Bei Rot über die Ampel – was droht nun?
– Anwalt für Verkehrsrecht, Anwalt für Strafrecht

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Was passiert, wenn man bei rot über die Ampel gefahren ist? Bei Bußgeldbescheid und Anhörungsbogen zum Anwalt für Verkehrsrecht

Schnell möchte man an sein Ziel kommen, vielleicht ist man schon spät dran, die Ampel hat sowieso gerade erst auf Rot umgeschaltet und dann … blitzt es zweimal. Ein paar Wochen später öffnet man die Post und findet einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen als Betroffener. Oftmals ist die Höhe des Bußgeldes hier nicht einmal das größte Ärgernis. Bei Rotlichtverstößen drohen nämlich auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote.

Missachtet man wiederholt rote Ampeln, so kann einen das langfristig unter Umständen sogar die Fahrerlaubnis kosten. Gibt man noch einmal Gas, um noch über die – doch schon rote – Ampel zu kommen, so droht gerade bei moderneren Blitzern neben einem Verfahren wegen Rotlichtverstoßes auch ein Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.

Gerade da Viele auf ihren Führerschein angewiesen sind, ist mit den Konsequenzen eines Verfahrens wegen Rotlichtverstoßes nicht zu spaßen.

Es empfiehlt sich 1. Ruhe zu bewahren und 2. sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Rechtsanwalt für Strafrecht zu wenden.

Dieser kennt die typischen Fallstricke solcher Bußgeldbescheide und Ordnungswidrigkeitenverfahren, weiß welche Argumente unter Umständen gegen den Ausspruch eines Fahrverbots sprechen können und kann nach umfassender Akteneinsicht und Aktenanalyse eine geeignete Verteidigungsstrategie für Ihren Fall erarbeiten.

VIDEO:

Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhalten? – Was es jetzt zu beachten gilt

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Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Verkehrsrechts-Team für Sie da:

  • Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen mit dem Vorwurf Rotlichtverstoß
  • Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Verkehrsrecht?

  • Top Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwalt für Verkehrsrecht
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  • Sehr gute Erreichbarkeit

Was passiert, wenn ich bei Rot über die Ampel fahre?

Bei Rot über eine Ampel zu fahren ist verboten und wird mindestens als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld und einem oder mehreren Punkten in Flensburg geahndet.

Das Verbot, eine rote Ampel zu passieren betrifft außerdem nicht nur Autofahrer, sondern auch Radfahrer und Fußgänger.

Wie hoch das Bußgeld ist, ob ein Fahrverbot droht und wie viele Punkte in Flensburg eingetragen werden, hängt insbesondere davon ab, wie lange die Ampel schon rot war und ob hierdurch eine Gefährdung oder gar eine Sachbeschädigung verursacht wurde.

Zu beachten ist, dass die in der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) angeordnete Regelgeldbuße zum einen der Regelfall für fahrlässig begangene Rotlichtverstöße (bei vorsätzlichem Rotlichtverstoß verdoppelt sich die angedrohte Geldbuße, vgl. § 3 Abs.4a BKatV) und zum anderen handelt es sich um genau das: Eine Regelgeldbuße. Das bedeutet, dass die Geldbuße kein starrer Wert ist. Die Behörde und das Gericht können hiervon abweichen. Insbesondere bei bestehenden Voreintragungen, kann sich die Geldbuße erhöhen.


Für Kraftfahrzeugfahrer drohen dabei folgende Konsequenzen beim Überfahren einer roten Ampel:

Verbotenes Überfahren einer roten Ampel (Ampel weniger als eine Sekunde lang rot)
90 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg, kein Fahrverbot
Bei vorsätzlichem Rotlichtverstoß: 180 Euro
Verbotenes Überfahren einer roten Ampel mit Verursachung einer Gefährdung
(Ampel weniger als eine Sekunde lang rot)
200 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
Bei vorsätzlichem Rotlichtverstoß: 400 Euro
Verbotenes Überfahren einer roten Ampel mit Verursachung einer Sachbeschädigung
(Ampel weniger als eine Sekunde lang rot)
240 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
Bei vorsätzlichem Rotlichtverstoß: 480 Euro
Verbotenes Überfahren einer roten Ampel (Ampel länger als eine Sekunde rot)
200 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
Bei vorsätzlichem Rotlichtverstoß: 400 Euro
Verbotenes Überfahren einer roten Ampel mit Verursachung einer Gefährdung (Ampel länger als eine Sekunde rot)
320 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
Bei vorsätzlichem Rotlichtverstoß: 640 Euro
Verbotenes Überfahren einer roten Ampel mit Verursachung einer Sachbeschädigung (Ampel länger als eine Sekunde rot)
360 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
Bei vorsätzlichem Rotlichtverstoß: 720 Euro


Für Radfahrer sind die Bußgelder etwas geringer und es wird kein Fahrverbot verhängt.

