Instagram Konto gesperrt? – Vorgehen und Einspruch einlegen

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Ist das Instagram Konto gesperrt? Sie können sich nicht in Ihren Account einloggen?

Ist das Instagram Konto gesperrt? Sie können sich nicht in ihren Account einloggen? Unsere Anwälte erklären Ihnen in diesem Beitrag, wie wir gegen eine Sperre vorgehen und helfen dabei, die Sperre des Instagram-Accounts wieder aufzuheben! Jetzt schnell Termin per Telefon vereinbaren.

Social Media Plattfomen wie Facebook, Instagram, TikTok, Twitter oder Youtube haben eine ganz besondere Bedeutung: Der deutsche Durchschnittsverbraucher verbringt 1,5 h/Tag in den sozialen Netzwerken, weltweit liegt der Durchschnittswert bei 7 h/Tag. Foto nach Foto und zahlreiche Videos anzuschauen, Möglichkeiten mit Freunden und Bekannten zu halten, Fotos an Freunde versenden und all das einfach und schnell per App, gehört zum Alltag der meisten Menschen heutzutage und ist kaum wegzudenken.

Die sozialen Medien sind damit in der heutigen Welt mit Blick auf Digitalisierung und den globalen Informationsaustausch nicht mehr wegzudenken. Diese Abhängigkeit wird in zwei Fallkonstellationen besonders deutlich: Selten auftretende Serverprobleme stellen ein kollektives Ärgernis dar und führen allen Nutzern vor Augen, wie abhängig sie als digitale Gemeinschaft sind.

Nicht weniger ohnmächtig und teilweise gar voller Angst fühlen sich daneben einzelne Betroffene, wenn ihr Instagram Konto gesperrt, wichtiger Content gelöscht oder sie gar Opfer von Hackerangriffen wurden. Derlei Fallgestaltungen gibt es denkbar viele und eines haben sie alle gemeinsam: Die Social-Media-Erfahrung wird erheblich eingeschränkt, worunter sowohl private als auch geschäftliche Interessen leiden können.

Wir legen Ihnen im Falle einer Kontosperrung die Möglichkeiten zur Erreichung der Entsperrung des Instagram Accounts dar, legen bei Bedarf Einspruch bzw. Widerspruch gegen die Entscheidung zur Kontosperrung oder anderen Maßnahmen von Instagram ein und stehen Ihnen soweit nötig auch im Eilverfahren und im Klageverfahren zur Seite.

Wir helfen nicht nur bei dem gesperrten Facebook oder Instagram Konto, sondern auch bei Kontosperrung auf TikTok, Twitch, Twitter oder YouTube.

Instagram Konto gesperrt? In diesem Video erklären wir, wie wir als Anwalt vorgehen und Einspruch einlegen:

 

Gerade bei Influencer*innen und Content Creators kann eine solche Einschränkung durch Kontosperrung und Verweigerung des Zugriffs auf den Instagram Account schnell existenzbedrohend werden. Kein Zugriff auf den Account oder die Löschung einzelner Beiträge – ob Fotos, Videos etc. – zu haben, kann zu horrenden Vertragsstrafen führen und zudem die Reputation im Werbegeschäft nachhaltig schädigen. Um größeren Schaden abzuwenden, muss umgehend reagiert werden, wenn das Instagram Konto gesperrt oder der Zugriff auf die Nutzung sonst eingeschränkt ist.

Wir beschreiben wir Ihnen in diesem Artikel, wie wir anwaltlich Vorgehen, um Ihren deaktivierten Instagram Account zu reaktivieren und welche Maßnahmen wir als Anwalt ergreifen (z.B. Einspruch einlegen), um einen gesperrten Account bei Instagram des US-amerikanischen Anbieters Meta Plattforms, Inc. zu entsperren.

Der folgende Artikel enthält einen Überblick über die wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit Instagram-Profilsperren.

 

Strafrecht Berlin BHG © Collage D.Schmidt, SeanPavonePhoto – stock.adobe.com

Anwalt hilft: Instagram Konto gesperrt und keinen Zugriff mehr auf meinen Instagram-Account. Welche Gründe gibt es?

Es gibt tatsächlich mehrere mögliche Gründe, weshalb Sie sich beispielsweise nicht mehr auf Ihrem Instagram Profil anmelden können oder sonstig keinen Zugriff auf Ihr Instagram Konto haben.

Dass Ihr Instagram Konto gesperrt ist, kann – muss aber nicht zwingend – damit zusammenhängen, dass Ihr Instagram Profil gehacked wurde. Fehlender Zugriff auf Ihr Instagram Konto kann auch aus einer Sperre seitens Instagram selbst – beispielsweise wegen Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen und sonstigen Richtlinien von Instagram – resultieren.

Insbesondere besteht ein gar nicht mal so kleiner und feiner Unterschied zwischen einem tatsächlich gehackten Account und einem gecrackten Account.

Was das ist, erklären wir Ihnen sogleich.

