Strafrecht BHG
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Erfolg vor dem Amtsgericht Hannover – DNA-Erfassung erfolgreich verhindert

16.03.2026 | Erfolge

Bearbeiter: Benjamin Grunst
Rechtsgebiet: DNA Entnahme nach Verurteilung wegen Besitz Kinderpornografie
Ergebnis: Antrag §§ 81a, 81e StPO abgelehnt durch Beschluss
Wo? Amtsgericht Hannover

Ausgangslage: Antrag der Staatsanwaltschaft auf DNA-Entnahme

Nach Abschluss eines Strafverfahrens beantragte die Staatsanwaltschaft Hannover, unserem Mandanten eine DNA-Probe zu entnehmen und sein DNA-Identifizierungsmuster dauerhaft zu speichern. Grundlage des Antrags waren die Vorschriften der §§ 81a, 81e und 81g StPO, die eine DNA-Erfassung zur Identitätsfeststellung in möglichen zukünftigen Strafverfahren erlauben.

Eine solche Maßnahme stellt einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar, da die DNA-Daten dauerhaft in staatlichen Datenbanken gespeichert und bei zukünftigen Ermittlungen abgeglichen werden können.

Verteidigung: Keine negative Zukunftsprognose

Wir haben dem Antrag der Staatsanwaltschaft widersprochen. Für eine DNA-Entnahme reicht eine frühere Verurteilung allein nicht aus. Voraussetzung ist eine Negativprognose, also konkrete Anhaltspunkte dafür, dass künftig weitere erhebliche Straftaten zu erwarten sind.

Gerade diese Voraussetzungen lagen hier nicht vor. Die zugrunde liegenden Taten lagen viele Jahre zurück. Zudem hatte unser Mandant bereits vor längerer Zeit eigenständig eine Therapie begonnen und erfolgreich abgeschlossen. Seitdem ist er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten und erfüllt seine Bewährungsauflagen beanstandungsfrei.

Entscheidung des Amtsgerichts Hannover

Das Amtsgericht Hannover folgte unserer Argumentation und wies den Antrag der Staatsanwaltschaft mit Beschluss vom 26.02.2026 vollständig zurück.

Ergebnis: Keine DNA-Speicherung

Für unseren Mandanten bedeutet dies einen wichtigen Erfolg: Seine DNA darf nicht entnommen und nicht in einer staatlichen Datenbank gespeichert werden.

Der Beschluss zeigt, dass eine DNA-Erfassung auch nach einer Verurteilung nicht automatisch erfolgt. Gerichte müssen sorgfältig prüfen, ob eine solche Maßnahme tatsächlich erforderlich und verhältnismäßig ist.

Kanzlei für Strafrecht – konsequente Verteidigung auch nach Abschluss eines Strafverfahrens.

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