Beachten Sie aber – insbesondere im Hinblick auf die Verhängung eines Fahrverbots – dass auch wenn im ersten Moment kein Fahrverbot vorgesehen ist, ein solches insbesondere bei „grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers“ (§ 25 Abs.1 S.1 StVG) verhängt werden kann. Wer also z.B. wiederholt bei Rot über die Ampel fährt, die weniger als eine Sekunde lang rot war (einfacher Rotlichtverstoß) ist nicht zwangsläufig vor einem Fahrverbot geschützt. Gerade in solchen Fällen, kann aufgrund der Vielzahl an Verstößen ein Fahrverbot verhängt werden.

Wie lange Fahrverbot bei Rotlichtverstoß?

Ein Rotlichtverstoß kann ein Fahrverbot von einem Monat nach sich ziehen. Der einzige Fall, in dem ein solches einmonatiges Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß nicht vorgesehen ist, ist bei einem sogenannten einfachen Rotlichtverstoß (wenn die Ampel weniger als eine Sekunde lang rot war im Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie), bei dem es zudem weder zu einer Gefährdung noch zu einer Sachbeschädigung durch den Rotlichtverstoß gekommen ist.

Zu beachten ist, dass in bestimmten Ausnahmefällen von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, auch wenn der Bußgeldkatalog grundsätzlich den Ausspruch eines Fahrverbots vorsieht. Dies liegt vor allem daran, dass das entscheidende Gericht Ermessen hinsichtlich der angeordneten Konsequenzen für z.B. einen Rotlichtverstoß hat.

Das Bayerische Oberlandesgericht wies in einem Beschluss darauf hin, dass „Insbesondere im Falle einer einspurigen Verkehrsführung an einer Baustellenampel“ ein solches Absehen vom indizierten Regelfall möglich sein kann (BayObLG, Beschluss v. 13.12.2021 – 201 ObOWi 1543/21).

Ein erfahrener und spezialisierter Rechtanwalt für Verkehrsrecht weiß, welche Möglichkeiten es noch geben kann, ein Fahrverbot zu vermeiden. Hierzu kann unter Umständen auch der Fall eines sogenannten Augenblicksversagens gehören, welches z.B. auf mangelnder Ortskenntnis beruhen kann. Das sind aber Einzelfälle und es gilt genau zu prüfen, ob ein solches Vorbringen Aussicht auf Erfolg hat.

Auch der Umstand, dass keinerlei Gefährdung drohte, kann unter Umständen dazu führen, dass von einem grundsätzlich vorgesehenen Fahrverbot wegen Rotlichtverstoßes abgesehen wird (vgl. z.B. KG Berlin, Beschluss v. 14.04.2020 – 3 Ws (B) 46/20 – 122 Ss 18/20).

Muss ich ein Verkehrsaufbauseminar machen, wenn ich über eine rote Ampel fahre?

Fahranfänger in der Probezeit müssen bei einem Rotlichtverstoß auch mit der Anordnung eines Aufbauseminars rechnen.

Damit kommen auf den Betroffenen zusätzlich zum Bußgeld weitere Kosten zu, nämlich die Kosten für das Aufbauseminar.

Ist es verboten, bei Gelb über die Ampel zu fahren? 

Ja. Grundsätzlich ist es verboten, bei Gelb über eine Ampel zu fahren. Eine gelbe Ampel bedeutet, man soll anhalten.

Entgegen der wohl weitläufigen Verbreitung, bei Gelb könne man noch einmal schnell Gas geben, um rechtzeitig bevor die Ampel rot wird, über die Ampel zu fahren, ist dies tatsächlich nach der Straßenverkehrsordnung verboten.

Gelb bedeutet, man soll den Bremsvorgang einleiten, nicht noch einmal auf den letzten Drücker Gas zu geben.