 

Hintergrund diffus
© Pixels Hunter – stock.adobe.com

Instagram Konto gehackt bzw. gecrackter Account

Wie bereits oben erwähnt, kann eine mögliche Ursache, dass Ihr Instagram Konto gesperrt ist, in einem Hackerangriff liegen. Unter dem Begriff „Hacking“ versteht man die Manipulation oder Umgehung von technischen Hürden, die das Computerprogramm oder eben das Nutzerkonto schützen sollen. Allerdings sind zwei Arten dieses Vorgehens zu unterscheiden:

1. Zum einen gibt es Hacker, welche Sicherheitslücken in Soft- oder Hardware zu Optimierungszwecken ausloten oder sich Zugang zu Informationen aus reinem Wissensdurst oder Skepsis gegenüber Autoritäten verschaffen.

2. Zum anderen gibt es jene Hacker, welche kriminelle oder zumindest böswillige Motive verfolgen und dem gesellschaftlich geprägten Bild eines „Hackers“ entsprechen. Bei der letzteren Vorgehensweise handelt es sich in Abgrenzung zum erstgenannten „Hacking“ jedoch um das sogenannte „Cracking“, da sie tatsächlich Daten und Funktionsweisen verändern. Der in Fachkreisen verwendete Spruch „Hackers build, while crackers break“ (dt. „Hacker kreieren, Cracker zerstören“) veranschaulicht den Unterschied bildhaft.

Was man in solchen Fällen tun kann und wie unsere Anwälte hier helfen können, erfahren Sie in diesem Artikel zum Account-Hacking.

 

Symbolbild Paragraph ©ipopba – stock.adobe.com

Instagram – Konto gesperrt – was kann ich tun?

Oft kommt es auch vor, dass der Diensteanbieter selbst die Handlungsfähigkeiten eines Users einschränkt und damit das Verhalten des Betroffenen „sanktioniert“.

Es ergeben sich in der Folge zwei grundlegende Probleme:

  1. Erstens fällt dem juristischen Laien die Bewertung eines Vorwurfs hinsichtlich seiner Berechtigung nicht unbedingt leicht. Es kann durchaus vorkommen, dass Content gelöscht wird, welcher fälschlicherweise als unvereinbar mit den Nutzungsbedingungen eingestuft wurde. Dies wird in den meisten Fällen dann ein Streitpunkt sein, wenn es um die Urheberrechte an verwendetem Material geht. Für die rechtliche Beurteilung ist es ratsam, einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zu konsultieren.
  2. Ein anderes Problem stellt sich immer dann, wenn der Diensteanbieter zwar auf das Bestehen eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen hinweist, diesen jedoch nicht weiter konkretisiert. In der Folge sieht sich der Betroffene in einer misslichen Lage wieder:

Der Verstoß muss in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist beseitigt oder der Vorwurf widerlegt werden.

Das Ausfindig machen des streitgegenständlichen Content und den genauen Verstößen kann jedoch unter Umständen viel Zeit beanspruchen. – Vor allem unter Berücksichtigung der beträchtlichen Antwortzeit so mancher Anbieter der Plattformen. Dieser steht im Übrigen in der Pflicht, den Grund für Accountsperren und dergleichen anzugeben, weshalb die Auskunft in jedem Fall erteilt werden muss. – Die Frage ist und bleibt jedoch, wie viel Zeit das im Einzelfall in Anspruch nimmt.

Allerdings ist schnelles Handeln gerade im Social Media-Bereich wichtig, denn: Zeit ist Geld. Zügige Hindernisbeseitigung ist neben dem Vermeiden weiterer Restriktionen auch vor allem dann geboten, wenn das Instagram Konto gesperrt ist und der Account gewerblich genutzt wird und der Betreiber es sich nicht leisten kann, vertragsbrüchig gegenüber seinen Werbepartnern zu werden oder gänzlich von der Bildfläche zu verschwinden. Gerade hier kann eine Kontosperrung zu erheblichen Einbußen führen, sodass die Entsperrung möglichst zeitnah erfolgen muss.

 

Beratung © Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte,, Max Woyack

Lösungsmöglichkeiten – wie bekommt man schnell und effizient seinen Instagram Account wieder?

Die schnellste und effektivste Lösung für sämtliche oben genannten Probleme besteht darin, eine erfahrene Kanzlei für Urheber- und Medienrecht zu konsultieren, welche sich dann direkt mit dem Diensteanbieter in Verbindung setzt und in der Regel eine zügigere Rückmeldung auf den Einspruch oder Ähnliches erhält als es der Fall wäre, wenn der Betroffene es auf eigene Faust versucht. Zudem kann dann häufig auch der gerichtliche Weg in Form eines Eilverfahrens bestritten werden.

Versucht es der Betroffene auf Eigeninitiative hin, entsprechende Infos, weshalb das Konto gesperrt wurde und gegen welche Regeln er verstoßen haben soll, sind Grundkenntnisse über die einschlägigen Nutzungsbedingungen unerlässlich, um die Gründe nachvollziehen zu können und bei Bedarf sein Recht entsprechend gegenüber Instagram bzw. dem Instagram Support geltend zu machen. Doch vor allem als Präventivmaßnahme sollten sich besonders gewerbliche Nutzer von Social Media einen Überblick über die Regeln verschaffen, an dich sie sich als Teil der Community halten müssen bei der Nutzung des Accounts, beim Posten von Videos, Foto etc.

