RA Norman Buse (Foto: © Dietmar Schmidt)

RA Norman Buse als Experte zum Thema „Hate Speech“ bei „Mario Barth“

7.11.2019 | Erfolge

Rechtliche Einschätzung des „Künast-Falls“ in der RTL-Sendung vom 06.11.2019.

RA Norman Buse war als Experte zum Persönlichkeitsrecht in der RTL-Sendung „Mario Barth räumt auf“ zu Gast. Dort ging es u.a. um den kürzlich kontrovers diskutierten Fall „Künast“.

Gegenstand des Verfahrens vor der Pressekammer am Landgericht Berlin (Az. 27 AR 17/19) waren etliche Hasskommentare auf Facebook, die anonym von Nutzern über die Frau Künast abgegeben wurden. Dagegen wollte sie sich zivilrechtlich wehren und die Verfasser auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

Um an die Namen bzw. die Bestandsdaten der Personen zu gelangen, musste das Gericht inzident prüfen, ob diese Hasskommentare strafbare Beleidigungen darstellen. Im Rahmen der Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Frau Künast und der Meinungsfreiheit der Kommentarverfasser ist das Gericht zur Auffassung gekommen, dass Kommentare wie „Stück Scheiße“, „Schlampe“ oder „Drecks Fotze“ noch zulässig sind, weil hier eine Auseinandersetzung in der Sache gegeben war und angeblich nicht die Diffamierung der Frau Künast im Vordergrund stand.

Aus Sicht von Herrn Buse ist diese Entscheidung falsch und größtenteils nicht nachvollziehbar. Es bleibt abzuwarten, wie das Kammergericht eine mögliche Beschwerde entscheidet.

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