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Podcast - Anwaltsprechstunde
der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Anwalt für Medienrecht und Presserecht München
Sie sind aus München bzw. Bayern und haben ein Anliegen im Bereich des Medien- und Presserechts? Dann sind Sie bei unseren Rechtsanwälten in den besten Händen.
Unser Fachanwaltsteam steht Ihnen bei rufschädigender Berichterstattung, bei kurzfristigen Presseanfragen, im Social Media Recht, bei Rufmord- und Verleumdungskampagnen sowie bei vertragsrechtlichen Angelegenheiten mit Bezug zum Medienrecht zur Seite.
Unternehmen bzw. Unternehmer wenden sich bei Rechtsfragen an unseren Kanzlei in der Antonienstraße in Schwabing unweit vom Englischen Garten. Wir bieten jahrelange Erfahrung im Medienrecht und Presserecht. Außerdem haben wir mehr als einen Fachanwalt für Medienrecht in unserer Kanzlei und damit vollstes Verständnis für Anliegen mit besonderem Eilbedürfnis. Auch für natürliche Personen und die Durchsetzung ihrer Rechte sind wir der richtige Ansprechpartner.
Egal, ob es um Presserecht, Urheberrechtsverletzungen im Internet, Lizenzerwerb, Verlagsrecht, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Fragen zu Vertragsgestaltungen, Rundfunkrecht (TV und Radio) oder Social Media-Recht geht:
Wir setzen Ihre Rechte durch und vertreten Sie bei der Abwehr, wenn Ansprüche gegen Sie oder Ihr Unternehmen geltend gemacht werden.
Medienrecht in München – Was gehört dazu?
Als grundsätzlich eigenständiges Rechtsgebiet liegt die Besonderheit im Medienrecht darin, dass es sich dennoch aus vielen Teilgebieten der Rechtswissenschaft zusammensetzt. Dies sind die wichtigsten:
- Presse- und Äußerungsrecht
- Urheberrecht
- Social Media Recht
- Rundfunkrecht
- Film- und Fernsehrecht
- Telemedien- und Telekommunikationsrecht
- Verlagsrecht
- Vertragsrecht
■ VIDEO
Anwalt für Medienrecht in München? – Kanzlei Buse Herz Grunst hilft bundesweit!

Welche Medienunternehmen gibt es in München?
Folgend ein kurzer Überblick über einige Vertreter aus der Medienlandschaft Münchens:
Münchener Verlage: Print
Verlage im klassischen Sinne, egal ob Zeitungen oder Belletristik, haben oft Probleme, wenn es um die Grenzen der Verdachtsberichterstattung, Presserecht und Persönlichkeitsrechte, aber auch Urheberrecht geht. In München finden sich von Start Ups bis Großunternehmen überall Vertreter im Printverlagswesen.
Viele der großen deutschen Traditionsverlage sitzen in München. Dazu gehören unter anderem der Verlag C.H. Beck, der Bassermann Verlag, C. Bertelsmann Verlag und die dtv Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, der Goldmann Verlag und der Heyne Verlag (Teil der Axel Springer SE).
Im Bereich Zeitung und Zeitschriften sind es unter anderem der R. Oldenburg Verlag, der Süddeutsche Verlag, der Münchener Zeitungs-Verlag GmbH & Co. KG und die Abendzeitung München Verlags-GmbH.
Münchener Radiosender und Rundfunkanstalten
Staatliche Rundfunkanstalten und private Sender gibt es in München zu Genüge. Private Münchener Sender sind zum Beispiel Antenne Bayern, Energy München, der Oldie-Sender Radio Arabella München sowie Radio Gong 96.3, egoFM und viele mehr.
Die staatlichen Radiosender finden sich unter dem Dach der staatlichen Rundfunkanstalt BR (Bayerischer Rundfunk) zusammen. Dazu gehören die Popmusik-Sender Bayern3, Bayern1 und der BR Schlager uvm.
Münchener Unternehmen in Film und Fernsehen
München ist das Zuhause eines der größten Produktionsunternehmen der deutschen Film- und Fernsehbranche: Der Bavaria Film GmbH in Grünwald. Ähnlich konzipiert wie die Filmstadt Babelsberg ist die Bavaria Filmstadt ein Touristenmagnet und gibt einen kleinen Einblick in das Schaffen dieses großen Unternehmens. Die Bavaria Film GmbH produziert neben Fernsehformaten auch diverse Kinofilme und ist damit seit über 100 Jahren an der Spitze Deutschlands unterwegs.