Nutzungsbedingungen, Community-Richtlinien und Co

Dies ist wiederum leichter gesagt als getan.

Jeder Diensteanbieter hat eigene Regeln, die sich ihrerseits in unterschiedlich viele Unterkategorien aufspalten. Während der eine die Vorgaben für das Verhalten seiner Nutzer gesammelt in den Nutzungsbedingungen festhält, splittet der andere es in „Nutzungsbedingungen“ und „Community-Richtlinien“ oder „Regeln“ auf bzw. teilt das Ganze auf noch mehr Kodexe auf, die durch separate Links aufrufbar sind. Dieser zugegebenermaßen oft unnötig kreierte Dschungel an Vorgaben ist am Anfang schwer überschaubar.

Darum verschaffen wir Ihnen hier einen Überblick über die verschiedenen Regelwerke von Instagram und die konkreten Tatbestände, welche zu einer Sperrung Ihres Instagram Kontos führen können.

 

Symbolbild Paragraph © Robert Kneschke

Die wichtigsten Community Guidelines: Welche Verbotstatbestände gibt es und was kann passieren? Instagram Konto gesperrt

Instagram gehört Meta Platforms Inc. Der Vertrag, der die Grundlage für die Nutzung von Instagram bildet, schließen Nutzer außerhalb der USA allerdings nicht mit Meta Platforms Inc, sondern mit Meta Platforms Ireland Limited.

Meta bildet das „Dach“ und damit gelten die Meta-Nutzungsbedingungen einheitlich für alle Meta-Produkte.

Die im vorliegenden Kontext relevanten Meta-Produkte sind vor allem Facebook und Instagram. Meta legt für die Nutzung dieser Dienste eigene Gemeinschaftsstandards fest, deren Zuwiderhandlung neben dem Überschreiten gesetzlicher Grenzen zu Sperrungen und Löschungen führen können.

Diese Gemeinschaftsstandards wurden nach eigenen Angaben des Konzerns mit dem Ziel zusammengetragen, „einen Ort zu schaffen, an dem Menschen sich und ihre Meinung frei ausdrücken können“. Wobei auf die Möglichkeit der Einschränkung der Meinungsfreiheit hingewiesen wird, sobald gegen ebenjene Gemeinschaftsstandards verstoßen wurde.

 

Symbolbild IT © peach_fotolia

Ausnahmsweise erlaubte Verstöße gegen Gemeinschaftsstandards?

Instagram selbst führt zu dem Umgang mit den Gemeinschaftsstandards allerdings auch aus, dass in bestimmten Konstellationen, Inhalte, die zwar im Grunde gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen, ausnahmsweise toleriert werden. Das nämlich dann, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung und der Berichterstattung über dieses Thema besteht. In einem solchen Fall findet dann seitens Instagram eine Abwägung statt. Das Risiko, dass und durch den Beitrag bzw. den Verstoß gegen eine Gemeinschaftsrichtlinie ein Schaden entsteht bzw. dessen Ausmaß und das soeben schon benannte öffentliche Interesse an der Information über das in Frage stehende Thema. In die Waagschale werden auch die Menschenrechtsstandards geworfen.

Die Gemeinschaftsstandards gliedern sich in sechs Kategorien:

1. „Gewalt und kriminelles Verhalten“,

2. „Sicherheit“,

3. „Anstößige Inhalte“,

4. „Integrität und Authentizität“,

5. „Wahrung des geistigen Eigentums“ und

6. „Inhaltsbezogene Anfragen und Entscheidungen“.

 

  • Gewalt und kriminelles Verhalten

Unter dem ersten Punkt wird gewaltdarstellendes, -bereites, -förderndes und -aufforderndes Verhalten verboten.

Neben Maßnahmen, die das Unternehmen selbst verhängen kann, arbeitet es eigenen Angaben zufolge eng mit den entsprechenden Strafverfolgungsbehörden zusammen, sobald dahingehende Verstöße festgestellt werden. Besonders innerhalb dieser Kategorie können Missverständnisse entstehen. Es kann vorkommen, dass der Kontext nicht richtig erfasst und so freundschaftlicher Slang missinterpretiert wird. Auch hier kann anwaltliche Konsultation helfen.

Daneben wendet Meta ein dreistufiges Kennzeichnungs-Konzept an, welches auffällige Personen, Netzwerke und Organisationen einer ständigen Überwachung hinsichtlich ihrer Online-Aktivitäten unterzieht.

Die schwächste Stufe geht dabei oft einher mit dem ebenfalls verbotenen Propagieren oder koordinierten Zufügen von Straftaten. Dieser Punkt sorgt allerdings ironischerweise oft für Sperrungen von Accounts, die eben jenes Verhalten eigentlich anprangern und zu Diskussionszwecken bzw. um ein Bewusstsein für das Unrecht zu schaffen, den gegen den Gemeinschaftskodex verstoßenden Content reposten.

