Anwalt für
Medienrecht und Presserecht in Köln
Sie benötigen anwaltliche Unterstützung im Medienrecht oder Presserecht in Köln?
Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Privatpersonen, Unternehmer, Unternehmen, Ärzte, Künstler, Sportler, Influencer und andere Personen des öffentlichen Lebens insbesondere bei rufschädigender Berichterstattung, Presseanfragen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Angriffen in sozialen Netzwerken.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Vertretung von Betroffenen gegenüber Presse und Medien. Wir prüfen geplante und bereits veröffentlichte Berichterstattungen, gehen gegen unwahre Tatsachenbehauptungen, unzulässige Verdachtsberichterstattung und Eingriffe in die Privat- oder Intimsphäre vor und unterstützen unsere Mandanten bei medienrechtlichen Krisensituationen.
Daneben beraten unsere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht bei Fragen des Social Media Rechts, des Rechts am eigenen Bild sowie bei medienrechtlichen Vertragsgestaltungen.
Unser Kanzleistandort in Köln befindet sich zentral am Hohenzollernring 58, 50672 Köln, unmittelbar am Friesenplatz. Die Beratung kann vor Ort in Köln ebenso wie telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen. Unsere Medienanwälte sind bundesweit tätig.
Medienrecht am Standort Köln
Köln gehört zu den wichtigsten Medienstandorten Deutschlands. Sowohl öffentlich-rechtliche als auch private Rundfunkanbieter, große Verlagshäuser, Produktionsunternehmen, Agenturen, Kreative und zahlreiche Unternehmen der Digital- und Social-Media-Branche sind hier ansässig.
Entsprechend vielfältig sind die medienrechtlichen Fragestellungen, mit denen Unternehmen und Privatpersonen in Köln konfrontiert werden können. Dabei geht es häufig nicht nur um klassische Presseberichte in Zeitungen oder Zeitschriften. Veröffentlichungen auf Nachrichtenportalen, YouTube, Instagram, TikTok, Podcasts oder anderen Plattformen können eine erhebliche Reichweite entwickeln und sich innerhalb kürzester Zeit verbreiten.
Gerade bei drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschäden kann deshalb schnelles und zugleich strategisch abgestimmtes Handeln erforderlich sein.
Weitere Informationen zu unserer bundesweiten Tätigkeit finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum
Medien- und Presserecht.
Welche Medienunternehmen gibt es in Köln?
Die Medienbranche gehört seit Jahrzehnten zu den prägenden Wirtschaftszweigen der Stadt. Für das Medien- und Presserecht sind dabei insbesondere die Bereiche Fernsehen und Rundfunk, Presse und Online-Medien sowie Film-, Produktions- und Digitalunternehmen von Bedeutung.
Fernsehen und Rundfunk in Köln
Mit dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) befindet sich eine der großen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Köln. Daneben hat RTL Deutschland seinen Hauptsitz in der Domstadt. Zum Medienstandort gehören darüber hinaus zahlreiche Unternehmen, Produktionsgesellschaften und Dienstleister aus dem Fernseh- und Entertainmentbereich.
Auch Deutschlandradio hat seinen Sitz in Köln.
Damit entstehen in Köln regelmäßig rechtliche Fragestellungen an der Schnittstelle von Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit und Persönlichkeitsrecht. Typische Themen sind beispielsweise die Zulässigkeit identifizierender Berichterstattung, die Veröffentlichung von Bild- oder Videoaufnahmen, Falschzitate, unwahre Tatsachenbehauptungen und die Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung.
Zeitungen, Zeitschriften und Online-Medien aus Köln
Auch im klassischen Pressebereich verfügt Köln über eine bedeutende Medienlandschaft. Zur DuMont Mediengruppe gehören unter anderem der Kölner Stadt-Anzeiger, die Kölnische Rundschau und der EXPRESS.
Dabei findet journalistische Berichterstattung längst nicht mehr ausschließlich in gedruckten Zeitungen statt. Online-Portale, Social-Media-Kanäle, Podcasts und Videos sorgen dafür, dass Veröffentlichungen oftmals erheblich schneller und weiter verbreitet werden als noch vor einigen Jahren.
Für Betroffene kann dies bedeuten, dass sich eine rechtswidrige Behauptung oder ein unzulässiges Bild innerhalb kürzester Zeit über zahlreiche Plattformen vervielfältigt. In solchen Fällen kann neben dem Vorgehen gegen die ursprüngliche Veröffentlichung auch die weitere Verbreitung berücksichtigt werden müssen.
Welche Mandanten beraten unsere Anwälte für Medienrecht in Köln?
Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Medien- und Presserecht liegt auf der Betroffenenseite.
