Darf ich eine Blitzer-App nutzen?
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Das Klischee, dass Deutsche gerne schnell fahren kommt wohl nicht von ungefähr.

Wer gerne schnell unterwegs ist und das in dem Maße, dass die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen gerne einmal überschritten werden, lebt aber in mehreren Hinsichten gefährlich. Von dem damit regelmäßig erhöhten Unfallrisiko abgesehen, liegt die Gefahr nahe, geblitzt zu werden. Es drohen nicht unerhebliche Bußgelder.

Der Gedanke, diese umgehen zu wollen, liegt bei vielen Fahrern dann wohl nicht fern. Die vermeintlich perfekte Lösung: Blitzer-Apps.

Über ein Tonsignal oder ein sonstiges Signal wird der Nutzer beim Fahren über installierte Blitzer auf seiner Strecke informiert, sodass er rechtzeitig seine Geschwindigkeit anpassen kann. Insbesondere stationäre Blitzer sind in solchen Apps registriert, teilweise wohl aber auch mobile Blitzer.

Das klingt zu perfekt, um wahr zu sein.

VIDEO:

Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhalten? – Was es jetzt zu beachten gilt

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Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Anwälte für Verkehrsstrafrecht für Sie da:

  • Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen mit dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit wegen des Nutzens einer Blitzer-App
  • Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?

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Darf man eine Blitzer-App / Blitzer-Warn-App nutzen?

Nein. Schon bevor das Thema rund um die Nutzung von Blitzer-Apps gesetzlich klarer geregelt war, bejahten mehrere Oberlandesgerichte das Verbot der Nutzung von Blitzer-Apps (so z.B. OLG Rostock, Beschluss v. 22.02.2017 – 21 Ss OWi 38/17 (Z) (AG Güstrow) in MMR 2017, 335).

So bejahte das OLG Celle beispielsweise einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung in folgendem Fall (OLG Celle – 2 Ss OWi 313/15):

Der betroffene Autofahrer war mit seinem PKW im November 2014 auf der Autobahn unterwegs. Aufgrund eines riskanten Fahrspurwechsels kam er in eine allgemeine Polizeikontrolle. Die Polizeibeamten stellten fest, dass das Smartphone des Fahrers mittels einer Halterung am Armaturenbrett des Fahrzeugs befestigt war. Auf dem Handy war eine „Blitzer-App“ (blitzer.de) installiert. Diese hatte der Autofahrer während der Fahrt aufgerufen, sodass sie sich in Betrieb befand. Das Amtsgericht Winsen/Luhe verurteilte den Betroffenen unter anderem wegen des fahrlässigen Verkehrsverstoßes gegen § 23 Abs. 1 b StVO zu einer Geldbuße von 75,00 €. Das Gericht nahm einen fahrlässigen Verstoß an, da man nicht nachweisen konnte, ob die Blitzer-App bei der aktuellen Fahrt eingeschaltet wurde oder noch aus einer früheren Fahrt in Betrieb war.

Dieses Verbot ist Teil des Verbots des Betreibens oder des betriebsbereiten Mitführens von Radarwarngeräten nach § 23 Abs.1c StVO. Insbesondere Radarwarn- oder Laserstörgeräte dürfen nach dieser Vorschrift nicht beim Führen eines Fahrzeugs mit sich geführt oder gar betrieben werden.

Es ist nicht notwendig, dass es sich bei dem genutzten Gerät um ein solches handelt, welches ausschließlich als Radarwarngerät in diesem Sinne eingesetzt werden kann. Verboten ist auch die Nutzung von „anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können“ (§ 23 Abs.1c S.3 StVO). Dann „dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden“ (§ 23 Abs.1c S.3 StVO).

Damit ist insbesondere auch das Nutzen von Blitzer-Apps auf dem Handy oder das Nutzen von Navigationssystemen mit integrierter Blitzerwarnung verboten und kann u.a. ein Bußgeld nach sich ziehen.

Maßgeblich ist im Übrigen die Bestimmung des Geräts zur Warnung oder Störung vor bzw. von Radarkontrollen, nicht die tatsächliche Eignung des Geräts hierzu.