Auch Gewaltdarstellung im Rahmen der Berichterstattung über ein aktuelles, zeitgenössisches Geschehen ist grundsätzlich nach den Gemeinschaftsstandards nicht zulässig.

Ebenso sind alle betrügerischen und täuschenden Handlungen und Äußerungen verboten.

 

  • Sicherheitsgefährdendes Verhalten

Meta verbietet die Verherrlichung von Suizid und Selbstverletzung und fasst darunter auch Essstörungen.

Allerdings wird zu medizinischen Zwecken und im Zuge von Genesungsfortschritten geposteter Content nicht gelöscht, sondern unter einem Sensibilitätsfilter verborgen, der von anderen Nutzern weggeklickt werden kann.

Ein denkbarer Interessenskonflikt könnte hier dann entstehen, wenn suizidale oder ähnliche Inhalte in bestimmten Kunstformen wie bspw. Songtexten verwendet werden. Solche Besonderheiten müssen allerdings im Einzelfall bewertet werden.

Weitere die Sicherheit betreffende Verbote beziehen sich auf Inhalte, die sich mit missbräuchlichen sexuellen Handlungen an und mit Minderjährigen und Erwachsenen beschäftigen sowie mit Mobbing und Belästigung.

 

  • Hassrede und anstößiges Verhalten

Cybermobbing ist trotz Gegenbewegungen in den letzten Jahren ein noch immer häufig auftretendes Thema und stellt zusammen mit Hate Speech einen der häufigsten Gründe für Account-Sperrungen dar.

In solchen Fällen kann bei zutreffendem Vorwurf unter Umständen mittels Löschung des entsprechenden Inhalts und der Abgabe einer Unterlassungserklärung die Freischaltung bewirkt werden, wobei es auch hier wie so oft auf den Einzelfall ankommt.

Insbesondere laufen mindestens im ersten Moment auch solche Beiträge Gefahr, gelöscht zu werden oder unter Umständen sogar Kontosperrungen nach sich zu ziehen, die nur auf das Thema Hassrede aufmerksam machen wollen. Hier ist besonders wichtig, dass klar gezeigt und kenntlich gemacht wird, dass es sich gerade um eine solche Aktion zur Schaffung von Aufmerksamkeit handelt und man sich diese Aussagen auch nicht zu eigen macht. Dies wird dann im Rahmen der Prüfung einer Verletzung der Gemeinschaftsstandards oder sonstigen Regeln wegen solcher Beiträge überprüft.

Ebenfalls nicht selten kommt es vor, dass Posts wegen offener Nacktheit oder angeblich anstößiger Botschaft gelöscht werden. Insbesondere Instagram ist durch seine strengen Regeln in der Vergangenheit oft in Kritik von Fotografen und Modellen geraten und musste sich mit sexistischen Vorwürfen auseinandersetzen.

 

  • Integrität und Authentizität

Meta erklärt, dass Instagram Konten, welche Spam und manipulierende Falschmeldungen verbreiten, unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gelöscht bzw. gesperrt werden können.

Damit sind neben eigens für Werbespam eingerichtete Instagram Accounts (z.B. fake Profile) besonders solche Instagram Accounts jener Personen und Personengruppen gemeint, welche als Mittel für die Verbreitung von Verschwörungstheorien dienen und somit die Allgemeinheit gezielt verwirren bzw. gegen Autoritäten aufwiegeln sollen. Gerade seit Ausbruch des Coronavirus stellt die Fülle an verschiedenen Informationen eine Herausforderung für Nutzer dar, welche sich über dieses Thema via Instagram austauschen wollen.

So kommt es nicht selten vor, dass der Instagram Account wegen der Verbreitung falscher Tatsachen gesperrt wurde, obwohl dies überhaupt nicht die Intention des repostenden Nutzers war.

Unter Spam kann nach den Gemeinschaftsstandards von Instagram auch das mehrfache Kontaktieren von Nutzern zu gewerblichen Zwecken ohne deren Einverständnis fallen so wie auch beispielsweise das Angebot zum Kauf von Likes.

 

  • Verletzung Geistigen Eigentums und von Persönlichkeitsrechten

Der „klassische“ Grund für Kontosperrungen o.ä. liegt jedoch vor allem in der Verletzung vom Geistigen Eigentum anderer.

Unter dem Begriff des Geistigen Eigentums versteht man die Immaterialgüterrechte aus dem Marken-, Patent- und Designrecht sowie insbesondere dem Urheberrecht und seinen verwandten Schutzrechten. Aus der letzten Kategorie sind im Rahmen von Social Media vor allem die Rechte der Tonträgerhersteller (=Labels/Plattenfirmen) und Filmhersteller relevant.

Daneben spielen die Persönlichkeitsrechte Dritter, insbesondere das Recht am eigenen Bild, zwar kaum eine Rolle bei Account-Löschungen. – Dafür jedoch umso mehr bei den Sperrungen/Löschungen einzelner Beiträge.

Das Verhältnis von Meinungsfreiheit und den Persönlichkeitsrechten wurde dabei in der Vergangenheit oft diskutiert und wird auch weiterhin für Diskussionen sorgen, da es hierbei stets auf den Einzelfall ankommt.

