Graffiti
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Einstellung nach dem Vorwurf Sachbeschädigung wegen Graffiti

21.11.2025 | Strafrecht

Graffiti unter einer Brücke, ein Zeuge, der „alles gesehen haben will“, und eine Polizeikontrolle mit Spraydosen im Rucksack – auf den ersten Blick wirkte die Lage für unsere Mandantin wenig komfortabel.

Die Beamten dokumentierten Farbreste an den Fingern, erfassten die Ausrüstung und legten die Akte anschließend mit klarer Verdachtslage der Staatsanwaltschaft vor. Ein klassischer Fall, in dem viele vorschnell von einer sicheren Verurteilung ausgehen würden.

Genau hier beginnt jedoch professionelle Strafverteidigung. Wir haben die Ermittlungsakte detailliert zerlegt, jedes Beweismittel einzeln bewertet und die Beweiskette kritisch hinterfragt. Entscheidend war: Nähe zum Tatort ersetzt keinen Tatnachweis. Und vermeintlich „passende“ Ausrüstung ist rechtlich kein Beweis für die konkrete Umsetzung einer Straftat.

In unserer umfangreichen Stellungnahme arbeiteten wir deshalb sauber heraus, wo die Beweisführung Lücken aufweist, welche rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt wurden und warum sich der behauptete Tathergang nicht zweifelsfrei rekonstruieren lässt. Ergebnis:

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt – die Tat konnte unserer Mandantin nicht nachgewiesen werden.

Für die Mandantin bedeutet das: keine Vorstrafe, keine Konsequenzen, kein weiterer Druck. Ein gutes Beispiel dafür, wie sorgfältige Aktenarbeit und klare Argumentation selbst in scheinbar eindeutigen Situationen die entscheidenden Weichen stellen.

Kanzlei für Strafrecht – wir prüfen, analysieren und verteidigen. Effektiv, gründlich und mit Blick auf das Ergebnis.

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RA Benjamin Grunst

Benjamin Grunst

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RA Sören Grigutsch

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Fachanwalt für Strafrecht

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Prof. Dr. Thomas Bode

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