Strafrecht Berlin BHG
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Freispruch vor dem Amtsgericht Tiergarten nach Anklage wegen „Sieg Heil“-Rufen vom Balkon

3.02.2025 | Strafrecht

Bearbeiter: Vincent Trautmann
Rechtsgebiet: Allgemeines Strafrecht – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
Ergebnis: Freispruch
Wo? Amtsgericht Berlin Tiergarten

„Sieg Heil“-Rufe im Innenhof – Nachbarn rufen die Polizei

Jüngst konnte durch unsere Kanzlei ein weiterer Erfolg vor dem Amtsgericht Tiergarten errungen werden. Unserem Mandanten und drei Mitbeschuldigten wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, sich wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB) strafbar gemacht zu haben, indem sie an einem Sommerabend vom Balkon aus „Sieg Heil“ in den Innenhof eines Mehrfamilienhauses gerufen hätten. Dabei sollen die vier Jugendlichen alkoholisiert gewesen sein. Nachdem uns der Mandant mit seiner Verteidigung beauftragt hatte, beantragte der Anwalt für Strafrecht Akteneinsicht und prüfte den Vorwurf sowie die Beweislage. Dabei fiel auf: Von den fünf Zeugen des Vorfalls – allesamt Nachbarn der Beschuldigten –, hatte überhaupt nur eine Zeugin Einsicht auf den Balkon. Zwar konnten auch die anderen Zeugen die „Sieg Heil“-Rufe im Innenhof hören. Von wem diese stammten, konnten die Nachbarn aber – mangels Sicht auf den Balkon der Beschuldigten – nicht mit der erforderlichen Sicherheit sagen.

Anwalt für Strafrecht stellt Antrag auf Nichteröffnung – Vorwurf wackelt nach Nachvernehmung von Zeugen

Der Strafverteidiger verfasste eine schriftliche Stellungnahme, in welcher er darauf hinwies, dass mit den vorhandenen Zeugen ein Tatnachweis gegen unseren Mandanten nicht geführt werden kann und das Amtsgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen möge. Daraufhin ließ die zuständige Richterin die Zeugen nochmals vernehmen und mit unseren Zweifeln an der Wahrnehmbarkeit konfrontieren. Im Ergebnis dieser Nachvernehmungen stellte sich heraus, dass sich einige Zeugen nun gar nicht mehr sicher waren, ob „Sieg Heil“ oder „Heil Hitler“ gerufen worden war. Ferner sagte die einzige Zeugin, die Einsicht auf den Balkon der Beschuldigten hatte, aus, dass dieser ca. 30 Meter von ihrem Balkon entfernt sei, sodass sie nicht mit Sicherheit sagen könne, dass wirklich alle auf dem Balkon befindlichen Beschuldigten die verbotene Parole gerufen haben. Mit Sicherheit könne sie nur eine Mehrstimmigkeit bezeugen.

Befragung der Zeugin in der Hauptverhandlung – Plädoyer – Freispruch

In Anbetracht dieser Beweislage war das Verteidigungsziel nach Rücksprache mit dem Mandanten schnell klar: Freispruch! In der Hauptverhandlung bestätigte die Zeugin sodann auch ihre Angaben aus der Nachvernehmung. Somit konnte in der Verhandlung sogar der Staatsanwalt davon überzeugt werden, dass sämtliche Beschuldigte freizusprechen waren. Denn von wem der vier Angeklagten die „mehrstimmigen“ Rufe stammten, konnte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht festgestellt werden. Somit waren nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ sämtliche Beschuldigte freizusprechen.

Der Fall verdeutlicht erneut, wie wichtig eine professionelle Prüfung der Ermittlungsakte und Vorbereitung der Hauptverhandlung durch den Strafverteidiger ist. Mit unserer Begleitung konnte der Mandant beruhigt und optimistisch in den Gerichtssaal gehen. Es empfiehlt sich daher dringend, bei Erhalt einer Anklage umgehend eine Kanzlei für Strafrecht zu kontaktieren.

Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht

RA Benjamin Grunst

Benjamin Grunst

Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

Email: [email protected]

RA Sören Grigutsch

Sören Grigutsch

Fachanwalt für Strafrecht

Email: [email protected]

RA Michael Voltz

Michael Voltz

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München

Email: [email protected]

Prof.Dr. Thomas Bode

Prof. Dr. Thomas Bode

Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

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RA Vincent Trautmann

Vincent Trautmann

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

Email: [email protected]

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