Gemäß der Musik Richtlinie von Instagram gilt ein Verbot zur gewerblichen Nutzung von Musik auf Instagram, soweit der Nutzer nicht die hierfür notwendigen Lizenzen besitzt.

Nähere Informationen zur Nutzung von Musik auf Instagram und Co haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Wird Musik in rechtswidriger Weise (also beispielsweise ohne die erforderlichen Lizenzen erworben zu haben), so kann der Beitrag bzw. Content unter Umständen blockiert oder die Entfernung durch den Inhaber der Rechte an der genutzten Musik veranlasst werden.

Nähere Informationen dazu, wie die Rechte von Musikern geschützt werden und welche Ansprüche diesen im Hinblick auf ihre Musik zukommt, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

 

  • Inhaltsbezogene Anfragen

Die letzte Kategorie innerhalb der Meta-Gemeinschaftsstandards widmet sich besonderen Löschungsanfragen, wobei sowohl dem Wunsch zur Löschung des eigenen Kontos als auch der Anfrage von Berechtigten hinsichtlich der Löschung des Accounts eines Verstorbenen oder Geschäftsunfähigen nachgekommen wird.

 

Die oben genannten Regeln stellen wie gesagt als Gemeinschaftsstandards ein für alle Meta-Produkte geltendes Regelwerk dar und sind damit Teil der ebenfalls für alle Meta-Produkte geltenden Nutzungsbedingungen.

Letztere sind inhaltlich nicht deckungsgleich mit den Gemeinschaftsstandards, sondern inkludieren diese vielmehr als Bestandteil eines gegenseitigen Vertrages zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer der Plattformen. Neben den Gemeinschaftsstandards werden Grundregeln wie Mindestalter und ein sauberes (Sexual-) Vorstrafenregister zur Nutzung der Plattformen bzw. Accounts aufgestellt und auf die Rechte des Dienstanbieters hingewiesen.

Da es sich um einen gegenseitigen Vertrag handelt und beide Dienstleistungen in Gestalt der Plattformen finanziell kostenfrei genutzt werden können, verlangt Meta bspw. die Einräumung von Nutzungsrechten sämtlicher auf der Plattform hochgeladenen Informationen, damit der jeweilige Diensteanbieter uneingeschränkt seiner Funktion als Networking-Host nachkommen kann.

Die in den Nutzungsbedingungen abschließend aufgelisteten Löschungs- und Einschränkungsgründe lauten wie folgt:

•    Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards
•    Verstoß gegen die restlichen Nutzungsbedingungen
•    Verstoß gegen die geltenden Gesetze

Hier zeigt sich – mal wieder – dass auch das Internet entgegen so mancher Ansicht kein rechtsfreier Raum ist. Werden beispielsweise im Internet Straftaten begangen (z.B. Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung), so drohen neben strafrechtlichen Konsequenzen auch Konsequenzen – repressive Maßnahmen – seitens Instagram. Dies kann insbesondere neben strafrechtlich relevanten Konstellationen solche des Urheberrechts oder des Datenschutzrechts betreffen.

 

•    Einstufung als Gefahr/rechtliches Risiko für das Meta Unternehmen

Was passiert, wenn ich gegen die Meta-Nutzungsbedingungen bei Instagram verstoße? Instagram Account gesperrt bei allen Verstößen?

Instagram behält sich ein Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund vor. Ein wichtiger Grund liegt eben dann vor, wenn gegen die oben genannten Nutzungsbedingungen, insbesondere gegen die Gemeinschaftsstandards, verstoßen wurde und Instagram als Host die Weiterführung des Vertragsverhältnisses nicht weiter zugemutet werden kann. Allerdings ist dieses Argument nicht starr und die entsprechende Interessenabwägung kann in jedem Einzelfall anders ausfallen.

Grundsätzlich zuerst Verwarnung vor Kündigung Instagram Konto – Einschränkung des Kündigungsrechts der social media plattform

Ein wichtiger Faktor ist zudem die vorherige Kenntniserlangung und Gelegenheit zur Stellungnahme durch den Betroffenen.

Bei eine Kündigung wegen Verletzung der Nutzungsbedinungungen muss zunächst eine Warnung ausgesprochen und eine angemessene Abhilfefrist erfolglos verstrichen sein. Sollte der Betroffene sich allerdings in einer auf die Warnung erfolgten Stellungnahme endgültig weigern, die Verletzung der Regeln zu beseitigen, muss die Abhilfefrist nicht eingehalten werden und Instagram kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

Eingeschränkt wird das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund außerdem dadurch, dass diese nur innerhalb eines recht kurzen Zeitrahmens nach der Kenntniserlangung über das die Kündigung begründende Verhalten / Geschehen möglich ist. In den Nutzungsbedingungen von Instagram ist von einem „angemessenen Zeitrahmen“ die Rede.

Eine Kündigung aus wichtigem Grund (also eine fristlose Kündigung) setzt ferner voraus, dass der kündigenden Vertragspartei (in diesen Konstellationen also in der Regel Instagram bzw. Meta) das Festhalten am Vertrag bis zum eigentlichen Fristende (der Kündigungsfrist) nicht mehr zugemutet werden kann. Ob dies der Fall ist, ist anhand einer Abwägung der Interessen der beiden Parteien – also Instagram und dem Nutzer bzw. Inhaber des Accounts – zu ermitteln.

