Gericht verpflichtet Facebook, den Zugang zu dem gehackten Benutzerkonto unserer Mandantin sowohl für den Nutzer als auch für Dritte zu sperren und das Profil einstweilen unsichtbar zu machen.
Aktuelles aus der Kategorie
3.000 € Geldentschädigung wegen der Verbreitung von Intimfotos über WhatsApp
Urteil zum Medienrecht: Gericht spricht unserer Mandantin einen immateriellen Schadensersatz wegen eines schwerwiegenden Eingriffs in die Intimsphäre zu.
Was sind die größten Rechtsirrtümer im Strafrecht?
In der 16. Episode vom Rechtspodcast „Die Anwaltssprechstunde“ (1. April 2021), gehen der Gastgeber Rechtsanwalt Norman Buse und sein Kanzleipartner Fachanwalt für Strafrecht Benjamin Grunst den größten Rechtsirrtümern im Strafrecht auf den Grund. […]
Ablehnung der Einstellung als Beamter wegen eines Tattoos als Bewerber bei der Polizei
Bis vor einiger Zeit waren Tätowierungen in unserer Gesellschaft schief angesehen. Wer ein Tattoo hatte, stand schnell im Verdacht […]
Irreführung bei Werbung für Vitalpilze zum Schutz gegen Covid-19
Mit Beschluss vom 06.04.2020 zum Aktenzeichen 8 O 16/20 entschied das LG Gießen, dass eine Werbeaussage, welche Vitalpilzen eine Schutzwirkung gegen Corona bzw. die Covid-19-Infektion zuspreche, gegen Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) verstoße und daher unzulässig sei.
Gestaltung von Softwareentwicklungsverträgen
Bei der Beauftragung von Softwareentwicklung stellt sich oftmals das Problem, dass die konkreten Erwartungen der Parteien nicht oder nicht sorgfältig in den Verträgen festgehalten werden.
Entscheidung des BVerfG zur Weitergabe unverpixelter Bildaufnahmen – Strafbarkeit bei der Bilderweitergabe von Journalisten
Entscheidung des BVerfG zur Weitergabe unverpixelter Bildaufnahmen – Strafbarkeit bei der Bilderweitergabe von Journalisten 24. September 2020Mit seinem Beschluss vom...
RA Norman Buse als Experte zum Thema „Hate Speech“ bei „Mario Barth“
Rechtliche Einschätzung des „Künast-Falls“ in der RTL-Sendung vom 06.11.2019. RA Norman Buse war als Experte zum Persönlichkeitsrecht in der RTL-Sendung „Mario Barth räumt auf“ zu Gast. Dort ging es u.a. um den kürzlich kontrovers diskutierten Fall „Künast“.
Google-Bewertung mit einem Stern kann unzulässig sein
In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren gegen Google ist das Landgericht Berlin unserer Argumentation gefolgt und hat entschieden, dass auch eine bloße Ein-Sterne-Bewertung ohne jegliche Kommentierung unzulässig sein kann. Diese Entscheidung ist besonders beachtenswert, weil sich die Pressekammer des Landgerichts Berlin damit gegen die Rechtsprechung des LG Köln sowie des LG bzw. OLG Hamburg stellt.






