Anwalt für
Markenrecht in Köln
Sie suchen einen Anwalt für Markenrecht in Köln? Unsere Rechtsanwälte beraten Unternehmen, Unternehmer, Start-ups, Agenturen, Kreative und andere Markeninhaber bei der Anmeldung, dem Schutz und der Durchsetzung von Markenrechten.
Unsere Tätigkeit umfasst den gesamten Lebenszyklus einer Marke: von der Prüfung und Markenrecherche vor der Anmeldung über die Registrierung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bis zur Markenüberwachung und Durchsetzung bestehender Markenrechte.
Ebenso vertreten wir Mandanten, die eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten haben oder gegen die Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft oder Schadensersatz geltend gemacht werden.
Unser Kanzleistandort in Köln befindet sich zentral am Hohenzollernring 58, 50672 Köln, unmittelbar am Friesenplatz. Von dort aus beraten und vertreten unsere Rechtsanwälte Mandanten im Markenrecht in Köln und bundesweit.
Markenrecht in Köln
Köln ist ein bedeutender Wirtschafts-, Handels-, Messe-, Medien- und Kreativstandort. Unternehmen investieren erhebliche Mittel in Namen, Logos, Produktbezeichnungen und den Aufbau ihrer Marken.
Eine Marke kann dabei weit mehr sein als lediglich der Name eines Produkts. Sie kann einen erheblichen wirtschaftlichen Wert verkörpern und ein Unternehmen über viele Jahre oder Jahrzehnte begleiten.
Gerade für Start-ups und junge Unternehmen ist es deshalb sinnvoll, sich mit dem Markenschutz möglichst frühzeitig auseinanderzusetzen. Wer einen Unternehmens- oder Produktnamen entwickelt, eine Website aufbaut, Verpackungen gestaltet oder in Marketing investiert, sollte möglichst vorher prüfen, ob die verwendete Bezeichnung überhaupt verfügbar und rechtlich schutzfähig ist.
Umgekehrt kann schnelles Handeln erforderlich sein, wenn Wettbewerber identische oder ähnliche Kennzeichen verwenden.
Unsere Rechtsanwälte für Markenrecht in Köln beraten sowohl beim Aufbau eines Markenportfolios als auch bei markenrechtlichen Konflikten.
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Einen eigenständigen Fachanwaltstitel „Fachanwalt für Markenrecht“ gibt es nicht. Das Markenrecht gehört zum gewerblichen Rechtsschutz.
Unser Kanzleipartner Norman Buse, LL.M. (Medienrecht & IP) ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und damit unter anderem auf das Markenrecht spezialisiert. Daneben ist er Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und hat ein Masterstudium im Bereich des Immaterialgüter- und Medienrechts absolviert.
Das Markenrecht bildet einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Wir vertreten sowohl Markeninhaber bei der Durchsetzung ihrer Rechte als auch Unternehmen und Privatpersonen, gegen die markenrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
Dabei beraten wir nicht nur zu deutschen Marken, sondern auch zu Unionsmarken und internationalen Markenregistrierungen.
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Markenklau: – 3 Schritte, um dein Recht durchzusetzen
Welche Leistungen bieten unsere Anwälte für Markenrecht in Köln?
Unsere Beratung im Markenrecht beginnt häufig bereits lange vor der eigentlichen Markenanmeldung.
Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere bei:
- Markenrecherche und Prüfung bestehender Kennzeichen,
- Prüfung der Schutzfähigkeit einer geplanten Marke,
- Entwicklung einer geeigneten Markenstrategie,
- Anmeldung deutscher Marken beim DPMA,
- Anmeldung von Unionsmarken beim EUIPO,
- internationalen Markenregistrierungen,
- Erstellung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen,
- Markenüberwachung,
- Widerspruchsverfahren vor DPMA und EUIPO,
- Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren,
- Markenrechtsverletzungen,
- Ausspruch markenrechtlicher Abmahnungen,
- Abwehr von Abmahnungen wegen Markenverletzungen,
- einstweiligen Verfügungsverfahren,
- Klageverfahren,
- Lizenzverträgen sowie
- Übertragung und Verkauf von Markenrechten.
Dabei steht zunächst immer die wirtschaftliche Zielsetzung des Mandanten im Mittelpunkt. Nicht jede rechtlich denkbare Markenanmeldung ist wirtschaftlich sinnvoll und nicht jede Markenrechtsverletzung muss zwangsläufig zu einem gerichtlichen Verfahren führen.
