BUSE HERZ GRUNST RECHTSANWAELTE
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Erfolgreiche außergerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen wegen rechtswidriger Medienberichterstattung

8.07.2026 | Erfolge

Rechtsgebiet: Medienrecht
Sachbearbeitender Rechtsanwalt in unserer Kanzlei: RA Marc Faßbender

In einem aktuellen Mandat im Bereich des Medien- und Äußerungsrechts ist es unserer Kanzlei gelungen, die Rechte unserer Mandantin gegenüber einem bundesweit tätigen Medienunternehmen erfolgreich durchzusetzen und eine belastende Berichterstattung außergerichtlich zu korrigieren.

Ausgangssituation

Ausgangspunkt war eine Veröffentlichung in einem reichweitenstarken audiovisuellen Format sowie in einem begleitenden Online-Beitrag. In diesem Zusammenhang wurden gegenüber unserer Mandantin konkrete tatsächliche Vorwürfe erhoben, die geeignet waren, ihr geschäftliches Ansehen erheblich zu beeinträchtigen. Die Darstellung erfolgte in einer Weise, die aus Sicht des durchschnittlichen Publikums den Eindruck erweckte, es handele sich um feststehende Tatsachen.

Unsere Mandantin hatte im Vorfeld der Veröffentlichung zu den betreffenden Punkten umfassend Stellung genommen und die erhobenen Vorwürfe ausdrücklich zurückgewiesen. Diese Stellungnahme wurde in der streitgegenständlichen Berichterstattung jedoch nicht in einer Weise berücksichtigt, die den rechtlichen Anforderungen an eine zulässige Verdachtsberichterstattung genügt hätte. Insbesondere fehlte es an einer hinreichenden Einordnung sowie an einer ausgewogenen Darstellung unter Berücksichtigung der entlastenden Gesichtspunkte.

Wie sind wir vorgegangen

Nach eingehender rechtlicher Prüfung haben wir für unsere Mandantin eine formelle Abmahnung ausgesprochen und Unterlassungsansprüche wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts geltend gemacht. In unserer Begründung wurde detailliert dargelegt, dass bei der Verbreitung geschäftsschädigender Tatsachenbehauptungen strenge Sorgfaltsanforderungen gelten und eine faire Berichterstattung zwingend voraussetzt, dass die wesentlichen Inhalte einer eingeholten Stellungnahme angemessen wiedergegeben werden.

Die Gegenseite reagierte auf unsere Abmahnung kooperativ. Der beanstandete Beitrag wurde inhaltlich angepasst und um eine klarstellende Passage ergänzt, die die maßgebliche Position unserer Mandantin zutreffend wiedergibt. Zudem verpflichtete sich das Medienunternehmen verbindlich, die angegriffenen Aussagen künftig nicht ohne entsprechende Einordnung zu verbreiten. Darüber hinaus wurden die unserer Mandantin entstandenen Rechtsanwaltskosten vollständig erstattet.

Durch dieses konsequente außergerichtliche Vorgehen konnte eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden und zugleich eine nachhaltige Korrektur der Berichterstattung erreicht werden. Der Fall unterstreicht die hohe praktische Bedeutung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts sowie die strengen rechtlichen Anforderungen an eine sorgfältige, ausgewogene und rechtlich zulässige Medienberichterstattung.

Fazit

Die erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche zeigt, dass Unternehmen sich gegen rufschädigende Veröffentlichungen wirksam zur Wehr setzen können. Gerade im Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz ist eine strategisch fundierte und präzise juristische Argumentation entscheidend, um Reputationsschäden zu begrenzen und rechtswidrige Berichterstattung effektiv zu korrigieren.

Unsere zuständigen Anwälte im
Medien- und Wirtschaftsrecht

RA Norman Buse

Norman Buse, LL.M.

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Master of Laws (Medienrecht & IP)
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht

Email: [email protected]

RA David Herz

David Herz

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht

Email: [email protected]

RA Marc Faßbender

Marc Faßbender

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

Email: [email protected]

RA Michael Voltz

Michael Voltz

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Leiter unseres Standortes in München

Email: [email protected]

Christopher Bünger

Christopher Bünger

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

Email: [email protected]

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