Wie schnell muss Google eine negative Bewertung löschen?
Zur Relevanz von Google-Bewertungen
Millionen von Nutzern bedienen sich mittlerweile tagtäglich des Suchmaschinengiganten, um sich über Unternehmen und deren angebotene Dienstleistungen / Produkte zu informieren. Als wesentliche Orientierungshilfe dienen dabei die von anderen Userinnen und Usern hinterlassenen Bewertungen, die vom Ursprungsgedanken eine neutrale und realistische Einschätzung des Unternehmens wiedergeben sollen. Die Bewertungen bei Google stellen somit einen nicht zu unterschätzenden Faktor für das unternehmerische Reputationsmanagement dar. Lesen Sie unseren Beitrag: Google Eintrag löschen
oder Google Bewertungen löschen lassen
Besonders verheerend und geschäftsschädigend wirken in der Regel negative Bewertungen für die betroffene Unternehmerin oder den betroffenen Unternehmer, sodass schnelles Handeln gefragt ist.
Google-Bewertungen ohne Kundenkontakt sind grds. zu löschen
Sieht sich ein Portalbetreiber mit einer Löschungsaufforderung konfrontiert, aus welcher beispielwiese hervorgeht, dass der angegriffenen Bewertung keine konkrete tatsächliche Erfahrung mit dem Unternehmen zu Grunde liegt, ist ein Tätigwerden erforderlich. Denn in diesem Fall überwiegt das Interesse des Unternehmens am Schutz der sozialen Anerkennung die Interessen des Bewertenden an der Äußerung der dargestellten Meinung, sodass in der Konsequenz auch keine Rechtfertigung für die Kommunikation und Verbreitung dieser Meinung über Google besteht (vgl. LG Köln Beschl. v. 18.8.2020 – 28 O 279/20).
Schnelle Reaktion ist erforderlich
Zum Schutz der unternehmerischen Interessen ist es nicht ausreichend, dass Google überhaupt tätig wird, sondern eine Reaktion möglichst zeitnah erfolgt. Ein Zeitraum von 14 Tagen sei für den Betroffenen nicht hinnehmbar und könne nicht durch den allgemeinen Hinweis gerechtfertigt werden, dass es auf Grund der Corona-Pandemie zu Verzögerungen komme (vgl. LG Köln Beschl. v. 18.8.2020 – 28 O 279/20).
Dass es zu Defiziten seitens Google in Bezug auf die zügige Löschpflicht kommt, ist nicht neu. Bereits im Jahr 2017 hatte das LG Hamburg entschieden, dass im Falle überschaubarer Bewertungen eine Reaktionszeit von 4 Tagen angemessen gewesen wäre. Im Rahmen der Erfüllung ihrer Prüfungspflichten ist Google gehalten, die infrastrukturellen und personellen Mittel zur unverzüglichen Prüfung der Beschwerden bereitzustellen (LG Hamburg Urt. v. 24.3.2017 – 324 O 148/16, BeckRS 2017, 115036 Rn. 44, beck-online).
Fazit: Wie lange hat Google Zeit, die Löschungsaufforderung wegen der schlechten Google-Rezension zu prüfen und wann muss gelöscht werden?
Wie sich der Rechtsprechung zu der Thematik entnehmen lässt, ist jede Löschungsaufforderung eine Einzelfallentscheidung. Eine pauschale Antwort, wie lange Google Zeit hat, die streitgegenständliche Bewertung zu prüfen und ggf. die Stellungnahme des Verfassers einzuholen, gibt es nicht.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Rechtsprechung wird jedoch davon auszugehen sein, dass der Provider gehalten ist, innerhalb von 4 Tagen bis zu 2 Wochen das Stellungnahmeverfahren einzuleiten. Kommt er dem nicht rechtzeitig nach, ist er auf Grund der Verletzung seiner Prüfpflichten als mittelbarer Störer haftbar, so dass gerichtliche Maßnahme ergriffen werden können.
Bei komplexen Bewertungen dürfte ein längerer Prüfzeitraum anzusetzen sein als in einfach gelagerten Fällen. Sofern der Provider seiner Frist zur zügigen Prüfung nachkommt und die Löschungsaufforderung ggf. an den Verfasser weiterleitet, muss anschließend weitere Zeit eingeräumt werden, um auf die angeforderte Rückmeldung zu warten. Dazu dürften weitere 5 Tage bis eine Woche ausreichend und angemessen sein.
Erfolgt keine Reaktion des Bewertenden, ist die Rezension zu löschen. Falls eine Stellungnahme eingeht, ist diese wieder unverzüglich an den Betroffenen weiterzuleiten, so dass dieser nochmals Stellung nehmen kann. Anschließend muss der Provider entscheiden, ob die Bewertung zu löschen ist oder keine Rechtsverletzung vorliegt.
Möchten Sie eine Google-Bewertung löschen lassen? Dann treten Sie jetzt mit uns in Kontakt und lassen sich beraten.
Weitere Informationen zum Umgang mit negativen Bewertungen finden Sie in unserem Beitrag:
Vorgehen gegen negative Bewertungen im Internet.