Verhaltenstipps
im Strafrecht
Verhaltenstipps im Strafverfahren vom Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin, Hamburg & München
Schnell zum Inhalt:
Fachanwalt für Strafrecht und Dezernatsleiter Benjamin Grunst vertritt Sie mit seiner Kanzlei in Strafsachen bundesweit mit Schwerpunkt in Berlin, Brandenburg, Hamburg und München. Termine zur anwaltlichen Beratung sind in den Standorten Berlin-Köpenick, Berlin-Charlottenburg, Hamburg und München möglich. Folgend erhalten Sie wichtige Verhaltenshinweise, die aber eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen können.
Unvorbereitete Einlassungen und freiwillige Zustimmungen zu Ermittlungsmaßnahmen können die Aussichten einer erfolgreichen Verteidigung schon vor Beginn schwer belasten.
Als Fachanwaltskanzlei für Strafrecht stehen wir für Erfahrung, Kompetenz und Engagement in der Mandatsbearbeitung.
Folgende Grundregeln sollten Sie beachten, solange keine Verteidigungsstrategie auf Grundlage der Aktenlage erarbeitet wurde:
- Schweigen ist Gold – Nutzen Sie ihr Aussageverweigerungsrecht
- Tun Sie nur, was Sie müssen!
- Sie müssen nur passiv dulden, nicht aktiv mithelfen (geben Sie keine Stimm- oder Schreibproben ab)
- aber leisten Sie keinen körperlichen Widerstand
Sie müssen sich immer vor Augen führen, dass der Staat Ihnen eine Straftat nachzuweisen hat. Es gilt die Unschuldsvermutung und das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Im Folgenden soll aufgezeigt werden, inwieweit eine Mitarbeit bei den typischen Ermittlungsmaßnahmen verpflichtend ist. Weiter finden Sie Verhaltenstipps bei staatlichen Ermittlungsmaßnahmen.
Das Grundgesetz gibt Ihnen das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Wenn der Staat von Ihnen Informationen möchte, müssen diese auf dem rechtstaatlich vorgesehenen Weg erlangt werden. Sie müssen in keine Maßnahmen freiwillig einwilligen.
Sie müssen ggf. Maßnahmen nach gerichtlicher Anordnung passiv dulden, es kann aber kein aktives Tun wie eine Schriftprobe oder eine Stimmprobe verlangt werden.
Vorladung der Polizei erhalten – Was tun?
Am häufigsten erfahren unsere Mandanten von einem laufenden Ermittlungsverfahren durch den Erhalt einer Vorladung der Polizei. Diese gibt es in Form eines Äußerungsbogens und als persönliche Vernehmung. Je nach Bundesland sind die Gestaltungen der Schreiben unterschiedlich. Es soll aber meistens ein gewisser Druck zum Erscheinen suggeriert werden, der tatsächlich nicht besteht.
Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich Ihnen die wichtigsten Verhaltensregeln beim Erhalt einer Vorladung durch die Polizei zusammengestellt.
Hausdurchsuchung der Polizei – Wie soll ich mich verhalten?
Die zweithäufigste Möglichkeit von einem laufenden Strafverfahren gegen sich zu erfahren ist noch deutlich unangenehmer als der Erhalt der Vorladung. Es klingelt meistens in den frühen Morgenstunden und die Polizei steht mit mehreren Beamten an Ihrer Haustür, überreicht einen Durchsuchungsbeschluss und fängt an bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Die Hausdurchsuchung dient dem Zweck Beweismittel zu finden, die den Verdacht der Staatsanwaltschaft stützen. Die Hausdurchsuchung wird aber auch genutzt sich einen persönlichen Eindruck von Ihnen zu verschaffen und Sie zu Aussagen zu drängen. Hier gilt höchste Vorsicht.
Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich Ihnen die wichtigsten Tipps und Verhaltensregeln zusammengestellt, wie man sich bei einer Hausdurchsuchung der Polizei verhalten sollte.
Strafbefehl vom Amtsgericht erhalten? Was Sie nun beachten müssen.
Mit einem gelben Brief erhalten Sie per Post einen Strafbefehl des Amtsgerichts. Behalten Sie jetzt einen ruhigen Kopf und heben Sie den Briefumschlag auf. Das Datum auf dem Briefumschlag ist entscheidend für die Fristberechnung des Einspruchs. Wenden Sie sich umgehend an uns, um die zweiwöchige Einspruchsfrist zu wahren.
Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich Ihnen die wichtigsten Tipps und Verhaltensregeln zusammengestellt, wie man sich bei Erhalt eines Strafbefehls verhalten sollte.
Weiterführende Links
- Durchsuchungen und Beschlagnahmungen
- Festnahme und Verhaftung
- Vorladung als Beschuldigter erhalten – Was soll ich tun?
- Erkennungsdienstliche Maßnahmen
- Blutentnahme und körperliche Untersuchungen
- Telefonüberwachung
- Untersuchungshaft
- Ablauf einer Hauptverhandlung
- Verhalten nach dem Erhalt eines Strafbefehls
- Benennung eines Pflichtverteidigers / Pflichtverteidigung
- Anklage von der Staatsanwaltschaft
- Vermögensarrest – Wenn die Staatsanwaltschaft das Konto einfriert
- Welche Fristen sind im Strafverfahren zu beachten? Anwalt für Strafrecht informiert
- Wie berechnet sich eine Geldstrafe? Fachanwalt für Strafrecht informiert
- Das Schweigerecht im Strafrecht – Von diesen Rechten sollten Sie als Beschuldigter Gebrauch machen
- Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts – Voraussetzungen, Rechtsfolgen
- Wann kann ein Strafverfahren durch die Erfüllung von Auflagen und Weisungen eingestellt werden (§ 153a StPO)? Anwalt für Strafrecht bei Einstellung Strafverfahren
- Wann kann ein Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden (§ 153 StPO)?
- Vorwurf der Befangenheit – Wann ist ein Richter befangen?
- Beschleunigte Verfahren – Pro und Contra von Schnellverfahren im Strafrecht
- Aussagen des Beschuldigten im Strafprozess – Beschuldigtenvernehmung, Spontanäußerung
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