Erfolge der Kanzlei
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der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Podcast - Anwaltsprechstunde
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Geldentschädigungsanspruch für Daniela Büchner wegen Hate Speech durchgesetzt
In einem für Daniela Büchner geführten Verfahren hat das Landgericht Konstanz unserer Mandantin neben einem Unterlassungsanspruch auch eine Geldentschädigung zugesprochen.
Erfolg für Claudia Pechstein gegen die Axel Springer SE wegen BZ-Beitrag
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte setzt Gegendarstellung und Unterlassung für Claudia Pechstein wegen einer rechtswidrigen Berichterstattung auf der Nachrichtenseite www.bz-berlin.de durch.
Erfolg gegen RTL – Berichterstattung im Magazin SternTV Spezial war rechtswidrig
In einem für unsere Mandanten geführten Eilverfahren gegen den Fernsehsender RTL wurde die Verbreitung eines Beitrags über unsere Mandanten vom LG Hamburg untersagt. Die Berichterstattung war rechtswidrig.
Wann ist die Bezeichnung einer Person als Antisemit zulässig?
Im Presse- und Äußerungsrecht geht es häufig um die Frage, wann eine Person als rechts, rechtsradikal oder antisemitisch bezeichnet werden darf.
Aus Gewinnspielen generierte Bewertungen sind wettbewerbswidrig
Das OLG Frankfurt entschied über die Wettbewerbswidrigkeit in Fällen von Werbung mit positiven Bewertungen, welche über ein Gewinnspiel generiert wurden. Hier erfahren Sie mehr.
„Metall auf Metall“ macht Nägel mit Köpfen – Aufhebung des § 24 UrhG a.F.
„Freie Benutzung“ und starrer Melodienschutz aus § 24 UrhG a.F. wurden vom EuGH für unionsrechtswidrig erklärt und aufgehoben – Gewinn oder Verlust für die Kunstszene? Wir klären auf.
Erfolg im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren gegen BOSCH
Das Deutsche Patent- und Markenamt weist den Widerspruch gegen die von unserer Mandantschaft vorgenommene Eintragung der Marke „LB LA BOSCHÉ“ zurück. Erfahren Sie in diesem Beitrag, warum.
Gehackter Facebook-Account: Einstweilige Verfügung gegen Facebook erfolgreich
Gericht verpflichtet Facebook, den Zugang zu dem gehackten Benutzerkonto unserer Mandantin sowohl für den Nutzer als auch für Dritte zu sperren und das Profil einstweilen unsichtbar zu machen.
3.000 € Geldentschädigung wegen der Verbreitung von Intimfotos über WhatsApp
Urteil zum Medienrecht: Gericht spricht unserer Mandantin einen immateriellen Schadensersatz wegen eines schwerwiegenden Eingriffs in die Intimsphäre zu.