Strafrecht BHG
Foto: © Dietmar Schmidt

Einstellung nach dem Vorwurf Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB)

25.11.2025 | Strafrecht

Bearbeiterin: Benjamin Grunst
Rechtsgebiet: Strafrecht
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen gemäß § 153a StPO
Wo? Amtsgericht Berlin Tiergarten

Ein Polizeibeamter in der Probezeit, eine Videoaufnahme einer Body-Cam – unser Mandant sah sich mit einem Disziplinarverfahren konfrontiert und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage, es drohte eine Verurteilung mit empfindlicher Strafe. Eine solche hätte auch das Ende seiner Beamtenlaufbahn bedeuten können.

Umso wichtiger war hier eine professionelle Strafverteidigung mit Fokus auf Widergutmachung und mit dem Ziel einer Verfahrenseinstellung. Wir haben bereits im Zwischenverfahren eine Stellungnahme erarbeitet und zum einen ein Augenblicksversage eingeräumt, gleichzeitig aber auch den Vorfall kontextualisiert und die Fähigkeiten und das ansonsten tadellose Verhalten unseres Mandanten herausgearbeitet. Gleichzeitig haben wir uns erfolgreich um einen Täter-Opfer-Ausgleich eingesetzt.

Unsere Bemühungen hatten Erfolg – das Verfahren wurde mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung durch das Gericht gegen Zahlung an die Staatskasse eingestellt. Trotz der bundesweiten Berichterstattung über diesen Fall konnten wir das Gericht von dieser Lösung überzeugen.

Für den Mandanten bedeutet das: keine Vorstrafe, keine strafrechtlichen und wahrscheinlich auch keine disziplinarrechtlichen Konsequenzen. Ein gutes Beispiel dafür, wie überlegte Strafverteidigung selbst in scheinbar aussichtslosen Situation die entscheidenden Weichen stellen kann.

Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht

RA Benjamin Grunst

Benjamin Grunst

Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

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RA Sören Grigutsch

Sören Grigutsch

Fachanwalt für Strafrecht

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RA Michael Voltz

Michael Voltz

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München

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Prof.Dr. Thomas Bode

Prof. Dr. Thomas Bode

Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

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angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

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