Fake-Accounts auf Facebook und Instagram
Erste Hilfe für Betroffene

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Wie ich mich gegen Fake-Profile wehren kann.

Fake-Profile in sozialen Medien stellen ein fortlaufendes Problem für Portale und deren Nutzern dar. Durch ungenügende Privatsphäre- und Datenschutzeinstellungen bzw. dem sorglosen Umgang mit eigenen Daten kommt es schnell zum Identitätsmissbrauch (gemeinhin auch als Identitätsklau oder Identitätsdiebstahl bezeichnet) und Datendiebstahl.

Schon allein das Beantworten „falscher“ Freundschaftsanfragen auf Facebook kann schnell dazu führen, dass Dritte Handynummern in Erfahrung bringen und damit Online-Einkäufe tätigen können, welche über die Mobilfunkabrechnung laufen. Sofern die Anschrift in Erfahrung gebracht wird, kann auch ein Kauf auf Rechnung an eine Packstation erfolgen. Die Rechnung erhält dann das Opfer des Identitätsmissbrauchs.

Sie sollten diese fatalen Folgen nicht erst abwarten, wenn Sie einen Fake-Account von sich selbst entdecken. Im Gegenteil – je schneller Sie reagieren, desto wahrscheinlicher ist deren Prävention.

Wie Sie sich in einer solchen Situation richtig verhalten, erfahren Sie hier:

Welche Rechte werden durch ein Fake-Profil verletzt?

Sofern Sie ein Fake-Profil mit Ihrem Namen und Ihrem Bild in sozialen Medien wie Facebook oder Instagram finden, könnten unter anderem folgende Ihrer Rechte verletzt sein:

  1. Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht – dieses ist in Art. 2 Abs. 1 GG Art. 1 Abs. 1 GG verankert.
  2. Vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfasst ist das Recht am eigenen Namen. Dieses ist einfachgesetzlich in § 12 BGB normiert.
  3. Aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht leitet sich das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung ab. Darin verankert ist das Recht am eigenen Bild. In § 22 KUG heißt es: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden (…)“ Fotos oder Videos einer Person dürfen also nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden.
  4. Mögliche Straftatbestände aus dem StGB werden in diesem Artikel ausgeklammert.

Ihr Allgemeines Persönlichkeitsrecht – insbesondere ihr Recht am eigenen Namen und ihr Recht am eigenen Bild können verletzt sein. Hier muss jeder Fall individuell geprüft werden!

Welche Ansprüche stehen mir bei einem Fake-Profil zu?

Sofern Sie eine Rechtsverletzung durch einen Fake-Account erleiden, können Sie grundsätzlich folgende Ansprüche gegen den Ersteller des Fake-Profils, Personen die Bilder des Fake-Profils teilen oder z.B. als Hyperlink auf ihre Webseite einbetten, gegen den Betreiber des jeweiligen sozialen Netzwerks oder den Suchmaschinenbetreiber geltend machen:

  1. Sie haben einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch z.B. bei der Verletzung Ihres Namensrechts. Mit dem Beseitigungsanspruch können Sie die Löschung des Fake-Accounts verlangen. Wenn ein Unterlassungsanspruch besteht, kann Unterlassen in Form einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt werden. Das führt dazu, dass sich der Ersteller des Fake-Profils strafbewehrt verpflichtet, in Zukunft keinen solchen Account mehr zu erstellen. Er unterzeichnet eine Unterlassungserklärung in der eine Vertragsstrafe festgelegt ist. Erstellt er erneut ein Fake-Profil, muss er eine Vertragsstrafe zahlen.
  2. Entstehen Ihnen durch den Fake-Account konkrete Schäden oder liegt eine besonders schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor, steht Ihnen möglicherweise auch Anspruch auf Schadensersatz oder Geldentschädigung zu.

Sie können die Löschung des Profils verlangen, und das Erstellen neuer Fake-Accounts durch die jeweilige Person unterbinden. Sie könnten auch Anspruch auf Schadensersatz haben. Jeder Fall ist anders und bedarf daher einer individuellen Untersuchung durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Was kann ich gegen einen Fake-Account tun?

Haben Sie einen Fake-Account entdeckt, sollten Sie Screenshots von den jeweiligen Aktivitäten machen. Dies umfasst auch Kommentare, Nachrichten und das Hochladen weiterer Bilder.

Als nächsten Schritt sollten Sie das gefälschte Konto melden. Dies ist über den jeweiligen Account in Facebook und Instagram möglich.

Weiterhin sollten Sie Ihre Privatsphäre – und Sicherheitseinstellungen anpassen. Gern beraten wir Sie über den sicheren Umgang der eigenen Daten in sozialen Netzwerken.

Um eine effektive Löschung und Unterbindung weiterer Fake-Profile zu erreichen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Urheber- und Medienrecht wenden. Gern leiten wir für Sie die nächsten Schritte ein und setzen Ihre Ansprüche für Sie durch.

 

  • Dokumentieren Sie den Fake Account mit Screenshots.
  • Melden Sie den Account.
  • Überprüfen Sie Ihre Sicherheits- und Privatsphäre Einstellungen in Ihrem privaten Account.
  • Warnen Sie Ihre Kontakte.
  • Wenden Sie sich an einen Fachanwalt der Ihnen bei den erforderlichen rechtlichen Schritten unterstützend zur Seite steht

 

Unsere Rechtsanwältinnen und Fachanwälte für Medienrecht stehen Ihnen bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung bundesweit zur Seite. Ein schnelles und effektives Handeln ist für uns dabei selbstverständlich.

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