Daneben hat auch der Bayerische Rundfunk seinen Sitz in München. Diese Anstalt des öffentlichen Rechts gehört zur ARD und wird im Fernsehen durch BR Fernsehen und ARD-alpha repräsentiert.
Gerade im Bereich Film und Fernsehen haben Mandanten oft Fragen zu Persönlichkeitsrechten wie dem Recht am eigenen Bild. Dies auch häufig im Kontext von Berichterstattung. Die Frage nach den Grenzen zulässiger Medienberichterstattung ist einer der häufigsten.
Welche Mandanten betreuen wir als Kanzlei für Medienrecht?
Unser Medienrechtsteam verfügt über umfangreiche Erfahrung aus mehr als tausend betreuten Verfahren in diesen sensiblen Rechtsbereichen. Diese fundierte Expertise bildet das Rückgrat unserer erfolgreichen Mandatsarbeit.
Stark aufgestellt im Medien- und Presserecht – auch bei großem Gegenwind
Unter der Leitung der Kanzleipartner Norman Buse und David Herz steht Ihnen ein eingespieltes Team spezialisierter Rechtsanwälte zur Seite, das auch in komplexen Massenverfahren effizient und strategisch agiert. Wir sind es gewohnt, zeitgleich gegen zahlreiche Presseorgane und Medienunternehmen vorzugehen – koordiniert, zielgerichtet und mit klarer Strategie.
Unsere Struktur erlaubt es uns, auch bei großem Verfahrensdruck handlungsfähig zu bleiben – ein Ansatz, der sich in der Praxis vielfach bewährt hat und unseren Mandanten regelmäßig zu erfolgreichen Ergebnissen verhilft.
Vertretung auf Betroffenenseite: diskret, durchsetzungsstark und medienerfahren
Wir vertreten konsequent die Interessen von Betroffenen. Zu unserem Mandantenkreis zählen unter anderem Unternehmer aus München, mittelständische Firmen, Mediziner, Prominente aus Film, Sport und Musik sowie Influencer und Privatpersonen. Wir stehen unseren Mandanten zuverlässig bei, etwa bei folgenden Herausforderungen:
Betroffene von Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Medienrecht ist vom Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsrechten und den Grundrechten Meinungsfreiheitund Pressefreiheit geprägt.
Besonders häufig sind Künstler, Schauspieler, Politiker und ganz generell Personen betroffen, die im Fokus der Öffentlichkeit stehen.
Häufige Ursache von Persönlichkeitsrechtsverletzungen ist, dass ein Foto bzw. Bildnis ohne die Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht wird. Dann ist das Recht am eigenen Bild betroffen. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmetatbestände, die eine Veröffentlichung gerade im Zusammenhang mit Berichterstattung zur Information der Allgemeinheit zulässig machen.Sowohl Betroffenen als auch Vertretern der Presse wird von unseren (Fach)Anwälten geholfen.
Bei der Nutzung von Social Media kommt es besonders häufig zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch unwahre Tatsachenbehauptungen, Falschzitate oder Beleidigungen.
Übrigens: Nicht nur natürliche Personen, sondern auch Unternehmen haben ein sogenanntes Unternehmenspersönlichkeitsrecht und können sich damit gegen Verletzer ebenso zur Wehr setzen. Hier sind es vor allem die zugleich geschäftsschädigenden unwahren Tatsachenbehauptungen, wegen derer Rechtsanwälte konsultiert werden. Häufige Problemschwerpunkte: Vorwürfe zu falschen Zahlen, politischer Beeinflussung und Korruption oder Diskriminierung.
Weitere Informationen: » Anwaltliche Hilfe im Persönlichkeitsrecht
■ IM VIDEO ERKLÄRT:
Was tun bei negativer Presse? – Anwalt für Presserecht hilft

Betroffene von Berichterstattung über Strafverfahren und Verdachtsberichterstattung
Wenn vorverurteilend über ein laufendes Strafverfahren berichtet wird, wird gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung und die Unschuldsvermutung des Tatverdächtigen bzw. Angeklagten verstoßen. Verdachtsberichterstattung bezieht sich dabei allerdings nicht nur auf Berichte über Strafsachen.
Wenn über vergangene Strafsachen oder auch Vorkommnisse aus anderen Gebieten berichtet wird, können sich Betroffene unter Umständen auf das sogenannte „Recht auf Vergessen“ beziehen und die Medien auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen: » Verdachtsberichterstattung über Strafverfahren.
