Durchsetzung von Markenrechten im Social Media: Fake-Profil bei Instagram erfolgreich entfernt
Rechtsgebiet: Markenrecht
Sachbearbeitender Rechtsanwalt in unserer Kanzlei: Norman Buse, LL.M.
Die Mandantin betreibt eine große Vermietungsplattform mit mehreren hundert Ferienobjekten an der Nordsee und ist mit ihrer eingetragenen Marke sowie dem charakteristischen Firmenlogo seit Jahren am Markt etabliert. Auf Instagram tauchte jedoch ein Profil auf, das sich unter Verwendung eines nahezu identischen Namens sowie einer Kopie des Logos als unsere Mandantin ausgab. Zusätzlich wurden dort identische Dienstleistungen beworben, sodass für Verbraucher der Eindruck entstand, es handele sich um das offizielle Unternehmensprofil.
Da solche Fake-Accounts bei Instagram und anderen Social-Media-Plattformen regelmäßig genutzt werden, um Buchungen umzuleiten oder potenzielle Kunden zu täuschen, bestand akuter Handlungsbedarf. Wir haben Meta umgehend kontaktiert und eine ausführliche Löschungsaufforderung übermittelt. Dabei wurde dargelegt, dass die Nutzung des geschützten Zeichens und des Firmenlogos eine eindeutige Markenrechtsverletzung im Sinne von § 14 Abs. 2 und Abs. 4 MarkenG darstellt, weil das Fake-Profil identische Dienstleistungen unter einem verwechslungsfähigen Zeichen bewarb. Gleichzeitig lag eine gezielte wettbewerbsrechtliche Nachahmung vor, da das Profil durch die täuschende Darstellung eine Herkunftstäuschung auslöste und die Wertschätzung der Marke unserer Mandantin ausnutzte (§ 8 Abs. 1 UWG i.V.m. § 4 Nr. 3 UWG). Zudem wurde die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung des Logos als Urheberrechtsverletzung gem. §§ 97 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 4, 19a, 16 UrhG beanstandet.
Wir setzten Meta eine kurze Frist zur Löschung des Fake-Profils und wiesen darauf hin, dass bei fruchtlosem Verstreichen gerichtliche Eilmaßnahmen eingeleitet werden. Noch innerhalb der Frist reagierte Meta und entfernte das Fake-Profil vollständig. Die rechtswidrige Nutzung der Marke, des Logos und des Unternehmenskennzeichens unserer Mandantin wurde damit kurzfristig abgestellt.
Für Unternehmen aus der Tourismus-, Vermietungs- und Dienstleistungsbranche ist der Schutz der eigenen Marke auf Social-Media-Plattformen inzwischen unverzichtbar. Fake-Profile bergen erhebliche Risiken für Reputation, Kundenvertrauen und Buchungsprozesse.
Der vorliegende Fall zeigt, dass ein entschlossenes Vorgehen und eine klare rechtliche Argumentation gegenüber Meta oder anderen Plattformbetreibern regelmäßig zu schnellen Ergebnissen führen können.
Unsere zuständigen Anwälte im
Medien- und Wirtschaftsrecht
Norman Buse, LL.M.
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Master of Laws (Medienrecht & IP)
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht
Email: [email protected]
David Herz
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht
Email: [email protected]
Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Leiter unseres Standortes in München
Email: [email protected]








