Erfolg für Dr. Jürgen Todenhöfer gegen die Süddeutsche Zeitung
Rechtsgebiet: Medienrecht
Diese Behauptungen waren jedoch unwahr, denn unser Mandant verbreitete zu keinem Zeitpunkt diese Äußerungen.
Nachdem wir den Verlag der Süddeutschen Zeitung für die Berichterstattung wegen eines rechtswidrigen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten abmahnten und zur Unterlassung und zum Widerruf dieser Falschbehauptungen aufforderten, wurden die beanstandeten Äußerungen im Onlineartikel unverzüglich gelöscht und folgender Korrekturhinweis in die Berichterstattung aufgenommen:
„In einer früheren Fassung dieses Textes hieß es, Jürgen Todenhöfer habe beklagt, er sei „observiert“ und „festgenommen“ worden. Diese Zitate sind jedoch falsch. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.“
In der nächsten Printausgabe der Süddeutschen Zeitung wurde zudem folgende Erklärung abgedruckt:
„In „Wann kommt wegen eines Tweets die Polizei?“ vom 27. Oktober hieß es, der Publizist Jürgen Todenhöfer habe in einer Pressemitteilung beklagt, er sei „observiert“ und „festgenommen“ worden. Tatsächlich finden sich diese Worte nicht in der Pressemitteilung Todenhöfers. Sie beruhen auf einem Missverständnis, waren auch in anderen Medien irrtümlich so berichtet – und wurden durch eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft München dementiert. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.“
Zur Erfüllung des Unterlassungsanspruchs gab der Verlag außerdem eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab.
Fazit
Die Verbreitung von Falschzitaten ist unzulässig und die gerichtlichen Anforderungen an die Zitatgenauigkeit sind streng. Vorliegend ist es zu begrüßen, dass die Süddeutsche Zeitung ihren Fehler eingestanden und schnell korrigiert hat.
Unsere zuständigen Anwälte im
Medien- und Wirtschaftsrecht
Norman Buse, LL.M.
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Master of Laws (Medienrecht & IP)
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht
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David Herz
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht
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Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Leiter unseres Standortes in München
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