Strafrecht Berlin

© BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Einstellung nach Anklage – Mindestauflage statt existenzbedrohender Verurteilung

16.12.2025 | Strafrecht

Bearbeiterin: Sören Grigutsch
Rechtsgebiet: Sexualstrafrecht
Ergebnis: Einstellung nach Anklage
Wo? Amtsgericht Tiergarten

Unser Mandant war Administrator einer sehr großen Messenger-Gruppe mit über 5.000 Mitgliedern, überwiegend Jugendlichen und Heranwachsenden.

Innerhalb dieser Gruppe wurden im großen Stil Bilder und Videos ausgetauscht, es ging um Nacktbilder – am Ende umfasste das Datenvolumen mehrere Hunderttausend Dateien. Darunter befanden sich leider auch immer wieder kinder-, jugend- und tierpornografische Inhalte, die von einzelnen Gruppenmitgliedern eingestellt und weiterverbreitet wurden.

Als ein Mobiltelefon eines der Gruppenmitglieder im Rahmen eines anderen Ermittlungsverfahrens ausgewertet wurde, flog die gesamte Chatgruppe auf. Die Ermittlungsbehörden nahmen unseren Mandanten als Administrator besonders in die Pflicht – ihm wurde unter anderem die Verbreitung und der Besitz einer Vielzahl strafbarer Dateien vorgeworfen. Eine Verurteilung hätte für ihn schwerwiegende persönliche und berufliche Konsequenzen gehabt.

Wir haben das umfangreiche Daten- und Nachrichtenmaterial detailliert aufgearbeitet, die Verantwortlichkeiten klar herausgearbeitet und bereits im Ermittlungsverfahren zahlreiche Vorwürfe entkräften können. Dennoch blieb ein Restvorwurf, der zur Anklage führte.

In der Hauptverhandlung gelang es uns, weitere entscheidende Punkte zu entlasten, technische und organisatorische Zusammenhänge zu erläutern und die fehlende tatsächliche Verantwortlichkeit unseres Mandanten als Gruppenadministrator herauszustellen.

Das Ergebnis:

Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines rein symbolischen Betrags von 200 €.

Für unseren Mandanten bedeutet dies nach einer langen Phase der Ungewissheit endlich Klarheit. Er und seine Partnerin können sich nun wieder auf die Verwirklichung ihres gemeinsamen Lebenstraums konzentrieren – ohne die Belastung eines laufenden Strafverfahrens.
 

Wir freuen uns sehr über dieses Ergebnis, denn es zeigt erneut, wie wichtig eine frühzeitige, strukturierte und engagierte Strafverteidigung ist – insbesondere in technisch komplexen Verfahren und bei Vorwürfen, die schnell existenzielle Dimensionen annehmen können.

Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht

RA Benjamin Grunst

Benjamin Grunst

Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

Email: [email protected]

RA Sören Grigutsch

Sören Grigutsch

Fachanwalt für Strafrecht

Email: [email protected]

RA Michael Voltz

Michael Voltz

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München

Email: [email protected]

Prof.Dr. Thomas Bode

Prof. Dr. Thomas Bode

Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

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RA Vincent Trautmann

Vincent Trautmann

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

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Sophia Foukis

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