Reichstagsgebäude, Sitz des Deutschen Bundestages (Foto: © Dietmar Schmidt)

Beratung von Zeugen im Untersuchungsausschuss

4.10.2022 | Strafrecht

Was sind Untersuchungsausschüsse?

P U A – so werden kurz parlamentarische Untersuchungsausschüsse genannt,
welche nicht nur im Bundestag, sondern sogar in sämtlichen 16 Landesparlamenten eingesetzt werden können.

Der Öffentlichkeit dürften wohl aus der letzten Zeit Ausschüsse wie etwa „Wirecard“ und „Cum-Ex-Steuergeldaffäre“ bekannt sein.

Was ist ein Untersuchungsausschuss?

Zweck eines solchen Ausschusses ist eigentlich stets die Aufklärung eines konkreten Sachverhaltes. Dabei ist die politische – und damit auch mediale – Aufgeladenheit von solchen Verfahren äußerst brisant. Die politische Munition, die gesammelt und schließlich im Beisein der Medien unkontrolliert abgefeuert werden kann, ist nicht nur immens, sondern äußerst dazu geeignet, Karrieren zu brechen.

Wie funktioniert ein Untersuchungsausschuss? Was sind die Gefahren und Risiken?

Da ein Untersuchungsausschuss rechtlich mit den mächtigen Instrumenten der Strafprozessordnung ausgestattet ist, dürfen die Abgeordneten, die eigentlich keine Staatsanwälte bzw. Richter sind, nun selber die Hand anlegen und sich kurz in die Rolle eines Aufklärers schlüpfen.

Dabei ist der Untersuchungsausschuss befugt, sämtliche Informationen und Unterlagen von Bundes- und Länderbehörden anzufordern. Dazu gehören auch die Akten von Staatsanwaltschaften. Auch Personen der Privatwirtschaft sind verpflichtet, Auskunftsansprüchen eines Untersuchungsausschusses nachzukommen. Beim Widersetzen droht dann eine Durchsuchung.

Sofern die Mitglieder des Ausschusses den mächtigen Werkzeugkasten des Gesetzes optimal verwenden, können für die Zeugen ziemlich riskante Situation entstehen. Diese müssen nämlich stets wahrheitsmäßig aussagen. Ein Zeitlimit für die Befragung ist meist nicht vorhanden. Mangels einschlägiger „Strafverfolgungserfahrung“ der Vernehmungspersonen weicht deren Fragetechnik teilweise von der eigentlich „richtigen“ ab und führt im Vergleich zum Strafprozess, zum Einsatz von verbotenen Fragemethoden, wie etwa die Stellung von Suggestivfragen.

Häufig werden die Zeugen bei der Vernehmung auch mit „Beweisen“ konfrontiert, die sie zuvor nicht einmal gekannt haben. Diese dynamische Vernehmungssituation erfordert von Zeugen eine entsprechende Reaktionsfähigkeit. Dabei ist der Begriff „Stress“ noch zu wenig. Die Zeugen – häufig selber Spitzenbeamten bzw. Politiker oder bekannte Angehörige der freien Wirtschaft – müssen eine Aussage liefern, die von denen nur innerhalb von kurzer Zeit auf mehrere Aspekte akribisch zu untersuchen und entsprechend zu beantworten ist.
Wie etwa: Gefahr der Selbstbelastung, Mediale Auswirkung und Tragweite, Öffentlichkeitswirkung, ggf. Auswirkungen auf die Wirtschaft und auf das eigene Unternehmen.

Wie können sich Zeugen schützen?

Daher sind (potenzielle) Zeugen gut beraten, sich früh genug einem Beistand zu bedienen und so auf eine Vernehmung gründlich vorzubereiten. Der Beistand klärt im Vorfeld der Vernehmung die Zeugen über Rechten und Pflichten auf, analysiert und bespricht die Risiken und Gefahren der Aussage, und erarbeitet mit dem Zeugen einen Eingangsstatement.

Ein sehr praktischer Vorteil ist: die Zeugen werden bekanntlich bei der Vorbereitung parallel von politischen oder medialen Beratern umringt. Die Kommunikation mit denen ist jedoch im Vergleich zu der Kommunikation mit dem eigenen Zeugenbeistand nicht vor neugierigen Ohren geschützt. Das heißt: der Zeuge muss Fragen nur dahingehend nicht beantworten, was er mit seinem Beistand in der Vorbereitungsphase besprochen hat.

Auf den Beistand muss und sollte auch während der Vernehmung selbst, nicht verzichtet werden. Dieser sitzt während der Vernehmung neben dem Zeugen und bietet ihm das Gefühl der Sicherheit. Er unterstützt bereits mit seiner Anwesenheit den psychischen Allgemeinzustand des Zeugen und fördert seine Konzentration. Er kann aber auch unzulässige Fragen des Ausschusses rügen und zur erforderlichen Beratung mit dem Zeugen die Vernehmung beliebig oft unterbrechen. So kann etwa eine ggf. aggressive und gefühlt endlose Befragung jedenfalls kurzfristig unterbrochen und unterbunden werden.

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