Erfolg im Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung – Einstellung gegen Auflagen
Rechtsgebiet: Beleidigung von Politikern § 188 StGB
Ergebnis: Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Ausgangslage: Strafverfahren nach Kommentar auf X
Gegen unseren Mandanten führte die Staatsanwaltschaft Lübeck ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung. Anlass war ein Kommentar auf der Plattform X unter einem Beitrag des Politikers Thorsten Frei vom 13.02.2024. In diesem Zusammenhang soll unser Mandant eine ehrverletzende Äußerung veröffentlicht haben.
Gerade bei Äußerungen gegenüber politischen Amtsträgern reagieren Strafverfolgungsbehörden regelmäßig konsequent. Entsprechend ernst war die Ausgangssituation für unseren Mandanten, zumal neben der konkreten Formulierung auch weitere zugespitzte Äußerungen Gegenstand der Ermittlungen waren.
Verteidigungsstrategie: Sachliche Einordnung und Deeskalation
Nach Akteneinsicht haben wir die rechtliche Einordnung sorgfältig geprüft und das Verfahren auf eine sachgerechte Lösung ausgerichtet. Ziel war es, eine öffentliche Hauptverhandlung und eine strafrechtliche Verurteilung zu vermeiden.
In Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft wurde deutlich gemacht, dass eine einzelfallbezogene Bewertung geboten ist und die Angelegenheit ohne weitergehende strafrechtliche Folgen beendet werden kann.
Ergebnis: Einstellung nach § 153a StPO
Im Ergebnis wurde das Verfahren gegen Auflagen gemäß § 153a StPO eingestellt. Eine Anklage oder Hauptverhandlung fand nicht statt.
Für unseren Mandanten bedeutet dies einen klaren Vorteil: keine Verurteilung und kein Eintrag im Führungszeugnis. Das Verfahren konnte diskret und ohne nachhaltige strafrechtliche Konsequenzen abgeschlossen werden.
Der Fall zeigt, wie wichtig eine frühzeitige und strukturierte Verteidigung bei Äußerungsdelikten im digitalen Raum ist – insbesondere dann, wenn politische Diskussionen emotional geführt werden.
Kanzlei für Strafrecht – erfahrene Verteidigung bei Vorwürfen wegen Beleidigung und Online-Äußerungen.
Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht
Benjamin Grunst
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)
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Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München
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Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
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