Erfolg im Ermittlungsverfahren – Einstellung bei Vorwurf nach § 184b StGB
Rechtsgebiet: Besitz von Kinderpornografie
Ergebnis: Einstellung wegen fehlenden hinreichenden Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Ausgangslage: Hausdurchsuchung und schwerwiegender Tatvorwurf
Gegen unseren Mandanten führte die Staatsanwaltschaft Lübeck ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Inhalte gemäß § 184b StGB. Im Rahmen der Ermittlungen wurde ein Durchsuchungsbeschluss vollstreckt, zahlreiche elektronische Geräte wurden beschlagnahmt. Für den Mandanten bedeutete dies einen erheblichen persönlichen und beruflichen Einschnitt – verbunden mit großer Unsicherheit über den weiteren Verlauf des Verfahrens.
Verteidigungsansatz: Aktives Vorgehen gegen Ermittlungsmaßnahmen
Nach Akteneinsicht haben wir die rechtliche Grundlage der Ermittlungsmaßnahmen umfassend überprüft. Dabei zeigte sich, dass die Verdachtslage kritisch zu hinterfragen war. Um die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung überprüfen zu lassen, legten wir Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht ein.
Dieses aktive Vorgehen führte dazu, dass die Staatsanwaltschaft die Beweislage erneut und vertieft prüfte. Ziel war eine zügige und rechtssichere Klärung des Tatvorwurfs.
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdachts
Im Ergebnis wurde das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Anklage oder gerichtliche Hauptverhandlung erfolgte nicht. Der gegen unseren Mandanten erhobene Verdacht konnte nicht aufrechterhalten werden.
Die beschlagnahmten Geräte wurden inzwischen herausgegeben. Für unseren Mandanten bedeutet dies vollständige strafrechtliche Entlastung und die Rückkehr zur Normalität nach einer belastenden Phase.
Der Fall verdeutlicht, wie wichtig eine frühzeitige, entschlossene und rechtlich fundierte Verteidigung im Sexualstrafrecht ist – insbesondere dann, wenn einschneidende Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen im Raum stehen.
Kanzlei für Strafrecht – wir handeln konsequent, wenn Ermittlungen existenzielle Folgen haben können.
Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht
Benjamin Grunst
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)
Email: [email protected]
Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München
Email: [email protected]
Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Email: [email protected]