Die StVO normiert die Bedeutung einer gelben Ampel an Kreuzungen als „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“ (§ 37 Abs.2 Nr.1 StVO). An Ampel, die nicht an Kreuzungen stehen, gilt dieses Gebot entsprechend (§ 37 Abs.1 Nr.1 StVO).

Ein Verstoß gegen dieses Verbot liegt auch dann vor, wenn jemand bei einem Wechsel von Grün auf Gelb noch so hätte bremsen können, dass das Fahrzeug zwar nach der Haltlinie, aber vor der Ampel zum Stehen hätte kommen können vgl. OLG Hamm, Urteil v. 30.05.2016 – 6 U 13/16 – Zivilurteil).

Es wird nur dann nicht erwartet, dass man bei Gelb auf die Bremse tritt, wenn in der Folge drohen würde, dass man einen Auffahrunfall oder eine sonstige Gefahr verursacht.

Kann ich meinen Führerschein verlieren, wenn ich bei Rot über die Ampel fahre?

Ja. Zum einen droht bei den meisten Konstellationen eines Rotlichtverstoßes die Anordnung eines Fahrverbots, was zur Folge hat, dass der Führerschein in dieser Zeit amtlich verwahrt wird, also abgegeben werden muss. Zumindest teilweise verlieren Sie in diesem Fall Ihren Führerschein. Das Gute hieran ist, dass Sie im Anschluss grundsätzlich nicht erneut eine Führerscheinprüfung machen müssen.

Ein wiederholter Verstoß gegen die geltenden Pflichten im Straßenverkehr und damit auch z.B. ein wiederholter Rotlichtverstoß kann unter Umständen schlussendlich zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Dies hat deutlich gravierendere Folgen, als die „bloße“ Anordnung eines Fahrverbots, denn in diesem Fall müssen Sie – nach Ablauf der Sperre – den „Führerschein“ neu beantragen, also auch nochmal eine Fahrprüfung bestehen.

Rotlichtverstoß in der Probezeit – was passiert?

Gerade als Fahranfänger in der Probezeit wiegen Rotlichtverstöße schwer.

Jeder Rotlichtverstoß – auch ein einfacher Rotlichtverstoß ohne, dass es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung kommt – wird als A-Verstoß eingeordnet. Das hat zur Folge, dass z.B. die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie die Anordnung der Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar droht. Unter Umständen droht schlussendlich sogar ein Entzug der Fahrerlaubnis (wenn es zu mehreren A-Verstößen kommt).

Verliere ich meinen Führerschein, wenn ich als Fußgänger über eine rote Ampel laufe?

Tatsächlich ist es möglich, seinen Führerschein zu verlieren, wenn man als Fußgänger über eine rote Ampel läuft. Dann wird aber ein beharrlicher, wiederholter Verstoß gegen die Pflicht, bei Rot anzuhalten, erforderlich sein. Möglich ist es aber, dass man irgendwann auch als Fußgänger Punkte in Flensburg erhält oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis droht.

Habe ich einen Rotlichtverstoß begangen, wenn es nur einmal blitzt?

Grundsätzlich haben Sie keinen Rotlichtverstoß begangen, wenn es bei einer stationären Rotlichtampel nur einmal blitzt. Dies betrifft nämlich insbesondere die Fälle, in denen jemand „nur“ die Haltelinie überfährt und dann stehen bleibt.

Auch das ist verboten. Dabei handelt es sich dann aber nur um einen sog. Haltlinienverstoß, der mit einem geringeren Bußgeld und keinem Fahrverbot bedroht ist.

Verkehrsampel Signalfarbe Rot

Foto: © yalcinsonat – stock.adobe.com

Wieso blitzt es zweimal, wenn man über eine rote Ampel fährt? Haltelinienverstoß, Rotlichtverstoß

Wer bereits bei Rot über eine Ampel gefahren ist, hat vielleicht gemerkt, dass es in diesem Fall – bei einem stationären Blitzer an der Ampel – nicht nur einmal, sondern gleich zweimal hintereinander blitzt.

Und das nicht ohne Grund.

Das zweimalige Blitzen dient dazu, einen Rotlichtverstoß von einem Haltlinienverstoß abzugrenzen.

