafverfahren
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