Markenanmeldung in Köln – von der Idee zur eingetragenen Marke
Wer einen neuen Unternehmensnamen, Produktnamen oder eine neue Marke entwickelt, sollte möglichst früh prüfen, ob und in welchem Umfang Markenschutz sinnvoll ist.
Denn mit dem Aufbau eines neuen Kennzeichens sind häufig erhebliche Investitionen verbunden: Domains werden registriert, Websites erstellt, Verpackungen produziert, Social-Media-Accounts eingerichtet und Marketingkampagnen gestartet.
Stellt sich anschließend heraus, dass ältere Markenrechte entgegenstehen, kann dies erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Unsere Anwälte für Markenrecht in Köln begleiten deshalb bereits die Vorbereitung einer Markenanmeldung.
Zunächst prüfen wir, welches Zeichen geschützt werden soll. In Betracht kommen insbesondere:
- Wortmarken,
- Bildmarken,
- Wort-Bild-Marken,
- dreidimensionale Marken,
- Farbmarken und
- Klangmarken
Anschließend muss festgelegt werden, für welche Waren und Dienstleistungen Schutz beansprucht werden soll.
Dabei kommt dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis eine erhebliche Bedeutung zu. Eine Marke bietet grundsätzlich nicht abstrakt Schutz für einen Namen, sondern Schutz im Zusammenhang mit denjenigen Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen wurde.
Eine sorgfältige Markenstrategie sollte deshalb sowohl das aktuelle Geschäftsmodell als auch realistisch absehbare zukünftige Entwicklungen berücksichtigen.
Markenrecherche vor der Anmeldung
Vor einer Markenanmeldung sollte geprüft werden, ob bereits ältere identische oder ähnliche Marken existieren.
Das ist deshalb wichtig, weil das Markenamt bei der Anmeldung grundsätzlich nicht umfassend prüft, ob ältere Markenrechte Dritter entgegenstehen.
Eine erfolgreich eingetragene Marke bedeutet daher nicht automatisch, dass sie ohne rechtliches Risiko benutzt werden kann.
Taucht eine ältere Marke auf, muss insbesondere geprüft werden:
- wie ähnlich die beiden Kennzeichen sind,
- für welche Waren und Dienstleistungen Schutz besteht,
- wie kennzeichnungskräftig die ältere Marke ist und
- ob aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise Verwechslungsgefahr besteht.
Diese Prüfung kann nicht allein durch eine Suche nach exakt identischen Begriffen ersetzt werden. Im Markenrecht können bereits klangliche, schriftbildliche oder begriffliche Ähnlichkeiten eine Rolle spielen.
Eine professionelle Markenrecherche vor größeren Investitionen kann deshalb spätere Konflikte vermeiden.
Deutsche Marke, Unionsmarke oder internationale Marke?
Vor der Markenanmeldung stellt sich regelmäßig die Frage, wo die Marke geschützt werden soll.
Für einen ausschließlich auf Deutschland ausgerichteten Geschäftsbetrieb kann eine deutsche Marke beim DPMA ausreichend sein.
Soll eine Marke dagegen in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union genutzt werden, kann eine Unionsmarke beim EUIPO sinnvoll sein. Sie vermittelt grundsätzlich ein einheitliches Markenrecht für die gesamte Europäische Union.
Unternehmen, die auch außerhalb der Europäischen Union tätig sind oder expandieren wollen, können darüber hinaus über das Madrider System internationalen Markenschutz in ausgewählten Staaten beantragen.
Welche Variante sinnvoll ist, hängt insbesondere vom Geschäftsmodell, den vorgesehenen Absatzmärkten, der bestehenden Markenlage und dem Budget ab.
Nicht immer ist die größtmögliche geografische Reichweite auch die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.
Markenüberwachung – eine eingetragene Marke sollte beobachtet werden
Mit der erfolgreichen Eintragung ist der Markenschutz nicht abgeschlossen.
Markeninhaber sollten beobachten, ob Dritte später identische oder ähnliche Marken anmelden. Denn neue Markenanmeldungen können bestehende Kennzeichenrechte beeinträchtigen.
Durch eine Markenüberwachung können relevante Neuanmeldungen frühzeitig erkannt werden.
Besteht eine problematische Ähnlichkeit, kann geprüft werden, ob gegen die jüngere Marke ein Widerspruch eingelegt werden sollte.
