Strafbarkeit von Whistleblowing

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Beispiele Whistleblowing

Solche Gewissenskämpfe hatten die sogenannten „Whistleblower“. Personen wie z.B. Edward Snowden, welcher für den Geheimdienst der Vereinigten Staaten von Amerika, der „NSA“ tätig war und das Ausmaß einer weltweiten Überwachung und Spionage der USA und des Vereinigten Königreichs veröffentlichte. Danach wurde er mit einem Haftbefehl verfolgt und musste aus der USA fliehen.

Oder einen unbekannten Hauptmann des „Kommandos Spezialkräfte“ kurz: KSK, welcher einen offenen Brief an die damalige Verteidigungsministern Annegret Kramp-Karrenbauer verfasste. In diesen Brief schilderte er ein Klima der Toleranz von Rechtsextremismus in der KSK. Aufgrund des offenen Briefes wurde auch die Allgemeinheit darüber informiert. Als Konsequenz sollte der Hauptmann ursprünglich entlassen werden.
Oder den Fall des Peter S. Dieser hat in der Apotheke in Bottrop Krebsmedikamente mit zu wenig Wirkstoff verkauft oder falsch deklariert. Zwei Angestellte machten zunächst den Verdacht öffentlich, indem sie die Polizei informierten. Daraufhin wurden beide gekündigt.

Man sieht die Aufdeckung der Wahrheit könnte schwere berufliche Folgen haben, egal ob man für den Staat oder für ein privates Unternehmen tätig war.
Aber ist dies aus strafrechtlicher Sicht rechtens?
Macht man sich als Whistleblower sogar strafbar?

Was ist „Whistleblowing“?

Das Wort „Whistleblowing“ kommt aus dem Englischen und bedeutet wortwörtlich verpfeifen. Es ist das Verbreiten von internen Geheimnissen vom Staat oder privaten Unternehmen an die Öffentlichkeit.

Wichtig ist hier, dass es an die Öffentlichkeit verbreitet wird. Wenn man also intern Missstände aufklärt, indem man an interne Stellen sich wendet z.B. an das Personalwesen dann ist kommt grundsätzlich keine Strafbarkeit in Betracht.

Ist Whistleblowing strafbar?

Whistleblowing kann strafbar sein. Hier stehen direkt mehrere strafrechtliche Vorwürfe im Raum. Ob man sich aber tatsächlich strafbar gemacht hat, kann nur eine gründliche rechtliche Prüfung ergeben. Verallgemeinerungen sind nicht möglich. Daher empfiehlt es sich, sich von einem Anwalt für Strafrecht verteidigen zu lassen, wenn man Beschuldigter eines Strafverfahrens ist. Der Anwalt für Strafrecht wird nach erfolgter Akteneinsicht den Vorwurf rechtlich prüfen und die Verteidigungsstrategie entsprechend danach ausrichten.

Im Folgenden haben wir Ihnen ein paar Straftaten zusammengestellt, die „typischerweise“ bei Whistleblowing im Raum stehen.

Whistleblowing Strafbar wegen Ausspähen von Daten gemäß § 202a StGB?

Eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe gibt es für jemanden der „unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft“.

Strafbar wäre ein Whistleblowing hiernach nur, wenn Sie zu den veröffentlichten Daten keinen Zugang gehabt haben.

Näheres zum Vorwurf Ausspähen von Daten haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Whistleblowing strafbar wegen Verletzung von Privatgeheimnissen § 203 StGB?

Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe wird vorgesehen für denjenigen, der „unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist“ (§ 203 StGB).

Zwar spricht das Gesetzüberschrift von „Privatgeheimnissen“, aber es sind nicht nur damit Geheimnisse von Ihrem besten Freund gemeint, sondern auch Betriebsgeheimnisse und Geschäftsgeheimnisse, wie der Gesetzestext besagt.

Whistleblowing

Foto: Symbolbild Ki @ firefly.adobe.com

Whistleblowing Beamte

Beachten Sie aber: Wegen Verletzung von Privatgeheimnissen kann aber nicht jeder bestraft werden, sondern nur bestimmte Berufsgruppen werden bestraft. In § 203 Absatz 1 und 2 StGB werden bestimmte Gruppen genannt. Z.B. Arzt, Apotheker, Berufspsychologen, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Jugendberater, Sozialarbeiter, Amtsträger, Verpflichteter für öffentlichen Dienst unter anderem.

