Strafrecht BHG

Foto: © Dietmar Schmidt

Verfahren wegen angeblichen „Hitlergrußes“ in Niedersachsen eingestellt

23.02.2026 | Erfolge

Bearbeiter: Benjamin Grunst
Rechtsgebiet: Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen § 86a StGB
Ergebnis: Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg

Ausgangslage: Ermittlungen wegen § 86a StGB in einem Bahnhof

In Niedersachsen wurde gegen einen Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) geführt. Anlass waren Videoaufnahmen aus einem großen Bahnhof, auf denen eine Armbewegung zu sehen war, die als sogenannter „Hitlergruß“ interpretiert wurde. Tonaufnahmen lagen nicht vor.

Der Vorwurf nach § 86a StGB ist strafrechtlich besonders sensibel. Die Norm stellt das öffentliche Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe. Hierunter fallen neben Symbolen und Parolen auch eindeutig erkennbare Gesten mit Bezug zum Nationalsozialismus.

Rechtliche Einordnung: Kontext und Vorsatz entscheidend

Für eine Strafbarkeit genügt jedoch nicht jede isoliert betrachtete Bewegung. Maßgeblich ist, ob die Geste im konkreten Zusammenhang eindeutig als Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB zu verstehen ist und ob der erforderliche Vorsatz nachgewiesen werden kann.

Gerade bei Videoaufnahmen ohne Ton oder erkennbare Begleitumstände ist eine sorgfältige Gesamtwürdigung erforderlich. Der Kontext der Situation spielt eine zentrale Rolle für die rechtliche Bewertung.

Ergebnis: Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Nach Auswertung der Beweismittel und rechtlicher Prüfung wurde das Verfahren in Niedersachsen eingestellt. Eine Anklage oder gerichtliche Hauptverhandlung fand nicht statt.

Der Fall zeigt, dass auch bei gesellschaftlich hochsensiblen Tatvorwürfen eine präzise juristische Prüfung unerlässlich ist. Nicht jede vermeintlich eindeutige Situation erfüllt automatisch die strafrechtlichen Voraussetzungen des § 86a StGB.

Kanzlei für Strafrecht – fundierte Verteidigung bei politisch sensiblen Vorwürfen in Niedersachsen und bundesweit.

Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht

RA Benjamin Grunst

Benjamin Grunst

Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

Email: [email protected]

RA Sören Grigutsch

Sören Grigutsch

Fachanwalt für Strafrecht

Email: [email protected]

RA Michael Voltz

Michael Voltz

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München

Email: [email protected]

Prof.Dr. Thomas Bode

Prof. Dr. Thomas Bode

Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Email: [email protected]

RA Vincent Trautmann

Vincent Trautmann

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

Email: [email protected]

Sophia Foukis

Sophia Foukis

angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei

Email: [email protected]

Neueste Beiträge

Bewertungen

Kontakt

BUSE HERZ GRUNST
Rechtsanwälte PartG mbB

Bahnhofstraße 17
12555 Berlin
Telefon: +49 30 513 026 82
Telefax: +49 30 51 30 48 59
Mail: [email protected]

Weitere Standorte:

Kurfürstendamm 11
10719 Berlin
Telefon: +49 30 513 026 82
Telefax: +49 30 51 30 48 59
Mail: [email protected]

Alter Wall 32
20457 Hamburg
Telefon: +49 40 809 031 9013
Fax: +49 40 809 031 9150
Mail: [email protected]

Antonienstraße 1
80802 München
Telefon: +49 89 74055200
Fax: +49 89 740552050
Mail: [email protected]