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Berufung im Sexualstrafverfahren – Haftstrafe abgewendet, milde Sanktion bestätigt

19.01.2026 | Strafrecht

Bearbeiterin: Benjamin Grunst
Rechtsgebiet: Vergewaltigung nach § 177 StPO
Ergebnis: Sozialstunden nach Berufungsverhandlung
Wo? Landgericht Köln

In einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht haben wir einen Mandanten gegen den schweren Vorwurf der Vergewaltigung verteidigt.

Nach einer für den Mandanten äußerst belastenden ersten Instanz stand im Raum, dass es in der Berufung zu einer deutlich schärferen Sanktion bis hin zu einer Freiheitsstrafe kommen könnte.

Im Mittelpunkt der Verteidigung stand von Beginn an eine kritische und detaillierte Auseinandersetzung mit der Zeugenaussage. Bereits in der ersten Instanz hatten wir durch gezielte Beweisanträge, insbesondere einen Ablehnungsantrag gegen die aussagepsychologische Sachverständige, erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit der Beweisgrundlage aufgezeigt. Diese Punkte haben wir in der Berufung konsequent vertieft und rechtlich sauber herausgearbeitet.

Das Landgericht folgte im Ergebnis der Bewertung der ersten Instanz. Eine Haftstrafe oder weitere verschärfende Maßnahmen wurden nicht verhängt. Stattdessen blieb es bei einer geringen Anzahl von Sozialstunden als Sanktion.

Für unseren Mandanten bedeutet dies einen äußerst wichtigen Erfolg: Eine Freiheitsstrafe konnte abgewendet werden, das Verfahren fand einen deutlich milderen Abschluss als zunächst befürchtet. Entsprechend erleichtert und zufrieden zeigte sich der Mandant mit dem Ausgang des Berufungsverfahrens.

Der Fall verdeutlicht, wie entscheidend eine frühzeitige, strategische und konsequente Verteidigung im Sexualstrafrecht ist – insbesondere bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen.

Kanzlei für Strafrecht – bundesweite Verteidigung im Sexualstrafrecht mit Erfahrung, Strategie und Durchsetzungskraft.

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