Zu unseren Mandanten zählen insbesondere:
- Unternehmer und Unternehmen,
- Geschäftsführer und sonstige Führungskräfte,
- Ärzte und andere Freiberufler,
- Schauspieler, Musiker und Künstler,
- Profi- und Leistungssportler,
- Influencer und Content Creator,
- sonstige Personen des öffentlichen Lebens sowie
- Privatpersonen
Medienrechtliche Konflikte sind häufig besonders sensibel. Ein Pressebericht, eine öffentliche Anschuldigung oder ein sich ausbreitender Shitstorm kann nicht nur persönliche Auswirkungen haben, sondern auch geschäftliche Beziehungen, berufliche Positionen oder die öffentliche Wahrnehmung eines Unternehmens beeinträchtigen.
Deshalb betrachten wir medienrechtliche Auseinandersetzungen nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt eines einzelnen Unterlassungsanspruchs. Je nach Situation kann eine abgestimmte Strategie erforderlich sein, die rechtliches Vorgehen, Kommunikation mit Medien und den Schutz der Reputation miteinander verbindet.
■ IM VIDEO ERKLÄRT:
Was tun bei negativer Presse? – Anwalt für Presserecht hilft
Vorgehen gegen negative und rufschädigende Berichterstattung
Negative Berichterstattung ist selbstverständlich nicht bereits deshalb rechtswidrig, weil sie für den Betroffenen unangenehm oder geschäftsschädigend ist. Presse- und Meinungsfreiheit genießen einen hohen verfassungsrechtlichen Schutz.
Dieser Schutz hat jedoch Grenzen.
Problematisch können insbesondere sein:
- unwahre Tatsachenbehauptungen,
- Falschzitate,
- unzulässige Verdachtsberichterstattung,
- identifizierende Berichterstattung ohne ausreichendes Informationsinteresse,
- Eingriffe in die Privat- oder Intimsphäre,
- unzulässige Bildnisveröffentlichungen sowie
- Äußerungen, die bei der erforderlichen Abwägung das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen.
Unsere Rechtsanwälte prüfen die konkrete Berichterstattung und entwickeln gemeinsam mit dem Mandanten eine auf den Einzelfall zugeschnittene Vorgehensweise.
Je nach Sachverhalt kommen außergerichtliche Schritte ebenso in Betracht wie ein gerichtliches Vorgehen im Wege einer einstweiligen Verfügung oder eines Klageverfahrens.
Beratung bei Presseanfragen – handeln, bevor der Artikel erscheint
Besonders wichtig kann anwaltliche Unterstützung bereits vor Veröffentlichung eines Presseberichts sein.
Erhalten Unternehmer, Prominente, Ärzte oder andere Betroffene eine Presseanfrage mit schwerwiegenden Vorwürfen, entscheidet die Reaktion darauf häufig mit darüber, welche Darstellung später veröffentlicht wird.
Eine Presseanfrage sollte deshalb insbesondere bei erheblichen Vorwürfen nicht vorschnell beantwortet werden.
Unsere Medienanwälte prüfen:
- welche konkreten Vorwürfe erhoben werden,
- welche Tatsachengrundlage erkennbar ist,
- welche Informationen tatsächlich beantwortet werden sollten,
- ob die Fragestellung bereits eine unzutreffende Tatsachengrundlage enthält und
- ob gegenüber der Redaktion rechtliche Hinweise erforderlich sind.
Auf dieser Grundlage unterstützen wir bei der Erstellung einer rechtlich und kommunikativ abgestimmten Stellungnahme.
Gerade im Presserecht sind die Zeitfenster häufig kurz. Unsere Kanzlei ist auf entsprechend eilbedürftige Mandate eingestellt.
Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Bild
Ein wesentlicher Teil des Medienrechts betrifft den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Dabei muss regelmäßig zwischen den Rechten des Betroffenen und der Meinungs-, Presse- oder Rundfunkfreiheit auf der anderen Seite abgewogen werden. Pauschale Antworten sind deshalb kaum möglich.
Besonders relevant sind Veröffentlichungen über Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder Bekanntheit im öffentlichen Interesse stehen. Auch Prominente und andere Personen des öffentlichen Lebens müssen jedoch nicht jede Berichterstattung über ihr Privatleben hinnehmen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Recht am eigenen Bild. Fotos und Videoaufnahmen dürfen nicht allein deshalb veröffentlicht werden, weil sie aufgenommen werden konnten. Ob eine Veröffentlichung zulässig ist, hängt unter anderem vom Kontext der Aufnahme, dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den berechtigten Interessen der abgebildeten Person ab.
Unsere Rechtsanwälte prüfen im Einzelfall, ob eine Wort-, Bild- oder Videoberichterstattung die Grenzen zulässiger Berichterstattung überschreitet.