Weitere Sanktionen durch Instagram – Einschränkung der Nutzung von Instagram

Neben der vollständigen Aufhebung des Vertragsverhältnisses kann Instagram außerdem einzelne Funktionen einschränken, sollte der Verdacht bestehen, dass gegen die Nutzungsbedingungen etc. verstoßen wurde.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn innerhalb kürzester Zeit eine große Menge an Freundschaftsanfragen versendet wurde oder mit besonders vielen Personen gechattet wurde, mit denen der Nutzer nicht befreundet ist (= Verdacht auf Spam). Allerdings sind solche Sperrungen in der Regel nicht permanent und halten lediglich für 24 Stunden an.

Eine Besonderheit unter den Restriktionen von Instagram stellt die in den Nutzungsbedingungen eingefügte Befugnis dar, den Nutzernamen bei Identitätsdiebstahl o.ä. ggf. ändern zu dürfen.

Ansonsten behält sich Instagram das Recht vor, einzelne oder sämtliche Inhalte zu entfernen. Ebenso können einzelne Funktionen eingeschränkt werden. Allerdings kann es bei Instagram bisweilen schnell passieren, dass die Meldung „Handlung blockiert“ erscheint. Bereits bei zu vielen Likes bzw. Gefällt-Mir-Angaben oder, ähnlich wie bei Facebook, bei zu vielen versendeten Nachrichten kann eine temporäre Handlungsblockierung verhängt werden.

Diese können je nach Schwere des (unbeabsichtigten) Verstoßes und anderen Faktoren wie des Alters des Kontos oder frühere Verstöße zwischen 24 Stunden und 30 Tage andauern und stellen für gewerbliche Nutzer ein großes Ärgernis dar.

Instagram Kontosperre, Einschränkung Nutzung Instagram Account wegen Verstößen nur bei tatsächlichem Verstoß und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme

Wichtig ist – und das wurde auch schon gerichtlich bestätigt und ausgeführt – dass Instagram und Co nicht ohne Grund, ohne Anlass, willkürlich eine Instagram Kontosperre verhängen oder sonst die Nutzung von Instagram einschränken darf (vgl. z.B. LG Bielefeld, Urteil v. 30.03.2021 – 5 O 63/21 in BeckRS 2021, 53696 und AG Saarlouis, Urteil v. 01.04.2020 – 25 C 1233/19 in BeckRS 2020, 19682). Das liegt im Wesentlichen daran, dass Instagram (oder die sonstige jeweilige social media plattform) ja einen Vertrag mit dem Nutzer geschlossen hat. Nur weil man für die Nutzung von Instagram grundsätzlich kein Geld bezahlt, bedeutet das nicht, dass der Nutzung von Instagram kein Vertrag zugrunde liegt. Tut es. Und die vertragliche (!) Leistung, die Instagram in diesem Zusammenhang unter anderem bzw. insbesondere schuldet, ist die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit der social media plattform. Diese Pflicht wird durch eine Kontosperre bei Instagram verletzt. Als verhältnismäßige Reaktion auf einen Verstoß oder mehrere Verstöße eines Nutzers darf Instagram das grundsätzlich; eine anlasslose, gar willkürliche Kontosperre stellt hingegen einen Vertragsbruch seitens Instagram darf. Die (schuldhafte) Verletzung einer vertraglich geschuldeten Pflicht kann zum Beispiel grundsätzlich einen Anspruch aus § 280 Abs.1 BGB begründen. Besteht ein solcher Anspruch, so muss der Schädiger (bei einer willkürlichen Kontosperre also Instagram) den Status wiederherstellen, der ohne die schädigende Handlung bestünde. Sprich: Die Kontosperre bei Instagram oder die sonstige Sperre bestimmter Aktionen bei Instagram müsste aufgehoben werden, sodass der Nutzer sein Profil bzw. Account wieder wie vertraglich vereinbart vollumfänglich nutzen kann. Vgl. LG Bielefeld, Urteil v. 30.03.2021 – 5 O 63/21 in BeckRS 2021, 53696.

Bei den Maßnahmen, die Instagram trifft, hat Instagram außerdem stets auf deren Verhältnismäßigkeit zu achten. Daher ist die Art, die Dauer und die Art und Weise der Verhängung der „Sanktion“ (z.B. Notwendigkeit einer vorherigen Abmahnung) grundsätzlich auch von der Schwere und der Häufigkeit von den Verstößen gegen die Regeln seitens des Nutzers abhängig. Die „Strafe“ bzw. Maßnahme seitens Instagram muss insbesondere in einem angemessenen Verhältnis zu dem Regelverstoß stehen.

