
Strafverfahren wegen angeblicher heimlicher Aufnahme beim Geschlechtsverkehr eingestellt
Rechtsgebiet: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Wiesbaden
Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht kann für Betroffene existenzbedrohende Folgen haben – beruflich wie privat. Umso wichtiger ist eine engagierte und spezialisierte Verteidigung. Unser Mandant sah sich dem Vorwurf ausgesetzt, sein Online-Date beim einvernehmlichen Geschlechtsverkehr heimlich gefilmt zu haben. Dank unserer gezielten Verteidigungsstrategie stellte die Staatsanwaltschaft Wiesbaden das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO ein.
Der Vorwurf – Aussage gegen Aussage
Die angeblich Geschädigte behauptete, Bild- oder Videoaufnahmen auf dem Handy unseres Mandanten gesehen und anschließend gelöscht zu haben. Unser Mandant bestritt dies entschieden. Damit lag eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vor – eine rechtlich anspruchsvolle Beweislage, für die die Rechtsprechung strenge Maßstäbe entwickelt hat.
Die Verteidigungsstrategie im Sexualstrafrecht
Durch die Anwendung dieser Grundsätze konnten wir überzeugend darlegen, dass der Vorwurf nicht haltbar war. Insbesondere, da keinerlei Bild- oder Videodateien mehr vorlagen – sofern solche überhaupt jemals existiert haben. Die Beweislage reichte daher nicht für eine Anklage.
Erfolgreicher Abschluss des Verfahrens
Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden folgte im Ergebnis unserer Argumentation und stellte das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Für unseren Mandanten bedeutete dies: keine Anklage, kein Gerichtsverfahren, kein Strafregistereintrag.
Dieser Fall zeigt eindrücklich, wie entscheidend eine spezialisierte Strafverteidigung im Sexualstrafrecht ist. Aussage-gegen-Aussage-Situationen verlangen fundiertes Fachwissen, strategisches Vorgehen und Erfahrung im Umgang mit sensiblen Vorwürfen.
Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht
Benjamin Grunst
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)
Email: [email protected]
Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München
Email: [email protected]
Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Email: [email protected]