Verdachtsberichterstattung und Berichte über Strafverfahren
Besonders erhebliche Auswirkungen auf die Reputation können Berichte über strafrechtliche Ermittlungen oder sonstige schwerwiegende Vorwürfe haben.
Medien dürfen über Vorgänge von öffentlichem Interesse berichten. Bei einer Verdachtsberichterstattung müssen jedoch besondere journalistische Sorgfaltsanforderungen berücksichtigt werden.
Insbesondere darf ein bestehender Verdacht nicht so dargestellt werden, als stehe die Schuld des Betroffenen bereits fest. Daneben können die Stärke des vorhandenen Verdachts, die Recherchegrundlage, die Stellungnahme des Betroffenen und das öffentliche Informationsinteresse eine Rolle spielen.
Unsere Kanzlei berät regelmäßig Mandanten an der Schnittstelle von Strafrecht, Medienrecht und Reputationsschutz. Gerade bei öffentlichkeitswirksamen Strafverfahren ist eine frühzeitige Abstimmung dieser Bereiche sinnvoll.
Shitstorm, Rufschädigung und Social Media
Persönlichkeitsrechtsverletzungen finden heute zunehmend auf Instagram, TikTok, YouTube, Facebook, LinkedIn und anderen Plattformen statt.
Dabei kann aus einem einzelnen Beitrag innerhalb kurzer Zeit eine erhebliche öffentliche Auseinandersetzung entstehen. Neben klassischen Beleidigungen oder unwahren Tatsachenbehauptungen spielen zunehmend manipulierte Screenshots, Fake-Accounts, Identitätsmissbrauch sowie KI-generierte Bilder, Videos und Audiodateien eine Rolle.
Unsere Rechtsanwälte unterstützen Betroffene unter anderem bei:
- unwahren Tatsachenbehauptungen,
- Rufmord- und Verleumdungskampagnen,
- Shitstorms,
- Fake-Profilen und Identitätsmissbrauch,
- manipulierten Screenshots,
- Deepfakes,
- unzulässigen Fotos und Videos sowie
- rechtswidrigen Beiträgen auf Social-Media-Plattformen.
Je nach Fall kann sich das Vorgehen unmittelbar gegen den Verfasser, gegen den Betreiber einer Plattform oder gegen mehrere Beteiligte richten.
Reputationsmanagement und Litigation-PR
Medienrecht endet nicht immer mit der Frage, ob eine bestimmte Äußerung juristisch zulässig ist.
Insbesondere für Unternehmer, Führungskräfte, Ärzte und Personen des öffentlichen Lebens kann entscheidend sein, wie eine rechtliche Auseinandersetzung öffentlich wahrgenommen wird.
Bei öffentlichkeitswirksamen Verfahren berücksichtigen wir deshalb auf Wunsch auch Aspekte des Reputationsmanagements und der Litigation-PR. Rechtliche Maßnahmen und öffentliche Kommunikation sollten sich dabei nicht widersprechen, sondern aufeinander abgestimmt werden.
Bei Bedarf arbeiten wir hierzu mit erfahrenen Kommunikations- und PR-Beratern zusammen.
Verträge für Künstler, Influencer, Agenturen und Unternehmen
Unsere Tätigkeit im Medienrecht umfasst neben dem Schutz vor rechtswidriger Berichterstattung auch vertragsrechtliche Fragestellungen der Medien- und Kreativbranche.
Wir beraten beispielsweise bei:
- Influencer- und Creator-Verträgen,
- Agenturverträgen,
- Managementverträgen,
- Künstlerverträgen,
- Lizenzvereinbarungen,
- Nutzungsrechten,
- Kooperationen und Werbedeals sowie
- sonstigen Verträgen mit Bezug zu Medien und Social Media.
Dabei kommt es regelmäßig darauf an, Nutzungsrechte, Vergütung, Exklusivität, Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten und Haftungsfragen eindeutig zu regeln.
Negative Bewertungen und rechtswidrige Suchergebnisse
Auch Online-Bewertungen und Suchmaschinen können für die Reputation eines Unternehmens oder einer Person erhebliche Bedeutung haben.
Nicht jede negative Bewertung kann gelöscht werden. Enthält eine Rezension jedoch beispielsweise unwahre Tatsachenbehauptungen oder fehlt es bereits an einem tatsächlichen Kunden- oder Behandlungskontakt, können rechtliche Schritte in Betracht kommen.
Auch bei rechtswidrigen Suchergebnissen oder der dauerhaften Auffindbarkeit älterer Berichte kann zu prüfen sein, ob Löschungs- oder Auslistungsansprüche bestehen.
