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Strafverfahren wegen Politikerbeleidigung erfolgreich eingestellt – Erfolg vor der Staatsanwaltschaft Lübeck
Rechtsgebiet: Politikerbeleidigung
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Vorladung wegen Politikerbeleidigung nach Twitter Kommentar
Die Mandantin erhielt eine polizeiliche Vorladung mit dem Vorwurf der Beleidigung eines Politikers. Der Hintergrund: Angeblich soll sie einen beleidigenden Kommentar unter einem Beitrag auf dem Twitter Profil eines Politikers veröffentlicht haben.
Strafverteidiger: Kompetente Verteidigung bei Vorwurf Politikerbeleidigung
Die Beschuldigte beauftragte daraufhin unseren erfahrenen und spezialisierten Anwalt für Strafrecht mit der Verteidigung. Der Anwalt für Beleidigungsdelikte beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakten und analysierte die Ermittlungsergebnisse. Dabei fielen dem Strafverteidiger einige Unstimmigkeiten auf. Der Kommentar war nämlich unter anderem gar nicht sicher auf die Mandantin zurückzuführen, weder aufgrund des Nutzerprofils noch der IP-Adresse. Außerdem führte der Anwalt für Strafrecht gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft Lübeck aus, dass es ohnehin aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit im konkreten Fall gar nicht zu einer Verurteilung kommen könne. Der Strafverteidiger für Politikerbeleidigung beantragte gegenüber der Staatsanwaltschaft Lübeck die Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichendem Tatverdacht.
Strafverfahren wegen Politikerbeleidigung eingestellt – Erfolg vor der Staatsanwaltschaft Lübeck
Mit Erfolg. Auch die Staatsanwaltschaft Lübeck sah keinen hinreichenden Tatverdacht und stellte das Strafverfahren gegen die Mandantin ein.
Anzeige wegen Beleidigung eines Politikers erhalten – Was jetzt wichtig ist
Wenn Ihnen wegen eines Kommentars in sozialen Medien wie Twitter eine Anzeige wegen Beleidigung eines Politikers nach § 188 StGB droht, sollten Sie unbedingt Ruhe bewahren und keine unüberlegten Aussagen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft machen. Bei diesem speziellen Straftatbestand gelten strenge Anforderungen an die Strafbarkeit, insbesondere in Bezug auf die Meinungsfreiheit. Ein erfahrener Strafverteidiger prüft sorgfältig, ob überhaupt ein hinreichender Tatverdacht besteht und ob die Äußerung von der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt ist. Ziel ist es, eine frühzeitige Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen und unnötige Belastungen für Sie zu vermeiden.
Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht
Benjamin Grunst
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)
Email: [email protected]
Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München
Email: [email protected]
Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Email: [email protected]