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Erfolg im Wirtschaftsstrafrecht – Verfahren wegen Insolvenzverschleppung eingestellt

18.02.2026 | Erfolge

Bearbeiterin: Benjamin Grunst
Rechtsgebiet: Insolvenzverschleppung und Bankrott 
Ergebnis: Einstellung wegen fehlenden hinreichenden Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Fulda

Ausgangslage: Ermittlungen wegen § 15a InsO und § 283 StGB

Gegen unseren Mandanten wurde bei der Staatsanwaltschaft Fulda ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) geführt. Zusätzlich stand der Vorwurf eines möglichen Bankrotts (§ 283 StGB)im Raum. Als Geschäftsführer eines Unternehmens soll er es versäumt haben, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen.

Derartige Vorwürfe wiegen schwer, da sie neben strafrechtlichen Konsequenzen regelmäßig auch erhebliche berufsrechtliche und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen können.

Rechtliche Bewertung: Kein Insolvenzgrund, keine wirtschaftliche Krise

Nach eingehender Akteneinsicht haben wir die wirtschaftliche Situation des Unternehmens detailliert aufgearbeitet. Dabei zeigte sich, dass weder Zahlungsunfähigkeit noch Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vorlagen. Es handelte sich vielmehr um eine temporäre organisatorische Überlastung, die erfolgreich bewältigt wurde.

Auch der Vorwurf des Bankrotts war rechtlich nicht haltbar. Weder lagen Vermögensverschiebungen noch sonstige strafbare Handlungen vor. Eine wirtschaftliche Krise im Sinne des § 283 StGB konnte nicht festgestellt werden. Sämtliche Gläubiger wurden bedient; ein Schaden entstand nicht.

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdachts

Die Staatsanwaltschaft Fulda folgte unserer Argumentation und stellte das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Für unseren Mandanten bedeutet dies vollständige strafrechtliche Entlastung – keine Anklage, keine Verurteilung, keine weiteren Konsequenzen.

Der Fall zeigt, wie wichtig eine präzise wirtschaftliche Analyse und eine konsequente Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht sind – insbesondere bei Vorwürfen gegen Geschäftsführer im Zusammenhang mit Insolvenzpflichten.

Kanzlei für Strafrecht – erfahrene Verteidigung bei Insolvenzdelikten und wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungen.

Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht

RA Benjamin Grunst

Benjamin Grunst

Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

Email: [email protected]

RA Sören Grigutsch

Sören Grigutsch

Fachanwalt für Strafrecht

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RA Michael Voltz

Michael Voltz

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München

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Prof. Dr. Thomas Bode

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