Verfassungsbeschwerde
Ihr Weg zur Durchsetzung grundgesetzlicher Rechte

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Startseite » Verwaltungsrecht » Verfassungsbeschwerde

Warum die Verfassungsbeschwerde ein zentrales Schutzinstrument ist

Die Verfassungsbeschwerde ermöglicht es, staatliches Handeln umfassend auf seine Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu überprüfen. Sie richtet sich gegen Eingriffe der öffentlichen Gewalt – unabhängig vom Rechtsgebiet. Damit bietet sie eine zentrale Möglichkeit, sich gegen Grundrechtsverletzungen zu wehren, die durch Behörden, Gerichte oder Gesetzgeber verursacht wurden.

Anwendbar in allen Rechtsgebieten – wann immer Grundrechte betroffen sind

Die Verfassungsbeschwerde ist nicht auf bestimmte Materien beschränkt. Sie kommt überall dort in Betracht, wo eine letztinstanzliche Entscheidung oder ein sonstiger Akt öffentlicher Gewalt Grundrechte beeinträchtigt, unter anderem:

  • Medien- und Presserecht (Pressefreiheit, Kommunikationsfreiheit, Auskunftsansprüche, Schutz journalistischer Tätigkeit)
  • Strafrecht (Faire-Verfahren-Gebot, Schutz der persönlichen Freiheit, Eingriffe in die Unschuldsvermutung, Verwertungsverbote, Durchsuchungen, Beschlagnahmen)
  • Beamtenrecht und öffentliches Dienstrecht
  • Schul-, Hochschul- und Bildungsrecht
  • Versammlungsrecht und Meinungsfreiheit
  • Eigentumsrecht und Berufsrecht
  • Datenschutz, Persönlichkeitsrecht und digitale Grundrechte
  • Belastende Verwaltungsakte aller Art

Immer entscheidend ist, dass der Beschwerdeführer durch den staatlichen Akt selbst, unmittelbar und gegenwärtig betroffen ist.

Die Vorteile unserer Anwälte im Verwaltungsrecht auf einen Blick:

  • Erfahrung aus mehr als 3.000 veraltungsrechtlichen Verfahren
  • Top-Bewertungen unserer Mandanten
  • Fingerspitzengefühl beim Umgang mit den Behörden und Nachbarn
  • Anwälte für Verwaltungsrecht
  • Faire und transparente Kosten
  • Zwei Standorte in Berlin Köpenick und Berlin am Kudamm, sowie in Hamburg und München für kurze Wege

Akte der öffentlichen Gewalt, gegen die sich die Beschwerde richten kann

Die Verfassungsbeschwerde kann sich richten gegen:

  • Gerichtsentscheidungen (insbesondere letztinstanzliche Urteile in Verwaltungs-, Zivil- und Strafsachen)
  • Exekutive Akte, etwa Verwaltungsakte oder Realakte
  • Gesetze und Verordnungen, sofern sie den Beschwerdeführer direkt betreffen

Damit umfasst sie die gesamte staatliche Gewalt – Legislative, Exekutive und Judikative.

Was Mandanten über unsere Anwälte im Verwaltungsrecht sagen

(Für eine optimale Lesbarkeit können Sie die Bewertungen durch Anklicken vergrößern)

Voraussetzungen: strenge Prüfung, klare Struktur

Um Erfolg zu haben, muss die Beschwerde folgende Kriterien erfüllen:

  • Ausschöpfung des Rechtswegs, sofern nicht ausnahmsweise entbehrlich
  • Einreichungsfrist von einem Monat nach der letztinstanzlichen Entscheidung
  • Schriftliche, tiefgehend begründete Darstellung, welches Grundrecht verletzt wurde
  • Substantiierte Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und deren verfassungsrechtlichen Schwächen

Das Bundesverfassungsgericht überprüft dabei ausschließlich, ob ein spezifischer Verfassungsverstoß vorliegt.

Bedeutung in Medien- und Strafsachen

Gerade im Medien-, Pressen- und Strafrecht hat die Verfassungsbeschwerde eine herausragende Rolle:

  • Schutz der Pressefreiheit vor gerichtlichen Eingriffen
  • Sicherung eines fairen Strafverfahrens
  • Kontrolle staatlicher Ermittlungsmaßnahmen
  • Grenzen staatlicher Informationsbegehren gegenüber Journalisten
  • Schutz der Persönlichkeitsrechte bei Verdachtsberichterstattung
  • Verwehrung oder Gewährung von Verteidigungsrechten

Viele grundlegende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stammen aus diesen Bereichen – sie prägen die deutsche Rechtsordnung bis heute.

Unsere Mitgliedschaften

Unsere Unterstützung – fundiert, erfahren, zielgerichtet

Wir bieten Mandanten aus allen Rechtsgebieten die professionelle Erstellung und Vertretung einer Verfassungsbeschwerde an. Unsere Leistungen umfassen:

  • Prüfung der Erfolgsaussichten nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts
  • Analyse der fachgerichtlichen Entscheidungen
  • Erarbeitung einer tragfähigen verfassungsrechtlichen Argumentationslinie
  • Ausarbeitung der Beschwerdeschrift mit höchster Präzision
  • Übergabe an das Bundesverfassungsgericht innerhalb der Frist
  • Begleitung im weiteren Verfahren

Wir setzen uns engagiert dafür ein, Ihre Grundrechte gegen staatliche Eingriffe wirksam zu verteidigen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder direkt vor Ort. Wir stehen Ihnen effizient mit jahrelanger Expertise zur Verfügung.

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    Dr. Katharina Sponholz

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    angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

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