Anastasiya Avilova
Anastasiya Avilova (Foto: © privat)

Geldentschädigung in Höhe von 3.000 € für unsere Mandantin Anastasiya Avilova gegen einen Stalker durchgesetzt

22.02.2024 | Medien- und Wirtschaftsrecht

Rechtsgebiet: Medien- und Presserecht
Sachbearbeitender Rechtsanwalt in unserer Kanzlei: Norman Buse, LL.M.

Unsere Mandantin Frau Avilova steht als Fotomodell und Reality-TV-Teilnehmerin seit Jahren in der Öffentlichkeit.

Seit geraumer Zeit hatte es ein Online-Stalker auf sie abgesehen, der ihr insgesamt mehrere hundert E-Mails mit teilweise beleidigenden und sexistischen Inhalten übermittelte. Daneben veröffentlichte er auf TikTok und Twitter u. a. Content, der die Privat- und Intimsphäre unserer Mandantin verletzte.

Nachdem wir für Frau Avilova zunächst zwei einstweilige Verfügungen sowie eine Gewaltschutzanordnung erwirkten, haben wir Klage auf Geldentschädigung sowie Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren für zwei Abmahnschreiben eingereicht.

Die diversen Handlungen des Täters erfüllten nach unserer Auffassung (auch) eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung, die nur durch die Zahlung einer angemessenen Geldentschädigung auszugleichen war.

Im Klageverfahren konnten wir mit dem Beklagten einen Vergleich schließen, der die Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 3.000 € sowie die Erstattung der unserer Mandantin entstandenen Abmahnkosten in Höhe von ca. 2.350 € zum Gegenstand hatte.

Das Beste an dieser Angelegenheit ist jedoch, dass unsere Mandantin jetzt endlich Ruhe vor dem Stalker hat, nachdem sie über einen sehr langen Zeitraum die Belästigungen ertragen musste.

Dieser Fall ist ein erfreuliches Beispiel dafür, dass sich ein konsequentes Vorgehen gegen solche Täter lohnen kann und sollte gleichzeitig als Ermutigung derjenigen Frauen verstanden werden, die ebenfalls gestalkt, belästigt oder beleidigt werden. Aus unserer langjährigen Erfahrung im Medien- und Strafrecht wissen wir, dass eine große Anzahl von prominenten Frauen von solchen Rechtsverletzungen betroffen ist.

Oftmals verstehen die Täter erst dann die Konsequenzen ihres Handelns, wenn sie zahlen müssen. Vorliegend kosteten dem Stalker seine Taten ca. 10.000 € (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Geldentschädigung).

Unsere zuständigen Anwälte im
Medien- und Wirtschaftsrecht

RA Norman Buse

Norman Buse, LL.M.

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Master of Laws (Medienrecht & IP)
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht

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RA David Herz

David Herz

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht

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RA Marc Faßbender

Marc Faßbender

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

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RA David Herz

Keno Leffmann, M.A.

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

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RA Marc Faßbender

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angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Leiter unseres Standortes in München

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