BUSE HERZ GRUNST RECHTSANWAELTE
© Foto: D.Schmidt

Erfolgreiche Aufhebung einer Instagram-Sperrung – wir setzen die Rechte unseres Mandanten durch

15.12.2025 | Medien- und Wirtschaftsrecht

Rechtsgebiet: Social Media Recht
Sachbearbeitender Rechtsanwalt in unserer Kanzlei: David Herz

In einem aktuellen Mandat konnte unsere Kanzlei erneut die vollständige Wiederherstellung eines zu Unrecht gesperrten Social-Media-Accounts erreichen.

Der Fall verdeutlicht exemplarisch, welche Probleme auftreten können, wenn große Plattformen Inhalte falsch einordnen und Nutzer ohne Vorwarnung aussperren.

Warum der Account gesperrt wurde

Der Mandant wurde deaktiviert, nachdem er einen Beitrag mit einem satirisch-provokanten Slogan veröffentlicht hatte. Die Plattform hatte diesen humoristischen Inhalt irrtümlich als Verstoß gegen ihre Gemeinschaftsstandards gewertet und das Konto daraufhin gesperrt. Eine vorherige Anhörung oder konkrete Begründung erfolgte – wie in vielen Fällen – nicht.

Weshalb solche Sperrungen besonders problematisch sind

Für viele Nutzer – insbesondere Creator, Selbstständige und Personen mit professioneller Onlinepräsenz – ist ein funktionierender Social-Media-Account geschäftlich essenziell. Eine plötzliche Sperrung bedeutet nicht nur den Verlust der Reichweite, sondern oft auch erhebliche wirtschaftliche Nachteile. Entsprechend groß ist der Handlungsdruck, wenn Instagram oder andere Plattformen Konten ohne nachvollziehbaren Grund deaktivieren.

Unsere anwaltliche Vorgehensweise

Nach umfassender rechtlicher Prüfung haben wir die Plattform umgehend kontaktiert und detailliert dargelegt, dass kein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen erkennbar war. Zugleich haben wir auf die Rechtsprechung zur Pflicht zur Anhörung vor Sperrmaßnahmen hingewiesen und die unverzügliche Wiederherstellung des Kontos gefordert.

Bereits kurze Zeit später wurde die Sperre aufgehoben. Die Plattform bestätigte schriftlich, dass der Account die Anforderungen zur Kontointegrität erfüllt und keine Richtlinienverletzung vorlag. Unser Mandant erhielt den vollständigen Zugang zurück.

Fazit: Erfolg gegen unberechtigte Account-Sperren

Der Fall zeigt erneut, dass sich eine anwaltliche Intervention lohnt – insbesondere wenn Social-Media-Profile beruflich oder geschäftlich genutzt werden. Eine Sperrung muss nicht einfach hingenommen werden. Wir unterstützen Betroffene bundesweit bei:

  • unrechtmäßigen Instagram-Sperrungen
  • deaktivierten oder gelöschten Accounts
  • Verstößen gegen Community-Standards ohne nachvollziehbare Grundlage
  • Wiederherstellung beruflich genutzter Social-Media-Profile
  • Kommunikation mit Meta / Instagram
  • Eilverfahren, wenn wirtschaftlicher Schaden droht
Wenn auch Ihr Instagram- oder Social-Media-Konto gesperrt wurde, beraten wir Sie zeitnah und setzen Ihre Rechte konsequent durch.

Unsere zuständigen Anwälte im
Medien- und Wirtschaftsrecht

RA Norman Buse

Norman Buse, LL.M.

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Master of Laws (Medienrecht & IP)
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht

Email: [email protected]

RA David Herz

David Herz

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht

Email: [email protected]

RA Marc Faßbender

Marc Faßbender

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

Email: [email protected]

RA Michael Voltz

Michael Voltz

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Leiter unseres Standortes in München

Email: [email protected]

Christopher Bünger

Christopher Bünger

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

Email: [email protected]

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