„Man wird doch wohl noch seine Meinung sagen dürfen“ – die Meinungsfreiheit und Kontosperrungen bei Instagram – Instagram Account gesperrt wegen Hassrede

Gerade im Bereich Diskriminierung, Beleidigung, Verleumdung oder zusammengefasst gesagt „Hate speech“, aber auch bei anderen Beiträgen und Kommentaren, die plötzlich durch Instagram gelöscht werden, taucht schnell das Argument der Meinungsfreiheit auf. Vorab ist hierzu aber zu sagen: Auch die Meinungsfreiheit hat Grenzen; sie gilt nicht absolut. Insbesondere im Falle von Beleidigungen, Verleumdung oder Volksverhetzung kommt die Meinungsfreiheit an ihre Grenzen. Nicht jede Aussage ist über die Berufung auf die Meinungsfreiheit erlaubt.

Ein weiterer Knackpunkt, den es zu beantworten gilt, ist die Frage, ob Instagram und Co überhaupt die Meinungsfreiheit der Nutzer bei Verhängung einer Kontosperre oder der Löschung von Beiträgen etc. beachten muss. Die Gerichte haben hier entschieden, dass das in gewisser Weise tatsächlich der Fall ist. Dazu muss man vorab wissen, dass Grundrechte (wie die Meinungsfreiheit) grundsätzlich nur den Staat binden (man spricht zum Teil auch von der Funktion der Grundrechte als „Abwehrrechte gegen den Staat“). Instagram bzw. Meta ist aber nicht der Staat, sondern ein privates Unternehmen. Folge: Grundsätzlich wäre Meta nicht an Grundrechte gebunden. Die Gerichte haben aber in mehreren Fällen entschieden, dass die Meinungsfreiheit im Fall der Nutzung einer social media plattform ausstrahlt und Instagram entsprechend die Meinungsfreiheit der Nutzer und Nutzerinnen berücksichtigen muss (vgl. vgl. AG Saarlouis, Urteil v. 01.04.2020 – 25 C 1233/19 in BeckRS 2020, 19682; LG Bamberg, Urteil v. 18.10.2018 – 2 O 248/18 in ZUM-RD 2019, 486 (hier zu Facebook)). Man spricht hier von der sogenannten mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten.

Um die Schleife zu ziehen: Ja, Instagram muss die Meinungsfreiheit der Mitglieder bzw. Nutzer in gewissem Umfang beachten, aber (!) hate speech, Beleidigungen, volksverhetzende Kommentare sind in der Regel nicht von dem Schutz der Meinungsfreiheit gedeckt und können auch bei Instagram zu Kontosperrung etc. führen.

Verstöße gegen Regelung von Instagram – nun Facebook Kontosperre?

Zu beachten ist, dass aufgrund der Zugehörigkeit zu Meta Platforms Inc. und der damit einhergehenden Verbindung jede Verletzung der Regeln auf einem der Meta-Produkte Folgen für alle weiteren verknüpften Konten bei den übrigen Meta-Produkten haben kann. Ein Verstoß gegen z.B. die Nutzungsbedingungen von Instagram kann also unter Umständen auch Folgen für das eigene Facebook Konto nach sich ziehen.

Das funktioniert aber auch in die andere Richtung. Die Kontosperrung des Instagram Accounts muss nicht zwingend immer einen Verstoß gegen eine Bestimmung, ein Regelwerk, auf Instagram zur Grundlage haben, sondern kann unter Umständen zum Beispiel wegen eines regelwidriges Verhaltens auf Facebook durch Instagram verhängt worden sein.

Die Meta – Unternehmen teilen miteinander Informationen über die Nutzer der Meta – Plattformen.

Instagram Konto gesperrt – Wie kann ich jetzt eine Sperre meines Instagram-Kontos & Co. aufheben lassen?

Einige Schritte zur Wiedererlangung des Zugriffs auf das Instagram Profil und die Entsperrung des Accounts können betroffene User selbst unternehmen, stoßen dabei allerdings schnell an ihre Grenzen.

Ein Fachanwalt für Medienrecht hilft in solchen scheinbar ausweglosen Fällen weiter (zum Einen was die Erfolgsquote der Wiedererlangung des Instagram Kontos – die Entsperrung des Accounts – betrifft, als auch die Schnelligkeit der Wiederherstellung des vorherigen Zustands).

Handeln bei gehacktem bzw. gecracktem Instagram Account

Stellt man fest, dass man keinen Zugang mehr zu seinem Instagram Account hat, sollte man zunächst den Instagram Support kontaktieren und dort Hilfe suchen. Der Instagram Support gibt dann die weiteren Schritte an, in denen man sich in der Regel auf irgendeine Art als tatsächlicher Accountinhaber verifizieren soll. Die Grenzen stellen dabei die angeforderten Zugangsdaten dar, auf die man als Betroffener nun nicht mehr zugreifen kann, da der Cracker diese verändert hat. Als User kommt man spätestens dann nicht mehr allein über den Instagram Support weiter und sollte sich Hilfe vom Anwalt holen.

Mehr zum Thema Hacking finden Sie in diesem Artikel.