Whistleblowing strafbar wegen Verwertung von fremden Geheimnissen § 204 StGB?

Bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe erwartet denjenigen, der „unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, zu dessen Geheimhaltung er nach § 203 verpflichtet ist, verwertet“ (§ 203 Abs.1 StGB).

Hier werden die Personengruppen aus § 203 StGB (s.o., also z.B. Apotheker, Wirtschaftsprüfer oder Amtsträger) bestraft, wenn sie die Daten für Gewinnerzielung verwerten. Also, wenn man durch Veröffentlichung von Betriebsgeheimnissen Geld einnimmt.

Ist das Veröffentlichen von Staatsgeheimnissen strafbar?

Fälle mit größerem Ausmaß wie z.B. bei Edward Snowden, wo Staatsgeheimnisse veröffentlicht wurden können wegen Landesverrat nach § 94 StGB, wegen Offenbaren von Staatsgeheimnissen nach § 95 StGB oder wegen Preisgabe von Staatsgeheimnissen gemäß § 97 StGB bestraft werden.

Dabei wird in § 93 StGB genau erklärt was Staatsgeheimnisse sind. Diese sind (grundsätzlich) „Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheim gehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden.“ (§ 93 Abs.1 StGB)

Kann Whistleblowing ausnahmsweise erlaubt sein? Whistleblowing Gesetz

Dass eine ausnahmslose Strafbarkeit von Whistleblowing entgegen jeder Gewissensentscheidung nicht richtig sein kann hat die Gesetzgebung der Europäischen Union auch gesehen. Das regelte die EU mit der Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Der Deutsche Bundestag verabschiedete April 2019 daraufhin das sogenannte Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG). Dieser soll generell die Erlangung, Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen schützen.

Aber der GeschGehG enthält auch einen Schutz für Whistleblower. Nämlich in § 5 GeschGehG. Dort steht: „Die Erlangung, die Nutzung oder die Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses fällt nicht unter die Verbote des § 4, wenn dies zum Schutz eines berechtigten Interesses erfolgt, insbesondere

  1. zur Ausübung des Rechts der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit, einschließlich der Achtung der Freiheit und der Pluralität der Medien;
  2. zur Aufdeckung einer rechtswidrigen Handlung oder eines beruflichen oder sonstigen Fehlverhaltens, wenn die Erlangung, Nutzung oder Offenlegung geeignet ist, das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen;
  3. im Rahmen der Offenlegung durch Arbeitnehmer gegenüber der Arbeitnehmervertretung, wenn dies erforderlich ist, damit die Arbeitnehmervertretung ihre Aufgaben erfüllen kann.“

Sie sehen also hier, dass durch den § 5 GeschGehG ein Rechtfertigungsgrund für Whistleblowing geschaffen wurde. Also ist Whistleblowing nicht strafbar, wenn es den Zweck hatte u.a. einen rechtswidrigen Zustand oder andere Fehlverhalten aufzudecken (Bundestag Drucksache 19/4724, Seite 28-30).

Was schützt mich aber vor einer „Racheaktion“ meines Arbeitgebers z.B. vor einer Kündigung wegen Whistleblowing?

Im Juli 2023 trat genau dafür das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Hiernach werden jegliche Repressalien gegen hinweisgebende Personen (Whistleblower), die unter dieses Gesetz fallen, verboten gem. § 36 Absatz 1 HinSchG.

Auch bezüglich der Benachteiligungen wie z.B. Kündigung muss der Arbeitgeber in dieser Konstellation beweisen, dass die Benachteiligungen nicht wegen der Informationsweitergabe stattfand (§ 36 Absatz 2 HinSchG). Auch ist es möglich, dass der Arbeitgeber Schadensersatz leisten muss § 37 HinSchG.

Beachten Sie aber: Sollte man bewusst unwahre Gegebenheiten darstellen, so ist auch ein Bußgeld nach § 40 HinSchG zu befürchten.

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