Anwalt Hochschulrecht
Kanzlei für Bildungsrecht aus Berlin, Hamburg & München

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Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte berät Sie bundesweit in allen Fragen im Bereich des Hochschulrechts.

Unsere Kanzlei für Hochschulrecht aus Berlin, Hamburg und München hat sich auf das Bildungsrecht spezialisiert. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit aus unseren berliner Standorten sowie aus Hamburg und München in den Bereichen Studienplatzklage, Prüfungsrecht und Hochschulwechsel. Das Team mit der Erfahrung aus mehr als 3.000 verwaltungsrechtlichen Verfahren holt für Sie das beste aus der Situation heraus.

Als Team mit umfassender Erfahrung und Expertise gelingt es bundesweit die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen. Wichtig ist hier neben dem juristischen Vorgehen auch die Komponente des Fingerspitzengefühls. Manchmal erreicht ein gezieltes Telefonat oder einen Akteneinsicht vor Ort mehr als ein langer Schriftsatz. Diese Fähigkeiten erlangt man nur durch die Erfahrung aus mehr als 3.000 Verfahren.

Die Kosten besprechen wir gern vorab in einem Telefonat transparent und fair.

Die Vorteile unserer Anwälte im Hochschulrecht auf einen Blick:

  • Kompetenz und Erfahrung aus mehr als 3.000 verwaltungsrechtlichen Verfahren
  • Top-Bewertungen unserer Mandanten
  • Fingerspitzengefühl beim Umgang mit den Behörden
  • Kanzlei für Verwaltungsrecht
  • Faire und transparente Kosten
  • Zwei Standorte in Berlin Köpenick und Berlin am Kudamm, sowie in Hamburg und München für kurze Wege

Typische Fallgestaltungen im Hochschulrecht

Die Fälle im Hochschulrecht sind in zweierlei Richtungen geprägt. Zum Einen sind es die typischen Probleme, die im studentischen Leben entstehen. Von der Zulassung zum Studium an der Wunschhochschule, über den möglichen Wechsel zu anderen Hochschulen, das Nichtbestehen einer Prüfung bis hin zur Überprüfung der Abschlussarbeit. Auch mit der Exmatrikulation z.B. wegen Nichtzahlung der Semestergebühren oder Überschreitung der Studienzeit müssen sich die Studierenden oft auseinandersetzen.

Zum Anderen ist das Hochschulrecht geprägt durch die Probleme der Mitarbeiter einer Hochschule. Wir sind der richtige Ansprechpartner, wenn die Promotion oder Habilitation nicht wie erwartet verläuft oder ausgeschriebene Stellen besetzt worden sollen. Sollte die Hochschule die grundgesetzliche geregelte Wissenschaftsfreiheit der Lehrpersonen beeinträchtigen, können wir ebenfalls behilflich sein.

Typische Tätigkeitsschwerpunkte im Hochschulrecht

1. Die Studienplatzklage

Sobald man seine Hochschulzugangsberechtigung in der Hand hat, macht man sich mit dem Studienangebot der Hochschulen vertraut. Schnell wird dabei klar, dass in vielen Fällen die eigene Note nicht ausreichend ist, um direkt mit dem Studium starten zu können. Da das Bundesverfassungsgericht sich mittlerweile klar dazu positioniert hat, dass eine Zulassung nach Wartesemestern nicht zwingend möglich sein muss, hat man oft nicht einmal die Möglichkeit, durch Ausbildungen oder Vergleichbarem die Wartezeit zu überbrücken. Setzen Sie sich möglichst schon vor der Bewerbung mit uns in Verbindung. Wir besprechen die Möglichkeiten einer Studienplatzklage, deren Chancen und natürlich auch die zu erwartenden Kosten.

Hier finden Sie mehr Infos zur Studienplatzklage


2. Hochschulwechsel und Studiengangwechsel

Wenn man im Laufe des Studiums realisiert, dass das einst favorisierte Studium doch nicht den Erwartungen entspricht oder wenn aufgrund geänderter Lebensumstände der Wechsel an einen anderen Studienort erforderlich ist, zögern Sie nicht, uns frühzeitig zu kontaktieren. Es gibt viele Besonderheiten der einzelnen Bundesländer und auch unterschiedliche Handhabung bei den einzelnen Hochschulen. Der im Hochschulrecht spezialisierte Anwalt kann Ihnen schnell sagen, was rechtlich möglich ist und was nicht.

Hier finden Sie mehr Infos zum Hochschulwechsel und Studiengangswechsel


3. Prüfungsrecht

Fühlen Sie sich in einem prüfungsrechtlichen Verfahren ungerecht behandelt, lassen Sie sich beraten. Auch im Prüfungsrecht gelten viele Besonderheiten. Das Bundesverwaltungsgericht hat viele Regelungen zu mündlichen und schriftlichen Prüfungen aufgestellt. Ob es erfolgversprechend ist, sich gegen die Bewertung rechtlich zur Wehr zu setzen, kann Ihnen der Anwalt in der Regel sofort oder zumindest nach Prüfung der jeweiligen Prüfungsleistung sagen.

Hier finden Sie mehr Infos zum Prüfungsrecht

Kanzlei zum Hochschulrecht – Wir stehen an Ihrer Seite

Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST steht Ihnen in allen hochschulrechtlichen Fragen beratend. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Gern können Sie uns Ihre Anliegen per E-Mail schildern oder einen Beratungstermin in einem unserer Berliner Standorte, in Hamburg oder München vereinbaren. Wir sprechen dann das weitere Vorgehen ab und erläutern Ihnen Chancen und Kosten. Die Mandatsunterlagen können gern auch per Email ausgetauscht werden.

Das Hochschulrecht befasst sich mit allen Belangen der Studierenden und der Bediensteten der Hochschulen. Im gesamten Bereich des Hochschulwesens sind die Länder primär zuständig für die Gesetzgebung und die Verwaltung auf diesem Gebiet. Es sind daher die Gesetze der einzelnen Bundesländer und insbesondere die Verordnungen und Satzungen der einzelnen Hochschule maßgebliches Recht bei der Fallbearbeitung. Das Hochschulrahmengesetz des Bundes gibt dabei nur einen gewissen Rahmen vor.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in Berlin, Hamburg und München.

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