Erfolgreiche Aufhebung einer Instagram-Sperrung – wir setzen die Rechte unseres Mandanten durch
Rechtsgebiet: Social Media Recht
Sachbearbeitender Rechtsanwalt in unserer Kanzlei: David Herz
Der Fall verdeutlicht exemplarisch, welche Probleme auftreten können, wenn große Plattformen Inhalte falsch einordnen und Nutzer ohne Vorwarnung aussperren.
Warum der Account gesperrt wurde
Der Mandant wurde deaktiviert, nachdem er einen Beitrag mit einem satirisch-provokanten Slogan veröffentlicht hatte. Die Plattform hatte diesen humoristischen Inhalt irrtümlich als Verstoß gegen ihre Gemeinschaftsstandards gewertet und das Konto daraufhin gesperrt. Eine vorherige Anhörung oder konkrete Begründung erfolgte – wie in vielen Fällen – nicht.
Weshalb solche Sperrungen besonders problematisch sind
Für viele Nutzer – insbesondere Creator, Selbstständige und Personen mit professioneller Onlinepräsenz – ist ein funktionierender Social-Media-Account geschäftlich essenziell. Eine plötzliche Sperrung bedeutet nicht nur den Verlust der Reichweite, sondern oft auch erhebliche wirtschaftliche Nachteile. Entsprechend groß ist der Handlungsdruck, wenn Instagram oder andere Plattformen Konten ohne nachvollziehbaren Grund deaktivieren.
Unsere anwaltliche Vorgehensweise
Nach umfassender rechtlicher Prüfung haben wir die Plattform umgehend kontaktiert und detailliert dargelegt, dass kein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen erkennbar war. Zugleich haben wir auf die Rechtsprechung zur Pflicht zur Anhörung vor Sperrmaßnahmen hingewiesen und die unverzügliche Wiederherstellung des Kontos gefordert.
Bereits kurze Zeit später wurde die Sperre aufgehoben. Die Plattform bestätigte schriftlich, dass der Account die Anforderungen zur Kontointegrität erfüllt und keine Richtlinienverletzung vorlag. Unser Mandant erhielt den vollständigen Zugang zurück.
Fazit: Erfolg gegen unberechtigte Account-Sperren
Der Fall zeigt erneut, dass sich eine anwaltliche Intervention lohnt – insbesondere wenn Social-Media-Profile beruflich oder geschäftlich genutzt werden. Eine Sperrung muss nicht einfach hingenommen werden. Wir unterstützen Betroffene bundesweit bei:
- unrechtmäßigen Instagram-Sperrungen
- deaktivierten oder gelöschten Accounts
- Verstößen gegen Community-Standards ohne nachvollziehbare Grundlage
- Wiederherstellung beruflich genutzter Social-Media-Profile
- Kommunikation mit Meta / Instagram
- Eilverfahren, wenn wirtschaftlicher Schaden droht
Unsere zuständigen Anwälte im
Medien- und Wirtschaftsrecht
Norman Buse, LL.M.
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Master of Laws (Medienrecht & IP)
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht
Email: [email protected]
David Herz
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht
Email: [email protected]
Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Leiter unseres Standortes in München
Email: [email protected]