Der Staat liebt seine Radarfallen und geht konsequent gegen diejenigen vor, die sie umgehen und austricksen wollen. Ob Aspekte der Verkehrssicherung dabei immer im Vordergrund stehen sei mal dahingestellt. Jedenfalls sollte man aus Liebe zum Geldbeutel auf die Nutzung besagter „Blitzer-Apps“ verzichtet. Das Ausschalten des Telefons im Falle einer polizeilichen Verkehrskontrolle wird den Nutzern wohl oft nicht mehr weiterhelfen, da die Polizeibeamten bereits detailgetreue Fotos oder Videoaufnahmen bei der Verfolgung des Fahrzeugs von dem Smartphone angefertigt haben werden.

Welche Konsequenzen hat die Nutzung einer Blitzer-App?

Wird man beim Nutzen einer Blitzer-App erwischt, droht ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Für Fahranfänger in der Probezeit handelt es sich dabei um einen B-Verstoß.

Fahrverbot bei Nutzung einer Blitzer-App?

Ein Fahrverbot ist für das Nutzen einer Blitzer-App nicht vorgesehen.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang aber, dass ein Fahrverbot dennoch nicht gänzlich ausgeschlossen ist. Gerade wiederholte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, können ab einem gewissen Punkt mit einem Fahrverbot „sanktioniert“ werden (vgl. § 25 StVG).

Blitzer

Foto: © S. Engels – stock.adobe.com

Ist bereits das Installieren einer Blitzer-App verboten?

Verboten ist das Betreiben sowie das betriebsbereite Mitsichführen einer Blitzer-App.

Das bloße Installieren der App – die ja auch in der Regel unabhängig vom Fahrvorgang erfolgt – fällt wohl nicht unter das Verbot des § 23 Abs.1c StVO.

Ist es verboten, wenn ein Mitfahrer eine Blitzer-App nutzt?

Ja. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dies inzwischen sogar in einem Urteil einmal festgestellt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 07.02.2023 – 2 Orbs 35 Ss 9/23). Auch wenn „nur“ ein Mitfahrer eine Blitzer-App nutzt, kann auf den Fahrer ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg zukommen, soweit die Nutzung der Blitzer-App durch den Fahrer gebilligt wird und er „sich die verbotene Funktion zu Nutze macht“ (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 07.02.2023 – 2 Orbs 35 Ss 9/23 m.w.N.).

Ist jede Warnung von Autofahrern vor Blitzern verboten?

Nein. Es ist beispielsweise nicht verboten, anderen Autofahrern ein entsprechendes Handzeichen zu geben, um diese vor einem Blitzer zu warnen.

Unzulässig ist allerdings eine Warnung mittels Lichthupe, da dies andere Autofahrer behindern oder ablenken kann.

Verkehrskontrolle und Blitzer-App – Was soll ich tun?

Sollten Sie doch eine Blitzer-App genutzt haben und geraten Sie nun in eine Verkehrskontrolle – und sei es auch „nur“ eine allgemeine Verkehrskontrolle – so gilt nun vor allem eins: Ruhe bewahren.

Beachten Sie, dass es durchaus dazu kommen kann, dass die Polizei ihr Auto durchsuchen und gegebenenfalls das Handy herausverlangen wird.

Grundsätzlich kann die Polizei auch dazu befugt sein, verbotene Radarwarngeräte zu beschlagnahmen und im Anschluss sogar zu vernichten, allerdings ist dies bei Blitzer-Apps auf Smartphones äußerst zweifelhaft, da diese Maßnahme in diesem Fall unverhältnismäßig scheint.

Muss ich Polizisten zur Kontrolle meines Handys auf Blitzer-Apps meine PIN verraten?

Nein. Auch wenn Sie polizeiliche Maßnahmen wie beispielsweise eine Durchsuchung des Autos grundsätzlich dulden müssen, so sind Sie nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichtet.

Das beinhaltet auch, dass Sie den Polizisten nicht Ihre Handy PIN verraten müssen.

Als Anwalt für Verkehrsrecht empfehle ich Ihnen auch, dies erst einmal nicht zu tun.

Vorladung, Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid wegen Nutzung Blitzer-App – was soll ich jetzt tun?

Sollten Sie eine Vorladung, einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben, so empfiehlt es sich, erst einmal tief durchzuatmen und sich dann so schnell wie möglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht und Anwalt für Strafrecht zu wenden.

Dieser kann umfassende Akteneinsicht beantragen und im Anschluss eine passende Verteidigungsstrategie erarbeiten. Durch die Erfahrung und fachliche Expertise erkennt er Fehlerquellen im Vorwurf, die bei substantiierter Geltendmachung das Verfahren bestenfalls zu Ihren Gunsten beenden können.

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