Anwalt für
Beamtenrecht aus München
Anwalt für Konkurrentenklage, negative Beurteilung, Dienstunfähigkeit, Ruhestand und mehr
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Anwalt Beamtenrecht aus München vertritt Sie vor Verwaltungsgericht München, Oberverwaltungsgericht München
München hat ein Verwaltungsgericht in der Bayerstraße. Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat seinen Sitz in München.
Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Kanzlei für Beamtenrecht aus München für Sie da:
- Einstellung in das Beamtenverhältnis: Ablehnung der Bewerbung und Konkurrentenklage in das Beamtenverhältnis in München
- Disziplinarverfahren als Beamter in München
- Vorgehen gegen dienstliche Beurteilung als Beamter in München
- Versagen der Beförderung im Beamtenverhältnis München
- Vorgehen gegen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in München
Vorteile unserer Kanzlei für Beamtenrecht München
- Kompetenz und Erfahrung aus mehr als 3.000 Verfahren
- Anwälte für Verwaltungsrecht und Prof. Dr. sowie promovierte Anwältin im Team
- Top-Bewertungen unserer Mandanten für unsere Leistungen im Beamtenrecht
- Faire und transparente Kosten
- Bundesweite Betreuung im Beamtenrecht
- Standort in München
Das sagen unsere Mandanten über unsere Anwälte im Beamtenrecht aus München:
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Wo finden Sie unsere Anwälte für Beamtenrecht in München?
Auch in München stehen wir Ihnen als Anwälte für Beamtenrecht in München zur Seite. Wichtig: Gespräche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Termin.
Unsere Kanzlei für Beamtenrecht in München finden Sie hier:
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte
Antonienstraße 1
80802 München
Telefon: +49 8974055200
E-Mail: [email protected]
Anwalt für Beamtenrecht München hilft bei Vorgehen gegen Dienstliche Beurteilung vom Dienstherrn
Beamte werden regelmäßig offiziell beurteilt – die dienstliche Beurteilung. Schnell ist der Ärger, der Frust, groß, wenn die dienstliche Beurteilung schlechter ausfällt als erwartet. Dabei hat die dienstliche Beurteilung eine nicht unerhebliche Wirkung und Funktion: Sie dient der Bestenauslese im Rahmen der Personalplanung, sprich auch: Beförderung. Das liegt an dem das Beamtenrecht auch in München beherrschenden Leistungsprinzips. So auch das Verwaltungsgericht München, Beschluss v. 25.07.2024 – 6 CE 24.1041 m.w.N.
Zwar gibt es grundsätzlich erst einmal die Möglichkeit, als Beamter in München mit seinem Dienstherrn über die Beurteilung zu diskutieren, jedoch führt dies leider eher selten zum erwünschten Erfolg.
Dennoch müssen Sie eine ungerechtfertigte dienstliche Beurteilung als Beamter in München nicht hinnehmen: Sie können die dienstliche Beurteilung rechtlich anfechten.
Anwalt für Beamtenrecht erklärt: Bildung eines Gesamturteils über die Leistung des Beamten in München durch Dienstherrn
Für die dienstliche Beurteilung des Beamten wird ein Gesamturteil gebildet. Gemessen an den Erfordernissen des Amtes und der Funktion werden die Bewertungen der einzelnen zugrunde gelegten Merkmale in einer Gesamtschau bewertet und gewichtet – So Art. 59 Abs.2 des Bayerischen Gesetzes über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen, worauf unter anderem das Verwaltungsgericht München in einem Urteil v. 31.07.2024 – 3 B 23.158 verwies.
Wichtig: „[D]er Leistungseinschätzung des unmittelbaren Vorgesetzten kommt […] keine Bindungs- oder Vorrangwirkung zu“ bei der dienstlichen Beurteilung – so das Verwaltungsgericht München in einem Beschluss v. 07.08.2024 – 3 ZB 23.409 unter Verweis auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.
Anwalt Beamtenrecht München hilft bei Anfechtung dienstliche Beurteilung – was kann ich tun?
Die dienstliche Beurteilung kann angefochten werden. Im Bayerischen Beamtenrecht ist dabei vorgesehen, dass ein Widerspruch (vor einer Klage) nicht zwingend notwendig ist, aber Widerspruch eingelegt werden kann. Ihr spezialisierter und erfahrener Anwalt für Beamtenrecht aus München kann Sie dahingehend umfassend beraten, welcher Weg in Ihrem Fall am meisten Sinn macht, am effizientesten ist.
Da die dienstliche Beurteilung kein Verwaltungsakt ist, läuft zwar keine richtige Frist für die Anfechtung, allerdings kann man dennoch bei zu langem Zuwarten sein Recht auf Anfechtung verwirken! Melden Sie sich daher am besten möglichst zeitnah nach der dienstlichen Beurteilung bei Ihrem Anwalt für Beamtenrecht aus München.
Gerichtlich kann die dienstliche Beurteilung nur eingeschränkt überprüft werden. Das liegt (stark vereinfacht ausgedrückt) daran, dass die dienstliche Beurteilung vom Ermessen des beurteilenden Dienstherrn (oder sonstigem Beurteilenden) geprägt ist und diese Bewertung darf das Gericht der Behörde nicht „wegnehmen“ (so auch VGH München, Urteil v. 31.07.2024 – 3 B 23.158 m.w.N.; VGH München, Beschluss v. 25.07.2024 – 6 CE 24.1041 m.w.N.).
Umso wichtiger ist es, eine stichhaltige Strategie für die Anfechtung der dienstlichen Beurteilung zu erarbeiten. Ihr Anwalt für Beamtenrecht München weiß, was Sie rügen können und kann dies argumentativ stichhaltig aufbereiten und vor Gericht geltend machen.
Problem als Beamter in München und Bayern – Hilfe vom Anwalt für Beamtenrecht aus München
Auch aber nicht nur wenn Sie mit Ihrer dienstlichen Beurteilung Ihres Dienstherrn unzufrieden sind, aber beispielsweise auch bei drohender Entlassung, Ablehnung einer Bewerbung bzw. Einstellung oder Beförderung, einem Disziplinarverfahren und anderen Schwierigkeiten im Beamtenverhältnis in Bayern, München, stehen unsere spezialisierten und erfahrenen Anwälte für Beamtenrecht München Ihnen mit Engagement und Kompetenz fest zur Seite.
In aller Regel empfiehlt es sich, sich möglichst zeitnah an einen Anwalt für Beamtenrecht München zu wenden, um sich alle Möglichkeiten, die einem als Beamten zustehen, offen zu halten.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf
Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in unseren Standorten in Berlin, Hamburg und München. Wir stehen Ihnen effizient mit jahrelanger Expertise zur Verfügung.