Das ist insofern relevant, als ein Haltelinienverstoß deutlich milder geahndet wird, als ein Rotlichtverstoß. Bei einem Haltlinienverstoß droht grundsätzlich „nur“ ein Bußgeld von 10 Euro. Wenn bei einer roten Ampel nicht an der Haltlinie gehalten wird und zusätzlich hierdurch ein anderer gefährdet wird, so droht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro.

Bei stationären Ampeln zur Messung von Rotlichtverstoßen funktioniert das Ganze grundsätzlich nach folgendem Prinzip:

Im Boden, also unter der Straße befinden sich zwei Induktionsschleifen. Eine befindet sich direkt hinter der Haltelinie und eine befindet sich ca. in der Mitte der Kreuzung, also etwas weiter weg von der Ampel.

Stark vereinfacht kann man sagen: Blitzt es einmal, hat man einen Haltlinienverstoß begangen. Blitzt es zweimal hat man einen Rotlichtverstoß begangen.

Durch die zeitlich verzögerte Bildaufnahme kann unter Umständen auch ein besonderer Grund für das Überfahren der roten Ampel aufgezeichnet werden. Das betrifft wohl insbesondere Fälle, in denen der Autofahrer etwas über die Haltelinie fahren muss, um einen Krankenwagen vorbeifahren zu lassen. Auch kann so festgestellt werden, ob der Betroffene sich deswegen auf der Kreuzung befand, weil es zu einem Rückstau an der Kreuzung kam.

Einfacher Rotlichtverstoß, Qualifizierter Rotlichtverstoß – Unterschiede und Konsequenzen

Bei Rotlichtverstößen ist insbesondere relevant, ob es sich um einen sogenannten einfachen Rotlichtverstoß oder um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt.

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß sind die Konsequenzen deutlich härter und es ist in jeder Konstellation eines qualifizierten Rotlichtverstoßes – unabhängig davon, ob es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung kommt – ein Fahrverbot vorgesehen.

Der Unterschied zwischen einfachem Rotlichtverstoß und qualifiziertem Rotlichtverstoß ist die Dauer der Rotphase.

Ist die Ampel bei Überfahren der Haltelinie weniger als eine Sekunde lang rot, so handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. Auch dieser ist verboten und zieht ein Bußgeld, mindestens einen Punkt in Flensburg und unter Umständen ein Fahrverbot nach sich. Aber eben nur unter Umständen. Kommt es bei einem einfachen Rotlichtverstoß weder zu einer Gefährdung noch zu einer Sachbeschädigung durch das Überfahren der roten Ampel, so ist grundsätzlich kein Fahrverbot vorgesehen.

Ist die Ampel allerdings bereits über eine Sekunde Rot, so begeht man einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Dieser wird in jeder Konstellation mit 2 Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot geahndet.

Maßgeblich für die Dauer der Rotphase ist dabei der Moment, in dem die Haltlinie überfahren wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 05.01.2021 – 2 RBs 191/20 m.w.N.). Gibt es keine Haltlinie kommt es auf das Passieren der Ampel an (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.07.2020 – IV-4 RBs 46/20 m.w.N.).

Um einen qualifizierten Rotlichtverstoß zu beweisen reicht es grundsätzlich nicht, dass allein ein dies zufällig bemerkender Polizist die Dauer der Rotlichtphase entsprechend schätzt. In diesem Fall ist bei der Prüfung des Vorliegens eines qualifizierten Rotlichtverstoßes diese Zeugenaussage besonders kritisch zu würdigen, da diese in diesem Fall typischerweise fehlerbehaftet ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 24.10.2017 – 4 RBs 404/17 m.w.N.).

Deswegen müssen in diesem Fall für eine Verurteilung weitere Umstände hinzutreten, wie beispielsweise die Feststellung einer bestimmten Zählweise „(gedankliches Aussprechen der Zahlen „einundzwanzig, zweiundzwanzig“)“ (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.07.2020 – IV-4 RBs 46/20 m.w.N.). Eine bloße Schätzung der Zeit aus dem Bauch hinaus genügt an dieser Stelle nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.07.2020 – IV-4 RBs 46/20 m.w.N.).

Das OLG Hamm merkte außerdem in einem Beschluss an, dass eine entsprechende kritische Hinterfragung auch bei der „Nutzung von im Internet zur Verfügung gestellten Messfunktionen für die Berechnung von Entfernungen“ (OLG Hamm, Beschluss v. 18.07.2019 – 4 RBs 185/19).