Die Überwachung ist insbesondere bei wirtschaftlich bedeutenden Marken sinnvoll. Je stärker eine Marke im Geschäftsverkehr genutzt und aufgebaut wird, desto wichtiger kann es sein, eine schleichende Verwässerung des Kennzeichens zu verhindern.
Widerspruchsverfahren vor DPMA und EUIPO
Wird eine Marke angemeldet, gegen die ältere Rechte sprechen, kann der Inhaber der älteren Marke innerhalb der dafür vorgesehenen Frist Widerspruch einlegen.
Im Widerspruchsverfahren wird insbesondere geprüft, ob zwischen den Zeichen und den jeweils geschützten Waren oder Dienstleistungen eine relevante Verwechslungsgefahr besteht.
Unsere Rechtsanwälte vertreten Mandanten sowohl auf Seiten des Widersprechenden als auch auf Seiten des Inhabers der angegriffenen Marke.
Dabei kann es sinnvoll sein, nicht ausschließlich über vollständiges Obsiegen oder Unterliegen zu verhandeln. Je nach Fall können beispielsweise Abgrenzungsvereinbarungen, Einschränkungen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses oder andere vertragliche Lösungen eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative darstellen.
Was tun bei einer Markenrechtsverletzung?
Stellen Sie fest, dass ein anderes Unternehmen Ihre Marke oder ein verwechslungsfähiges Zeichen verwendet, sollte zunächst geprüft werden, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt.
Nicht jede Verwendung eines identischen oder ähnlichen Begriffs verletzt automatisch Markenrechte.
Entscheidend können beispielsweise sein:
- die konkrete Verwendung des Zeichens,
- die Ähnlichkeit der Zeichen,
- die betroffenen Waren und Dienstleistungen,
- die Kennzeichnungskraft der Marke,
- die angesprochenen Verkehrskreise und
- die Frage, ob überhaupt eine markenmäßige Benutzung vorliegt.
Besteht eine Markenrechtsverletzung, kommen insbesondere Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Betracht.
Je nach Sachverhalt können außerdem Ansprüche auf Vernichtung, Rückruf oder Entfernung rechtsverletzend gekennzeichneter Produkte bestehen.
Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung
Bevor Markenansprüche gerichtlich durchgesetzt werden, wird der Verletzer häufig zunächst außergerichtlich abgemahnt.
Mit einer markenrechtlichen Abmahnung wird regelmäßig verlangt, die beanstandete Verwendung zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Bei eindeutigen Markenrechtsverletzungen kann eine Abmahnung eine schnelle außergerichtliche Lösung ermöglichen.
Die Formulierung der verlangten Unterlassungserklärung sollte allerdings sorgfältig erfolgen. Denn eine einmal abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung kann den Verpflichteten über viele Jahre binden und bei späteren Verstößen Vertragsstrafen auslösen.
Unsere Rechtsanwälte prüfen deshalb sowohl die Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche als auch Reichweite und Formulierung der verlangten Unterlassungsverpflichtung.
Abwehr einer markenrechtlichen Abmahnung
Wer eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung erhält, sollte nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben.
Zunächst sollte geklärt werden, ob die geltend gemachten Markenrechte tatsächlich bestehen und ob die konkrete Verwendung des Zeichens überhaupt in deren Schutzbereich fällt.
Dabei können unter anderem folgende Fragen relevant sein:
- Ist die geltend gemachte Marke wirksam?
- Ist der Abmahner tatsächlich zur Anspruchsdurchsetzung berechtigt?
- Wird die Marke rechtserhaltend benutzt?
- Besteht überhaupt Zeichenähnlichkeit?
- Sind die betroffenen Waren oder Dienstleistungen ähnlich?
- Liegt eine markenmäßige Benutzung vor?
- Besteht tatsächlich Verwechslungsgefahr?
- Sind die geltend gemachten Kosten zutreffend berechnet?
Ist die Abmahnung berechtigt, kann es darum gehen, das wirtschaftliche Risiko zu begrenzen und eine tragfähige Lösung zu erreichen.
Ist sie unberechtigt, können die Ansprüche zurückgewiesen werden.
Einstweilige Verfügung im Markenrecht
Markenrechtliche Auseinandersetzungen sind häufig eilbedürftig.
Wird beispielsweise unmittelbar vor einer Produkteinführung, einer Werbekampagne oder einer Messe eine fremde Marke verletzt, kann ein langwieriges Hauptsacheverfahren zu spät kommen.
In solchen Fällen kann ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in Betracht kommen.
