Einstellung nach dem Vorwurf Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB)
Bearbeiterin: Benjamin Grunst
Rechtsgebiet: Strafrecht
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen gemäß § 153a StPO
Wo? Amtsgericht Berlin Tiergarten
Umso wichtiger war hier eine professionelle Strafverteidigung mit Fokus auf Widergutmachung und mit dem Ziel einer Verfahrenseinstellung. Wir haben bereits im Zwischenverfahren eine Stellungnahme erarbeitet und zum einen ein Augenblicksversage eingeräumt, gleichzeitig aber auch den Vorfall kontextualisiert und die Fähigkeiten und das ansonsten tadellose Verhalten unseres Mandanten herausgearbeitet. Gleichzeitig haben wir uns erfolgreich um einen Täter-Opfer-Ausgleich eingesetzt.
Unsere Bemühungen hatten Erfolg – das Verfahren wurde mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung durch das Gericht gegen Zahlung an die Staatskasse eingestellt. Trotz der bundesweiten Berichterstattung über diesen Fall konnten wir das Gericht von dieser Lösung überzeugen.
Für den Mandanten bedeutet das: keine Vorstrafe, keine strafrechtlichen und wahrscheinlich auch keine disziplinarrechtlichen Konsequenzen. Ein gutes Beispiel dafür, wie überlegte Strafverteidigung selbst in scheinbar aussichtslosen Situation die entscheidenden Weichen stellen kann.
Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht
Benjamin Grunst
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)
Email: [email protected]
Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München
Email: [email protected]
Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Email: [email protected]









