Erfolgreiche außergerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen wegen rechtswidriger Medienberichterstattung
Rechtsgebiet: Medienrecht
Sachbearbeitender Rechtsanwalt in unserer Kanzlei: RA Marc Faßbender
Ausgangssituation
Ausgangspunkt war eine Veröffentlichung in einem reichweitenstarken audiovisuellen Format sowie in einem begleitenden Online-Beitrag. In diesem Zusammenhang wurden gegenüber unserer Mandantin konkrete tatsächliche Vorwürfe erhoben, die geeignet waren, ihr geschäftliches Ansehen erheblich zu beeinträchtigen. Die Darstellung erfolgte in einer Weise, die aus Sicht des durchschnittlichen Publikums den Eindruck erweckte, es handele sich um feststehende Tatsachen.
Unsere Mandantin hatte im Vorfeld der Veröffentlichung zu den betreffenden Punkten umfassend Stellung genommen und die erhobenen Vorwürfe ausdrücklich zurückgewiesen. Diese Stellungnahme wurde in der streitgegenständlichen Berichterstattung jedoch nicht in einer Weise berücksichtigt, die den rechtlichen Anforderungen an eine zulässige Verdachtsberichterstattung genügt hätte. Insbesondere fehlte es an einer hinreichenden Einordnung sowie an einer ausgewogenen Darstellung unter Berücksichtigung der entlastenden Gesichtspunkte.
Wie sind wir vorgegangen
Nach eingehender rechtlicher Prüfung haben wir für unsere Mandantin eine formelle Abmahnung ausgesprochen und Unterlassungsansprüche wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts geltend gemacht. In unserer Begründung wurde detailliert dargelegt, dass bei der Verbreitung geschäftsschädigender Tatsachenbehauptungen strenge Sorgfaltsanforderungen gelten und eine faire Berichterstattung zwingend voraussetzt, dass die wesentlichen Inhalte einer eingeholten Stellungnahme angemessen wiedergegeben werden.
Die Gegenseite reagierte auf unsere Abmahnung kooperativ. Der beanstandete Beitrag wurde inhaltlich angepasst und um eine klarstellende Passage ergänzt, die die maßgebliche Position unserer Mandantin zutreffend wiedergibt. Zudem verpflichtete sich das Medienunternehmen verbindlich, die angegriffenen Aussagen künftig nicht ohne entsprechende Einordnung zu verbreiten. Darüber hinaus wurden die unserer Mandantin entstandenen Rechtsanwaltskosten vollständig erstattet.
Durch dieses konsequente außergerichtliche Vorgehen konnte eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden und zugleich eine nachhaltige Korrektur der Berichterstattung erreicht werden. Der Fall unterstreicht die hohe praktische Bedeutung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts sowie die strengen rechtlichen Anforderungen an eine sorgfältige, ausgewogene und rechtlich zulässige Medienberichterstattung.
Fazit
Die erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche zeigt, dass Unternehmen sich gegen rufschädigende Veröffentlichungen wirksam zur Wehr setzen können. Gerade im Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz ist eine strategisch fundierte und präzise juristische Argumentation entscheidend, um Reputationsschäden zu begrenzen und rechtswidrige Berichterstattung effektiv zu korrigieren.
Unsere zuständigen Anwälte im
Medien- und Wirtschaftsrecht
Norman Buse, LL.M.
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Master of Laws (Medienrecht & IP)
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht
Email: [email protected]
David Herz
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht
Email: [email protected]
Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Leiter unseres Standortes in München
Email: [email protected]








