Amtsgericht
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Einstellung beim Vorwurf der Volksverhetzung wegen Post auf X (vormals Twitter)

6.12.2025 | Strafrecht

Bearbeiter: Vincent Trautmann
Rechtsgebiet: Äußerungsdelikte
Ergebnis: Einstellung gemäß § 153a StPO
Wo? Amtsgericht Tiergarten

Vorwurf Verbreitung von Hitlerporträt und Hakenkreuzflagge

Unsere Kanzlei konnte einen weiteren Erfolg im Bereich der Äußerungsdelikte erstreiten. Dem Mandanten wurde vorgeworfen, auf X (vormals Twitter) ein Bild gepostet zu haben, auf welchem Adolf Hitler vor einer Hakenkreuzflagge zu sehen ist. Den Post teilte die Meldestelle „REspect!“ dem Bundeskriminalamt mit.

Spezialisierter Strafverteidiger vertritt beim Vorwurf Volksverhetzung

Unser Mandant erhielt daraufhin einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten, mit welchem eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen festgesetzt wurde. Hiergegen legte er Einspruch ein und wandte sich anschließend an unsere Kanzlei zur Unterstützung in der Angelegenheit.

Als erfahrene Strafverteidiger im Bereich der Äußerungsdelikte nahmen wir zunächst Akteneinsicht und besprachen sodann mit dem Mandanten die geeignete Verteidigungsstrategie.

Erfolg:

Amtsgericht Tiergarten stellt das Strafverfahren gegen den Beschuldigten ein

Im Termin zur Hauptverhandlung konnte sodann nach kurzer Erörterung eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Unser Mandant gilt damit weiterhin als unschuldig und nicht bestraft. Dies kann für Auslandsreisen und die berufliche Zukunft von entscheidender Bedeutung sein.

Haben Sie eine Vorladung, einen schriftlichen Äußerungsbogen, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gern.

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