Betroffene von Verleumdungen und Hetzkampagnen
Das Internet ist bestens dazu geeignet, Unternehmen und natürliche Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, zu Opfern von Verleumdungs- und Hetzkampagnen zu machen. Leider kommt das besonders oft in den sozialen Netzwerken vor.
In letzter Zeit werden sogar Fake Screenshots und Deep Fakes dazu verwendet. Wenn Medien dann darüber berichten, können nicht nur die Urheber solcher Inhalte, sondern auch die Medienunternehmen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Unsere Rechtsanwälte erklären im Rahmen einer Beratung die Grenzen der zulässigen Meinungsäußerung und vertreten auch Betroffene von Rechtsverletzungen.
Weitere Informationen: » Verleumdung im Internet, so setzen Sie sich zur Wehr.
Beratung bei Presseanfragen und Reputationsmanagement
Wir bieten unseren Mandanten eine strategische Soforthilfe bei Presseanfragen, prüfen geplante Berichterstattungen auf rechtliche Risiken und formulieren präzise Stellungnahmen, um Ihre Position frühzeitig abzusichern. Dabei entwickeln wir individuelle Konzepte zum Reputationsschutz, ob für Unternehmer, Ärzte oder Personen des öffentlichen Lebens.
In sensiblen Situationen agieren wir diskret, schnell und effektiv – vom ersten Kontakt mit der Redaktion bis zur nachhaltigen Sicherung Ihrer persönlichen oder unternehmerischen Außenwirkung.
Weitere Informationen: » Zum Umgang mit Presseanfragen & Co.!
Litigation-PR & Pressearbeit
Wir unterstützen unsere Mandanten mit gezielter Litigation-PR, wenn mediale Aufmerksamkeit gerichtliche Auseinandersetzungen begleitet und öffentliche Wahrnehmung den Ausgang mitbeeinflussen kann.
Gemeinsam mit erfahrenen Kommunikationspartnern entwickeln wir abgestimmte Strategien, um Ihre rechtliche Position auch im öffentlichen Raum wirksam zu vertreten. Dabei sorgen wir für eine kontrollierte, rechtssichere Kommunikation gegenüber der Presse, mit dem Ziel, Ihr Anliegen seriös zu platzieren und unzulässige Vorverurteilungen zu verhindern.
Weitere Informationen: » Litigation-PR.
Vertragserstellungen für Agenturen, Influencer, Künstlerinnen & Co.
Wir entwerfen und prüfen passgenaue Verträge für Akteure der Kreativ- und Medienbranche – ob für Agenturen, Influencer, Künstlerinnen oder Produzenten. Dabei achten wir auf klare Regelungen zu Rechten, Vergütung, Verwertungs- und Haftungsfragen, um rechtliche Fallstricke von Anfang an zu vermeiden. Unser Ziel ist es, kreative Zusammenarbeit rechtssicher zu gestalten und Ihnen eine verlässliche Grundlage für professionelle Geschäftsbeziehungen zu bieten.
Negative Internet-Bewertungen
Wir helfen Betroffenen, sich effektiv gegen rufschädigende und unwahre Bewertungen auf Plattformen wie Google, Jameda oder Trustpilot zur Wehr zu setzen. Unser Ansatz kombiniert rechtliche Expertise mit technischer Durchsetzung, vom außergerichtlichen Vorgehen bis zur gerichtlichen Löschung.
Weitere Informationen: » Negative Bewertungen im Internet löschen lassen.
Rechtswidrige Google-Suchergebnisse entfernen
Ob veraltete Berichte, rufschädigende Inhalte oder rechtswidrige Fotoveröffentlichungen, wir prüfen die Löschbarkeit von Suchergebnissen nach der DSGVO („Recht auf Vergessen“) und deutschem nationalen Recht und setzen Ihre Ansprüche gegenüber Google konsequent durch.
Weitere Informationen: » Google Suchergebnisse entfernen/löschen: Zur Haftung von Google.
Vorgehen gegen rechtswidrige YouTube-Videos
Bei persönlichkeitsrechtsverletzenden YouTube-Inhalten vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck durch Löschungsaufforderung, Abmahnung, und, wenn nötig, mit gerichtlichen Maßnahmen. Dabei wahren wir stets auch Ihre medienstrategischen Interessen.
Weitere Informationen: » YouTube-Videos entfernen/löschen lassen.