Ein gerichtliches Eilverfahren kann dazu dienen, eine rechtsverletzende Nutzung kurzfristig untersagen zu lassen.
Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen und welches Gericht zuständig ist, muss anhand des konkreten Sachverhalts geprüft werden.
Umgekehrt vertreten unsere Anwälte auch Unternehmen, die mit einem Verfügungsantrag konfrontiert werden oder aufgrund einer drohenden gerichtlichen Auseinandersetzung vorbeugend eine Schutzschrift hinterlegen möchten.
Klage wegen Markenrechtsverletzung
Neben dem einstweiligen Rechtsschutz können markenrechtliche Ansprüche in einem regulären Klageverfahren durchgesetzt werden.
Dabei geht es häufig nicht ausschließlich um die Unterlassung.
Markeninhaber können je nach Fall weitere Ansprüche geltend machen, beispielsweise auf:
- Auskunft,
- Rechnungslegung,
- Schadensersatz,
- Vernichtung,
- Rückruf sowie
- Erstattung erforderlicher Rechtsverfolgungskosten.
Auf Grundlage einer Auskunft kann anschließend häufig erst beziffert werden, in welchem Umfang Schadensersatz verlangt werden kann.
Unsere Rechtsanwälte vertreten sowohl Kläger als auch Beklagte in markenrechtlichen Gerichtsverfahren.
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Markenklau: – 3 Schritte, um dein Recht durchzusetzen
Markenrecht in Köln – welches Gericht ist zuständig?
Markenrechtliche Streitigkeiten werden in Nordrhein-Westfalen bei bestimmten Landgerichten konzentriert.
Für den Bezirk des Oberlandesgerichts Köln ist das Landgericht Köln für Kennzeichenstreitsachen zuständig.
Nach dem Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Köln für das Jahr 2026 werden erstinstanzliche Kennzeichenstreitsachen nach § 140 MarkenG insbesondere von der 31. und 33. Zivilkammer im hierfür vorgesehenen Unterturnus bearbeitet.
Die Zuständigkeit umfasst daneben unter anderem wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten und weitere Verfahren aus dem gewerblichen Rechtsschutz.
Das Landgericht Köln befindet sich in der:
Luxemburger Straße 101
50939 Köln
Gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Landgerichts Köln führt der Rechtsmittelweg grundsätzlich zum Oberlandesgericht Köln.
Unsere Rechtsanwälte vertreten Mandanten vor dem Landgericht Köln ebenso wie vor anderen für Markensachen zuständigen Gerichten bundesweit.
Markenanmeldung beim DPMA von Köln aus
Das Deutsche Patent- und Markenamt unterhält in Köln keine Dienststelle für Markenanmeldungen.
Das ist für die Anmeldung einer deutschen Marke allerdings unerheblich. Markenanmeldungen können elektronisch beim DPMA eingereicht werden.
Unsere Kanzlei übernimmt das Anmeldeverfahren für Mandanten aus Köln vollständig. Eine persönliche Vorsprache beim Deutschen Patent- und Markenamt ist hierfür nicht erforderlich.
Bei einer geplanten Unionsmarke erfolgt die Anmeldung beim EUIPO.
Soll der Markenschutz auf weitere Staaten außerhalb der Europäischen Union ausgedehnt werden, kann je nach Ausgangssituation eine internationale Registrierung über das Madrider System der WIPO in Betracht kommen.
Was kostet eine Markenanmeldung?
Bei einer Markenanmeldung fallen neben einem gegebenenfalls vereinbarten Anwaltshonorar amtliche Gebühren an.
Für eine deutsche Marke beträgt die amtliche Anmeldegebühr des DPMA derzeit bei elektronischer Anmeldung 290 Euro. Darin sind bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen enthalten. Bei einer Anmeldung in Papierform beträgt die Grundgebühr 300 Euro.
Ab der vierten Klasse fällt beim DPMA für jede weitere Klasse eine zusätzliche Gebühr von 100 Euro an.
Beim EUIPO beträgt die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung einer Unionsmarke derzeit 850 Euro für eine Waren- oder Dienstleistungsklasse.
Für die zweite Klasse fallen weitere 50 Euro an. Ab der dritten Klasse beträgt die Gebühr jeweils 150 Euro pro zusätzlicher Klasse.
Bei internationalen Registrierungen hängen die Gebühren insbesondere von den ausgewählten Staaten, der Anzahl der Klassen und teilweise von der Art der Marke ab.