Unsere Kanzlei berät Unternehmen, Ärzte, Unternehmer und Privatpersonen zu den rechtlichen Möglichkeiten des digitalen Reputationsschutzes.
Welches Gericht ist in Köln für Medienrecht und Presserecht zuständig?
Das Landgericht Köln spielt im nordrhein-westfälischen Presse- und Äußerungsrecht eine wichtige Rolle.
Nach dem Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Köln ist insbesondere die 28. Zivilkammer mit Verfahren befasst, in denen es um Ansprüche wegen Veröffentlichungen und sonstiger Äußerungen geht.
Dazu gehören unter anderem Verfahren über:
- Unterlassung,
- Beseitigung und Löschung,
- Richtigstellung und Widerruf,
- Schadensersatz und Geldentschädigung,
- Verletzungen des Persönlichkeitsrechts,
- Eingriffe in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht sowie
- Gegendarstellungen
Gerade bei eilbedürftigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen kann ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in Betracht kommen. Ob ein gerichtliches Eilverfahren sinnvoll und erfolgversprechend ist, muss anhand des jeweiligen Sachverhalts geprüft werden.
Im Rechtsmittelzug ist das Oberlandesgericht Köln von besonderer Bedeutung.
Welche Ansprüche können bei rechtswidriger Berichterstattung bestehen?
Welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen, hängt von der Art und Schwere der Rechtsverletzung ab.
In Betracht kommen insbesondere:
- Unterlassung
- Löschung oder Beseitigung
- Widerruf
- Richtigstellung
- Gegendarstellung
- Schadensersatz
- Geldentschädigung
In vielen Fällen steht zunächst der Unterlassungsanspruch im Mittelpunkt. Damit soll verhindert werden, dass eine rechtswidrige Äußerung oder Veröffentlichung erneut verbreitet wird.
Welcher Anspruch tatsächlich durchgesetzt werden kann und welche Vorgehensweise sinnvoll ist, lässt sich erst nach Prüfung der konkreten Veröffentlichung beurteilen.
Warum wir die richtige Wahl im Medienrecht in Köln sind
Unser Kanzleiteam verfügt über umfassende Erfahrung im Umgang mit Medien und eine ausgewiesene Spezialisierung im Medien- und Presserecht. Diese Qualität sichern wir durch:
-
laufende Mandatsarbeit mit regelmäßigen Abmahnungen, Klage- und Eilverfahren,
-
Fachanwaltstitel im Urheber- und Medienrecht sowie weiteren einschlägigen Disziplinen,
-
Masterabschlüsse mit medienrechtlichem Schwerpunkt,
-
Lehraufträge an renommierten Hochschulen,
-
kontinuierliche fachliche Fortbildungen,
-
detaillierte Kenntnis der Rechtsprechung der zentralen Pressekammern, insbesondere am Landgericht Köln,
-
eigene Medienformate sowie regelmäßige Auftritte in TV, Radio und Print.
Diese Kombination aus Praxis, Qualifikation und öffentlicher Präsenz macht uns zu einem starken Partner im Schutz Ihrer medialen Interessen.
Anwalt Medienrecht Köln – unsere Kanzlei am Hohenzollernring
Unsere Kanzlei verfügt über mehrere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und ein aus mehreren Rechtsanwälten bestehendes Team für Medien- und Presserecht.
Wir beraten Mandanten insbesondere bei komplexen und eilbedürftigen medienrechtlichen Auseinandersetzungen und können auch Verfahren bearbeiten, in denen zeitgleich gegen mehrere Veröffentlichungen oder Medienunternehmen vorgegangen werden muss.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz von Persönlichkeitsrechten und Reputation gegenüber Presse, Medien und sozialen Netzwerken.
Unser Standort in Köln befindet sich zentral in der Innenstadt:
BUSE HERZ GRUNST
Rechtsanwälte PartG mbB
Hohenzollernring 58
50672 Köln
Telefon: +49 221 29251680
Vom Friesenplatz aus ist unsere Kanzlei in wenigen Minuten erreichbar.
Sie können einen Beratungstermin in unserem Kölner Büro vereinbaren. In vielen Fällen lässt sich eine medienrechtliche Beratung aufgrund des häufig bestehenden Zeitdrucks ebenso telefonisch oder per Videokonferenz durchführen.
Unsere Rechtsanwälte sind von den Kanzleistandorten Berlin, Hamburg, München und Köln aus bundesweit im Medien- und Presserecht tätig.
Kontaktieren Sie jetzt einen Anwalt für Medien- und Presserecht in Köln
Wenden Sie sich für weitere Fragen und Rechtsfragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren einen Termin für eine Beratung per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in unseren Kanzleiräumlichkeiten Hohenzollernring 58.