Beratung und anwaltliche Hilfe im Social Media
Unsere Medienanwälte stehen Ihnen bei Angriffen auf Social Media im Falle von Identitätsmissbrauch, Shitstorm, Rufmord oder Bildnisverletzungen zur Seite. Wir helfen Ihnen, Inhalte zu entfernen, Accounts zu sichern und Ihre Reputation zu schützen.
Weitere Informationen: » Social Media Recht.
Fälle im Rundfunkrecht
Wir beraten bei medienrechtlichen Fragen rund um TV, Radio und Streaming, von Gegendarstellungen über Unterlassungsansprüche bis zur Programmbeschwerde. Dabei vertreten wir Betroffene gegenüber Rundfunkanstalten ebenso wie gegenüber privaten Sendern.
Weitere Informationen: » Vertretung im Rundfunkrecht.
Einen Überblick über alle Leistungen, die wir im Medien- und Presserecht anbieten, finden Sie hier.

Foto: © engel.ac – stock.adobe.com
Wer sind unsere Münchener Gegner im Medien- und Presserecht und worum ging es?
Unsere Anwälte helfen bei Problemen im Zusammenhang mit einigen der größten deutschen Medienunternehmen aus München. Einige Beispiele:
- Bayerischer Rundfunk wegen Beantwortung von Pressefragen
- Merkur.de (wegen rechtswidriger identifizierender Berichterstattung),
- LinkedIn Germany GmbH wegen Verbreitung von Falschinformationen
- ProSiebenSat.1 Media SE wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung
- Süddeutsche Zeitung GmbH wegen unzulässiger Schmähkritik
Welches Gericht ist in München im Medienrecht und Presserecht zuständig?
Beim Landgericht München I bearbeitet die 9. Zivilkammer Fälle zum Presserecht. Örtlich zuständig ist das Gericht für die Landeshauptstadt München und die Städte, Gemeinden und gemeindefreien Gebiete des Landkreises München.
Der Sitz des Landgerichts München II ist auch in der Landeshauptstadt. Die örtliche Zuständigkeit gliedert sich aber in folgende acht Amtsgerichtsbezirke, die den jeweiligen Landkreis umfassen: Amtsgericht Dachau, Amtsgericht Ebersberg, Amtsgericht Fürstenfeldbruck, Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen, Amtsgericht Miesbach, Amtsgericht Starnberg, Amtsgericht Weilheim i.OB, Amtsgericht Wolfratshausen. Presseverfahren werden von der 2., 6. und 14. Zivilkammer übernommen.
Die nächsthöhere Instanz ist das Oberlandesgericht München. Hier werden Rechtsstreitigkeiten mit Ansprüchen im Zusammenhang mit Rundfunk, Presse, Film und Internet vor den 18. Zivilsenat getragen.
Welche Ansprüche kann ein Anwalt für Medienrecht durchsetzen?
Bei unzulässigen Eingriffen in Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht oder in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht Ihrer Firma gibt es verschiedene Ansprüche, die gegen die Veröffentlichungen – je nach Fallkonstellation – durchgesetzt werden können:
- Beseitigung/Löschung,
- Unterlassung,
- Widerruf, Richtigstellung,
- Gegendarstellung,
- Schadensersatz,
- Geldentschädigung.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Medien- und Presserecht.
Darum ist unsere Kanzlei die richtige Wahl im Medienrecht in München
Unser Team vereint tiefgehende Erfahrung im Umgang mit Medien mit einer klaren Spezialisierung im Medien- und Presserecht. Diese fachliche Qualität basiert auf einer Vielzahl von Faktoren, die unsere tägliche Arbeit prägen:
-
laufende Mandatsbetreuung mit einer hohen Zahl an Abmahnungen sowie gerichtlichen Eil- und Klageverfahren,
-
Fachanwaltstitel im Urheber- und Medienrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten,
-
akademische Zusatzqualifikationen mit medienrechtlichem Schwerpunkt (LL.M.),
-
Dozententätigkeiten,
-
fortlaufende Teilnahme an spezialisierten Fortbildungen,
-
fundierte Kenntnis der Rechtsprechung führender Pressekammern ,
-
eigene Medienformate und regelmäßige Präsenz in TV, Radio und Printmedien.
Diese Verbindung aus praktischer Erfahrung, juristischer Spezialisierung und medialer Sichtbarkeit macht uns zu einem zuverlässigen und durchsetzungsstarken Partner beim Schutz Ihrer medialen Interessen.
Aktuelles zum Medien- und Presserecht
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