Symbolbild Paragraph
Foto: © Robert Kneschke

Strafverfahren wegen angeblicher Bedrohung und Nötigung eingestellt

6.09.2025 | Strafrecht

Bearbeiter: Benjamin Grunst
Rechtsgebiet: Nötigung, Bedrohung
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Frankfurt Oder

Der Mandant, ein Polizist, sollte sich wegen Bedrohung und Nötigung verantworten. Der Vorwurf: Er habe eine Gruppe Menschen mit seiner Dienstwaffe bedroht. Dank unserer Verteidigung stellte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO ein.

Der Vorwurf: Bedrohung und Nötigung

Ausgangspunkt war ein Anruf des Sohnes unseres Mandanten. Dieser berichtete, von einer Gruppe fremder Personen bedroht worden zu sein – unter anderem mit Tötung. Der Mandant fuhr daraufhin zum Ort des Geschehens, stellte die Personen und rief die Polizeidienststelle, um sich in den Dienst versetzen zu lassen und Verstärkung zu holen.

Die Personen behaupteten anschließend, er habe sie bedroht.

Die Verteidigungsstrategie: Sorgfältige Prüfung des Vorwurfs deckt Unstimmigkeiten auf 

Wir analysierten die Ermittlungsakten sorgfältig und zeigten:

  • Unser Mandant handelte selbst bei Unterstellen des Sachverhalts im Hinblick auf die vorgeworfene Nötigung gerechtfertigt
  • Die Zeugenaussagen wiesen erhebliche Widersprüche und Belastungstendenzen auf.
  • Auch das Video, das den Vorfall zeigen sollte, bestätigte die Vorwürfe nicht.

Diese Argumentation überzeugte die Staatsanwaltschaft.

Erfolg – Einstellung des Strafverfahrens – Mandant entlastet

Die Staatsanwaltschaft folgte unserer Rechtsauffassung und stellte das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Für unseren Mandanten bedeutet dies: keine Anklage, kein Gerichtsverfahren, kein Strafregistereintrag.

 

Dieser Fall zeigt, wie schnell selbst Polizisten oder andere Berufsgruppen ins Visier der Strafverfolgung geraten können – und wie wichtig es ist, einen erfahrenen Strafverteidiger an der Seite zu haben.

Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht

RA Benjamin Grunst

Benjamin Grunst

Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

Email: [email protected]

RA Sören Grigutsch

Sören Grigutsch

Fachanwalt für Strafrecht

Email: [email protected]

RA Michael Voltz

Michael Voltz

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München

Email: [email protected]

Prof.Dr. Thomas Bode

Prof. Dr. Thomas Bode

Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

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RA Vincent Trautmann

Vincent Trautmann

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

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angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei

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