Erfolgsfall im Medien- und Äußerungsrecht: Unwahre Wahlkampfbehauptungen vollständig beseitigt
Rechtsgebiet: Medien- und Äußerungsrecht
Sachbearbeitender Rechtsanwalt in unserer Kanzlei: Norman Buse, LL.M.
Hintergrund war eine im Zuge eines berufspolitischen Wahlkampfs veröffentlichte Mitteilung eines Mitbewerbers, in der unserem Mandanten schwerwiegende und objektiv falsche Vorwürfe gemacht wurden. Die Aussagen waren geeignet, seine berufliche Integrität nachhaltig zu beschädigen. Da die Verbreitung der Behauptungen in einem sensiblen professionellen Umfeld stattfand, bestand akuter Handlungsbedarf, um weitere Reputationsschäden zu verhindern.
Nach detaillierter rechtlicher Analyse forderten wir den Verfasser der Äußerungen zur sofortigen Unterlassung, zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Erstattung der anwaltlichen Kosten auf. Parallel machten wir einen eigenständigen Widerrufs- bzw. Richtigstellungsanspruch geltend, da die unwahren Aussagen bereits verbreitet worden waren und ihr fortgesetzter Eindruck ohne Berichtigung fortwirkte. Grundlage unserer Ansprüche waren die rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung und die gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung zu unwahren Tatsachenbehauptungen.
Im Verlauf der Korrespondenz bestätigte die Gegenseite, dass die angegriffenen Aussagen nicht aufrechterhalten werden. Sie entfernte die beanstandeten Inhalte vollständig von ihrer Website, gab eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und akzeptierte die Verpflichtung, die unwahren Tatsachen in Form einer eigenständigen Richtigstellung öffentlich klarzustellen. Zudem verpflichtete sie sich zur vollständigen Übernahme der durch die Rechtsverfolgung entstandenen Kosten. Damit wurden sowohl der Unterlassungsanspruch als auch der Widerrufsanspruch in vollem Umfang erfüllt.
Der Fall zeigt eindrucksvoll, wie effektiv sich Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum durchsetzen lassen, wenn frühzeitig und konsequent reagiert wird. Gerade im berufspolitischen Umfeld können bereits einzelne herabsetzende Aussagen massive Auswirkungen auf die Reputation haben. Durch die konsequente Durchsetzung der Rechte unseres Mandanten konnten wir erreichen, dass falsche Darstellungen umgehend beseitigt wurden und die öffentliche Klarstellung zur Rehabilitierung beitrug.
Dieser Ausgang bestätigt erneut die Bedeutung einer präzisen medienrechtlichen Vorgehensweise und der eindeutigen Trennung zwischen zulässiger Meinungsäußerung und unzulässigen Tatsachenbehauptungen. Für Mandanten, deren berufliches Ansehen auf Integrität und Vertrauen basiert, ist ein transparenter und rechtssicherer Umgang mit Wahlkampfkommunikation und Online-Veröffentlichungen von zentraler Bedeutung.
Unsere zuständigen Anwälte im
Medien- und Wirtschaftsrecht
Norman Buse, LL.M.
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Master of Laws (Medienrecht & IP)
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht
Email: [email protected]
David Herz
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht
Email: [email protected]
Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Leiter unseres Standortes in München
Email: [email protected]