Handeln bei gesperrtem Instagram – Account oder gelöschtem Content auf Instagram

Zunächst kann der Betroffene selbst mit dem Diensteanbieter in Kontakt treten und die Schritte gehen, die dieser jeweils innerhalb seiner Nutzungsbedingungen vorgibt. Es kann Beschwerde eingelegt, Einspruch erhoben oder eine Gegendarstellung gefordert werden. Die Anbieter benennen diesen Schritt jeweils unterschiedlich, doch im Kern ist es eine wesentliche Handlung:

Der restriktiven Maßnahme widersprechen.
Handelt es sich bei dem Vorwurf um eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung, kann der Kontakt direkt zu dem Rechteinhaber aufgenommen und um Rückziehung der Verwarnung gebeten werden.

Oftmals sind die Rechteeigentümer an einem Werk oder verwandten Schutzrecht auch irrtümlich der Meinung, dass ihre Urheberrechte verletzt wurden. Denn das Urheberrecht weist so einige Schranken und Ausnahmen auf, welche ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sofort erkennt und in der Begründung des Begehrend gegenüber dem Rechteinhaber darlegen und so das Recht des Instagram Account Nutzers geltend machen.

Anwaltliche Hilfe sollte unabhängig von der Art des vorgeworfenen Verstoßes immer dann dringend in Anspruch genommen werden, wenn schnelle Wiedererlangung und Freischaltung bestimmten Contents essenziell für den Content Creator bzw. Profilinhaber sind.

Auch für private Nutzer lohnt sich die anwaltliche Konsultation, da dieser in der Regel schneller zu einem Ergebnis kommt als es einem juristischen Laien möglich ist und effektiv gegen die durch Instagram verhängte Maßnahme vorgehen und entsprechende rechtliche Schritte zur Wiedererlangung des Instagram-Accounts für den Nutzer / die Nutzerin ergreifen kann.

Instagram Konto gesperrt: Was kann ich tun? Anwalt hilft bei deaktiviertem Instagram Konto!
Instagram Konto gesperrt: Was kann ich tun? Anwalt hilft bei deaktiviertem Instagram Konto!

Wie kann ich mich vor dem Zugangsverlust zu meinem Instagram – Account schützen?

Um sich vor Hacker- bzw. Cracker-Überfällen zu schützen, kann wohl im Grunde nur eine gute Portion Skepsis und ein sicheres Passwort helfen. Klicken Sie auf keine Links von E-Mails, deren Absender Sie nicht kennen. Schon gar nicht, wenn der Text auffällige Formatierungs- oder Grammatikfehler aufweist. Öffnen Sie genauso wenig Links, die Ihnen per DM in den Sozialen Medien gesendet werden. Scheint der Absender ein offizieller Account des Dienstanbieters zu sein, halten Sie inne und kontaktieren Sie diesen über einen anderen Weg, um sicherzugehen, dass bspw. das Angebot zur Verifizierung tatsächlich vom Anbieter selbst kommt.

Das Vermeiden von Content-Löschungen und Sperren oder gar einem Permaban auf der anderen Seite kann genau wie ein effektiver Schutz vor Cracking nicht garantiert werden. Allerdings sinkt die Wahrscheinlichkeit immens, wenn sich jeder User einmal durch die zugegebenermaßen unübersichtlichen Nutzungsbedingungen und Community-Richtlinien kämpft und ggf. sogar Notizen macht, falls sich unerwartete Besonderheiten aufzeigen.

Daneben sind auch oftmals eigens für das Marketing engagierte Unternehmen mit fragwürdigen Methoden schuld an Sperren von Accounts, die auf dem Verdacht von Spam fußen. Daher gilt: Augen auf bei der Auswahl des Marketing-Unternehmens und spätestens bei dem Vorschlag, Follower zu kaufen, sollten die Alarmglocken schrillen.

Unsere Anwälte haben zum Account-Hacking auch eine Folge unserer Anwaltssprechstunde aufgenommen. Hier können Sie sich den Podcast anhören, verfügbar auch auf Spotify, Apple-Podcast & Co.:

Sie sind von einer Instagram Konto Sperre oder Contentlöschungen betroffen?

Dann treten Sie jetzt mit uns in Kontakt! Unsere Fachanwälte für Medien- und Presserecht stehen Ihnen mit viel jahrelanger Erfahrung bundesweit zur Seite. Ein schnelles und effektives Handeln ist für uns gerade im Social Media-Bereich selbstverständlich, weshalb wir Ihnen kurzfristig per Telefon, E-Mail, Videoberatung oder auch gern vor Ort in einem unserer Kanzleistandorte zur Verfügung stehen und unser Anwaltsteam auch entsprechend personell aufgestellt ist.

Idealerweise schreiben Sie uns zunächst über unser Kontaktformular oder per E-Mail und teilen uns dabei direkt folgende Informationen mit:

  1. Wie heißt das betroffene Social-Media-Profil?
  2. Um welches Netzwerk geht es?
  3. Nutzen Sie das Profil nur privat oder auch geschäftlich?
  4. Wann erfolgte die Profil-Sperre/ Konto-Löschung?
  5. Wann/ wie haben Sie bereits selbst Kontakt mit dem Diensteanbieter aufgenommen?

Anschließend nehmen unsere Anwälte kurzfristig zu Ihnen Kontakt auf!

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in Berlin, Hamburg und München.

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