Wo muss ich an einer roten Ampel halten?

Bei einer roten Ampel muss an bzw. vor der Haltlinie gehalten werden. Gibt es eine solche nicht, muss man an der Ampel zum Stehen kommen. Zu beachten ist aber die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands zu einer Ampel. Dieser beträgt aktuell – Stand November 2023 – 10 Meter zur Ampel (wichtig ist nämlich, dass die Ampel nicht verdeckt wird, vgl. § 37 Abs.1 StVO).

Abweichendes kann insbesondere auch gelten aufgrund von Schildern wie „bei Rot hier halten“. Dann müssen Sie grundsätzlich dieses Schild befolgen.

Ist das Umgehen einer roten Ampel durch das Vorbeifahren über ein angrenzendes Grundstück / Tankstelle verboten?

Wohl gar nicht mal so selten kommt es vor, dass rote Ampeln „umfahren“ werden, zum Beispiel in dem man über den anliegenden Tankstellenparkplatz statt über die Kreuzung mit der Ampel fährt.

Das kann, muss aber nicht, einen Rotlichtverstoß darstellen. Genauer gesagt stellt dieses Verhalten dann einen Rotlichtverstoß dar, wenn man trotz Umfahrens wieder auf der Kreuzung „rauskommt“ und damit in den durch die rote Ampel „geschützten“ Kreuzungsbereich einfährt. Tut man dies nicht und fährt demnach mit hinreichendem Abstand zur Ampel wieder auf die Straße, so stellt das Verhalten grundsätzlich keinen Rotlichtverstoß dar.

Beachten Sie aber: Anders verhält es sich bei einem Spurenwechsel, um einer roten Ampel zu entgehen. Wenn beispielsweise die Ampel für Geradeausfahrer rot, die für Rechtsabbieger aber grün ist, so stellt es einen Rotlichtverstoß dar, wenn man vor der Ampel bzw. Haltlinie auf die Rechtsabbiegerspur wechselt, dann aber auf der Kreuzung Geradeaus fährt.

Ebenso stellt es einen verbotenen Rotlichtverstoß dar, wenn der Fahrer bei rot über die Ampel fährt, dann aber nicht entsprechend der roten Ampel für Rechtsabbieger rechts abbiegt, sondern Geradeaus fährt, obwohl die hierfür entsprechende Ampel grün geschaltet ist.

Rote Ampel, grüner Pfeil – was ist erlaubt und was ist verboten?

Auch ein grüner Pfeil an einer roten Ampel kann dazu führen, dass das Überfahren einer roten Ampel ausnahmsweise keinen Rotlichtverstoß darstellt.

Auch hier sind aber einige Regeln zu beachten.

So muss bei einem grünen Blechpfeil zum Beispiel zunächst an der Haltelinie angehalten werden. Ansonsten drohen ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Nachdem Sie ordnungsgemäß an diesem Grünpfeil gestoppt haben, können Sie die rote Ampel passieren, ohne dass dies einen verbotenen und ordnungswidrigen Rotlichtverstoß darstellt.

Eine solche Pflicht anzuhalten gibt es bei Blechpfeilen, nicht aber grünen Leuchtpfeilen. Hier sind Sie dann aber auch dazu verpflichtet, entsprechend des Pfeiles rechts abzubiegen.

Kann es erlaubt sein, über eine rote Ampel zu fahren?

Ja, in bestimmten Ausnahmesituationen (!) kann es erlaubt sein, über eine rote Ampel zu fahren.

Das betrifft aber gerade solche Ausnahmefälle wie beispielsweise, dass sich ein Krankenwagen unter Ingebrauchnahme seiner Sonderrechte nähert und das reine Ausweichen auf die rechte Seite nicht genügt und man knapp über die rote Ampel oder die Haltlinie fahren muss.

Auch kann es vorkommen, dass Ampeln defekt sind und dauerhaft auf Rot geschaltet sind.

Einen Defekt der Ampel darf man aber nicht vorschnell annehmen!

Mindestens fünf Minuten sind an der Ampel zu warten und auch dann, darf nur mit höchster Vorsicht die Ampel passiert werden.

