§ 184c
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Erfolgreich gegen Accountsperrung bei Meta: Kammergericht Berlin bestätigt Kostenlast nach Freischaltung eines gehackten Instagram-Accounts

24.10.2026 | Erfolge

Bearbeiter: Christopher Bünger
Rechtsgebiet: Social Media Recht

Zwei Mandanten von BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte sahen sich mit einem gravierenden Problem im Social-Media-Bereich konfrontiert: Ihr gemeinsamer Instagram-Account war gehackt worden. In der Folge sperrte Meta den Account vollständig.

Trotz mehrfacher außergerichtlicher Kontaktaufnahme und umfangreicher Darlegung des Sachverhalts reagierte Meta nicht in der gebotenen Weise und stellte den Account nicht wieder her. Für unsere auf Medien- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwälte war klar, dass dies so nicht hinzunehmen war.

 

Wie sind wir vorgegangen

Wir reichten daher für die Mandanten Klage vor der zuständigen Zivilkammer des Landgerichts Berlin ein. Ziel der Klage war es, die Freischaltung des gesperrten Accounts zu erreichen und die Rechte der Betroffenen im Social-Media-Umfeld konsequent durchzusetzen. Der Streitwert wurde vom Gericht mit 10.000,00 € festgesetzt, was die wirtschaftliche Bedeutung des Accounts für die Mandantschaft unterstreicht.

Bemerkenswert: Erst nach Rechtshängigkeit der Klage, also nachdem das gerichtliche Verfahren bei Meta sichtbar geworden war, wurde der gesperrte Instagram-Account durch Meta wieder freigeschaltet. Das gerichtliche Vorgehen führte damit faktisch zum vollen Erfolg für unsere Mandanten, da sie ihren Account und ihre Reichweite zurückerhielten.

Im Anschluss erklärten wir den Rechtsstreit für erledigt und beantragten, Meta die Kosten des Verfahrens aus dem Streitwert von 10.000,00 € aufzuerlegen. Das Landgericht Berlin folgte unserer Rechtsauffassung und legte die Kosten dem Plattformbetreiber auf. Meta wollte diese Kostenentscheidung nicht akzeptieren und legte sofortige Beschwerde ein.

 

Das Ergebnis

Auch in der Beschwerdeinstanz konnte sich BUSE HERZ GRUNST durchsetzen: Das Kammergericht Berlin bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung und stellte klar, dass Meta die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Hintergrund ist, dass Meta erst aufgrund der Klage tätig geworden ist und die Mandanten ohne das gerichtliche Vorgehen weiterhin mit einer rechtswidrigen Accountsperre konfrontiert gewesen wären. Für unsere Mandanten bedeutet das: voller Erfolg – sowohl in tatsächlicher Hinsicht (Freischaltung des Accounts) als auch rechtlich (Kostenlast bei Meta).

 

Fazit

Der Fall zeigt, dass Plattformbetreiber wie Meta bei der Sperrung von Social-Media-Accounts nicht schrankenlos agieren dürfen. Nutzerinnen und Nutzer haben im Rahmen des Medien- und Internetrechts durchsetzbare Rechte, wenn ihr Instagram-Account gehackt, grundlos gesperrt oder nicht mit der gebotenen Sorgfalt wiederhergestellt wird. Gerade für Creator, Unternehmen und Selbstständige kann eine Sperre existenzielle Reichweiten- und Umsatzeinbußen nach sich ziehen.

BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB ist seit Jahren im Medienrecht, Äußerungsrecht und Social-Media-Recht tätig und vertritt bundesweit Betroffene von Accountsperren, gehackten Profilen, rufschädigenden Inhalten und Löschungen auf Plattformen wie Instagram, Facebook, TikTok, X (Twitter), YouTube oder Google. Rechtsanwalt Christopher Bünger und das Team der Kanzlei setzen die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern konsequent gegenüber Plattformbetreibern durch – außergerichtlich und vor Gericht.

Wer von einer Sperrung seines Instagram-Accounts, einem gehackten Social-Media-Account oder einer unberechtigten Einschränkung seines Profils betroffen ist, sollte frühzeitig spezialisierte anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Sperre, setzen Ansprüche auf Freischaltung, Schadensbegrenzung und Kostenerstattung durch und vertreten Sie entschieden gegenüber Meta und anderen Plattformen.“

Unsere zuständigen Anwälte im
Medien- und Wirtschaftsrecht

RA Norman Buse

Norman Buse, LL.M.

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Master of Laws (Medienrecht & IP)
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht

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RA David Herz

David Herz

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht

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RA Marc Faßbender

Marc Faßbender

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