Die Wahl der richtigen Klassen sollte deshalb nicht allein unter Kostengesichtspunkten erfolgen. Ein zu eng gefasstes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis kann den Schutz der Marke unnötig beschränken. Eine wahllos sehr breite Anmeldung kann dagegen ebenfalls Nachteile mit sich bringen.
Markenrecht für Unternehmen, Start-ups und Kreative in Köln
Der Wirtschaftsstandort Köln ist durch sehr unterschiedliche Branchen geprägt. Neben klassischen Handels- und Dienstleistungsunternehmen spielen insbesondere Medien, Werbung, Film, Musik, Games, Events, Gastronomie, E-Commerce und die Kreativwirtschaft eine wichtige Rolle.
Gerade in diesen Bereichen sind Marken oft ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsmodells.
Ein Creator kann seinen Namen oder den Namen eines Formats schützen lassen. Ein Start-up benötigt Schutz für seinen Unternehmens- oder Produktnamen. Ein Gastronom möchte verhindern, dass ein Wettbewerber unter einer verwechslungsfähigen Bezeichnung auftritt. Ein Onlinehändler muss prüfen, ob die Bezeichnung eines Produktes Rechte Dritter verletzt.
Auch bei Messen und Veranstaltungen können kurzfristig markenrechtliche Konflikte entstehen, beispielsweise wenn Produkte, Verpackungen oder Werbemittel mit möglicherweise verletzenden Kennzeichen präsentiert werden sollen.
Unsere Markenrechtsanwälte in Köln beraten bei solchen Fragestellungen sowohl präventiv als auch bei bereits entstandenen Streitigkeiten.
Markenrecht und Social Media
Markenrechtsverletzungen finden zunehmend auch auf Social-Media-Plattformen und Online-Marktplätzen statt.
Problematisch können beispielsweise die Verwendung fremder Marken in Accountnamen, Posts, Werbeanzeigen, Hashtags, Produktangeboten oder Videos sowie der Vertrieb gefälschter Produkte sein.
Dabei können neben markenrechtlichen Ansprüchen je nach Sachverhalt auch wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche oder persönlichkeitsrechtliche Fragen eine Rolle spielen.
Aufgrund der Ausrichtung unserer Kanzlei im Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Social Media Recht können diese Überschneidungen bei der rechtlichen Bewertung berücksichtigt werden.
Markenlizenz, Markenübertragung und Kauf einer Marke
Marken können nicht nur selbst benutzt, sondern auch lizenziert oder übertragen werden.
Bei einer Markenlizenz gestattet der Markeninhaber einem Dritten die Nutzung seiner Marke unter vertraglich festgelegten Bedingungen.
Dabei sollten unter anderem geregelt werden:
- Art und Umfang der erlaubten Nutzung,
- räumlicher Geltungsbereich,
- betroffene Waren und Dienstleistungen,
- Vergütung,
- Laufzeit und Kündigung,
- Qualitätsvorgaben,
- Unterlizenzierung sowie
- Vorgehen bei Markenrechtsverletzungen durch Dritte.
Auch die vollständige Übertragung einer Marke ist möglich.
Gerade bei Unternehmenskäufen, Kooperationen, der Trennung von Geschäftspartnern oder dem Verkauf einzelner Geschäftsbereiche sollte eindeutig geregelt werden, wem Marken, Domains und weitere Kennzeichenrechte zukünftig zustehen.
Unsere Rechtsanwälte erstellen und prüfen entsprechende Verträge.
Anwalt Markenrecht Köln – unsere Kanzlei am Hohenzollernring
Das Markenrecht stellt einen Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei dar.
Unsere Rechtsanwälte beraten Mandanten von der ersten Markenidee bis zur gerichtlichen Durchsetzung bestehender Schutzrechte.
Dabei umfasst unsere Tätigkeit insbesondere die Markenanmeldung, Markenrecherche, Markenüberwachung, Widerspruchsverfahren, Abmahnung und Abwehr von Abmahnungen sowie die gerichtliche Vertretung bei Markenrechtsverletzungen.
Mit Norman Buse, LL.M. (Medienrecht & IP) verfügt unsere Kanzlei über einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Unser Standort in Köln befindet sich zentral in der Innenstadt:
BUSE HERZ GRUNST
Rechtsanwälte PartG mbB
Hohenzollernring 58
50672 Köln
Telefon: +49 221 29251680
Vom Friesenplatz aus ist unsere Kanzlei in wenigen Minuten erreichbar.
Ergänzende Informationen zum Markenrecht
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