Mit einem solchen Fall musste sich das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg beschäftigen, in dem eine Radfahrerin, die wohl mindestens 5 Minuten vor einer Ampel wartete, einen Defekt der Ampel vermutete und sodann – ohne dass Verkehrsteilnehmer oder die Radfahrerin selbst gefährdet wurden – die Kreuzung überfuhr (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg 3. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss v. 11.09.2023 – 5 Orbs 25/23).

Ansätze für eine Strafverteidigung bei Rotlichtverstößen

Nur weil der Vorwurf eines Rotlichtverstoßes im Raum steht, heißt das noch nicht zwingend, dass sich dieser auch bewahrheitet.

Nicht selten leiden Vorwürfe eines Rotlichtverstoßes an durchgreifenden Mängeln, die dafür sorgen, dass der Vorwurf keinen Bestand haben kann.

Ein erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Anwalt für Strafrecht kennt die üblichen Fehlerquellen, kann umfassende Akteneinsicht beantragen, die Vorwürfe genauestens prüfen und auf dieser Grundlage eine gerade für Ihren Fall passende Verteidigungsstrategie erarbeiten.

Typische Fehlerquellen sind insbesondere Messfehler (z.B. falsche Verwendung des Messgeräts, nicht hinreichende Schulung der das Gerät nutzenden Beamten), Mängel am Messgerät (z.B. fehlende Zulassung oder fehlende Eichung), schlechte Qualität von Blitzerfotos, auf die sich der Vorwurf stützt.

Die notwendige aktuelle Eichung des Messgerätes kann der Anwalt für Verkehrsrecht anhand der Bußgeldakte nachprüfen.

Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann außerdem gegebenenfalls darauf hinwirken, dass ein Fahrverbot dadurch vermieden wird, dass im Gegenzug die Geldbuße erhöht und damit eine Art Ausgleich hergestellt wird. Hier ist gutes Argumentationsvermögen notwendig. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht weiß, auf welche Argumente es in einem solchen Fall ankommt.

Fehleranfällig ist auch die genaue Messung der Rotzeit. Da diese insbesondere den Ausschlag über die Einordnung als einfachen Rotlichtverstoß oder als qualifizierten Rotlichtverstoß gibt, ist aber gerade hier eine besonders sorgfältige Messung erforderlich, sodass hier gegebenenfalls ein Angriffspunkt liegt.

Pflichtig zur Einhaltung des Verbots, bei Rot über eine Ampel zu fahren, trifft den Fahrzeugführer, also den Fahrer, nicht den Halter.

Ein Lichtbildabgleich zwischen Blitzerfoto und dem Betroffenen gehört daher zum Standardrepertoire eines Strafverteidigers für Verkehrsrecht.

Dementsprechend ist die Ermittlungsbehörde in der Pflicht, den Fahrer zu ermitteln. Ein Rückgriff auf den eingetragenen Halter des Fahrzeugs ist nicht möglich. Dieser kann unter Umständen zur Hilfe an der Identifizierung des Fahrers verpflichtet werden verbunden mit der drohenden Sanktion der Führung eines Fahrtenbuchs.

Auch stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Gelbzeit der Ampel im konkreten Fall lang genug war.

Die Notwendigkeit von Angaben zur Gelbzeit kann dadurch eingeschränkt sein, dass man an einer Ampel innerorts geblitzt wurde. Denn dann kann – so jedenfalls das Oberlandesgericht Düsseldorf – grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h bestand und die Gelbphase drei Sekunden andauerte, was wiederum zur Folge hat, dass eine Bremsung problemlos, das heißt ohne Gefahr der Verursachung z.B. eines Auffahrunfalls, möglich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.04.2020 – 2 RBs 61/20 m.w.N.).

Vorladung, Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoß erhalten – was soll ich jetzt tun?

Insbesondere aufgrund der schnell gravierenden Folgen eines Rotlichtverstoßes, empfiehlt es sich, sich bei Erhalt einer Vorladung, eines Anhörungsbogens oder eines Bußgeldbescheides so schnell wie möglich an einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht und Anwalt für Strafrecht zu wenden.

Dieser kennt die üblichen Fehlerquellen bei Rotlichtverstößen, kann umfangreiche Akteneinsicht beantragen und auf dieser Grundlage mit seiner Erfahrung und Fachexpertise eine gerade für Ihren Fall passende Verteidigungsstrategie erarbeiten.

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