Vorwurf Nachstellung § 238 StGB?
Alle Informationen vom Anwalt bei Stalking: Definition Stalking und Strafe.

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Startseite » Anwalt Strafrecht » Vorladung » Nachstellung / Stalking gem. § 238 StGB

Wann ist Stalking als Nachstellung strafbar? Reicht einmaliges Handeln aus? Wie muss der Anwalt für Stalking verteidigen?

Hört man den Begriff „Stalking“ oder Nachstellung, hat man gleich Bilder vor Kopf: Schnell denkt man an das Auflauern vor der Wohnung oder am Arbeitsplatz, das andauernde Anschreiben über das Internet sowie an zahlreiche anonyme Briefe und Anrufe, vielleicht sogar an heimliches Fotografieren des Opfers. Die Vorstellungskraft setzt Stalking Beispielen keine Grenzen. Dabei ist der Begriff des Stalkings nur schwer zu fassen. Wann andauernde Belästigungen zu einer strafbaren Handlung werden, ist nicht immer leicht zu sagen. Kennzeichnend sind neben der Häufigkeit und Kontinuität der nachstellenden Handlungen eine Vielfalt an Begehungsmöglichkeiten sowie an Motiven beim Täter und Auswirkungen beim Opfer. Auch hat unter Nutzung der digitalen Medien sog. Cyberstalking an Bedeutung gewonnen.

Wenngleich die einzelnen „stalkenden“ Handlungen oft schon ihrerseits strafbar sein können (zB als Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung oder Nötigung), geht nach Auffassung des Gesetzgebers das Unrecht im Falle der Nachstellung damit noch nicht auf. Der Schutz der Freiheit der Lebensgestaltung des Opfers gebiete es, Stalking als Nachstellung gesondert zu bestrafen. Deshalb kann einen Beschuldigten dann eine Stalking Anzeige treffen.

Gerade hier kommt es deshalb auf die Einzelfälle des Falls an. Die detaillierte Analyse der einzelnen Vorfälle bzw. Kontaktaufnahmen ist oft der Schlüssel für eine erfolgreiche Strafverteidigung. Bei der Verteidigung von Beschuldigten in Stalkingverfahren konnten wir überproportional viele Einstellungen des Verfahrens erreichen. In diesen Fällen kam es damit gar nicht zu einer öffentlichen Hauptverhandlung.

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Als Rechtsanwalt für Strafrecht vertrete ich Sie beim Vorwurf der Nachstellung bundesweit. Rufen Sie mich an und wir vereinbaren einen Termin zur Besprechung Ihres konkreten Falls.

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Wie hoch ist die Strafe nach einer Nachstellung bzw. Stalking Anzeige?

Die Strafbarkeit von Stalking ist unter dem Begriff „Nachstellung“ erfasst. Es wird gem. § 238 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen droht eine höhere Strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe (§ 238 Abs. 2 StGB); bei der Verursachung des Todes unter Umständen eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren (§ 238 Abs. 3 StGB).

Wann macht man sich wegen Stalking strafbar?

Die Strafbarkeit wegen Nachstellung / (Cyber-)Stalking setzt sich einfach gesagt aus zwei Komponenten zusammen:

  1. Zunächst braucht es eine unbefugte Nachstellung durch die in § 238 Abs. 1 StGB genannten Handlungen.
  2. Darüber hinaus muss diese geeignet sein, die Lebensgestaltung des Opfers nicht unerheblich zu beeinträchtigen.

Welche Handlungen sind Stalking? Stalking Beispiele vom Anwalt.

Der Begriff Nachstellung beschreibt ein aus einer Mehrzahl an Einzelhandlungen zusammengesetztes Gesamtverhalten. Diesem wohnt ein zielgerichtetes Element inne: Der Nachstellende muss gerade handeln, um durch Annäherung an das Opfer in dessen persönlichen Lebensbereich einzugreifen (vgl. BGH, Beschl. v. 19.12.2012 – 4 StR 417/12), also zB sein Opfer einzuschüchtern.

Das Gesetz nennt katalogartig acht mögliche Handlungsvarianten, die zu einer Strafbarkeit wegen Stalking führen können und im Folgenden näher erläutert werden. Der Beschuldigte muss außerdem wiederholt und unbefugt handeln.

Stalking bei Aufsuchen räumlicher Nähe – Muss das Opfer angesprochen worden sein?

Die erste Variante erfasst das Aufsuchen von räumlicher Nähe zum Opfer. Dafür muss es grundsätzlich nicht zu einer körperlichen Berührung oder zu einem Gesprächsversuch kommen. Es reicht, wenn der Beschuldigte sich so nah an das Opfer begibt, dass dieses ihn wahrnehmen kann. Das kann bspw. als Stalking am Arbeitsplatz schon dann vorliegen, wenn der Beschuldigte – etwa als Kunde – die Arbeitsstätte des Opfers aufsucht. Welche Nähe erforderlich ist, richtet sich nach den konkreten Umständen (in einem einsamen Wald spricht auch bei einer weiteren Entfernung viel für eine Strafbarkeit, während an einem belebten Hauptbahnhof das Gegenteil gelten wird).

Erforderlich ist schon begrifflich ein Aufsuchen. Das heißt, dass eine rein zufällige Begegnung, zB bei der Ausübung von Sport im Freien oder in den öffentlichen Verkehrsmitteln grundsätzlich nicht ausreicht. Etwas anderes kann gelten, wenn der Beschuldigte sich an den Tagesablauf des Opfers anpasst und „zufällig immer am gleichen Ort erscheint“.

Hier hat der Strafverteidiger Raum für Argumentation: Steht beispielsweise fest, dass der Beschuldigte sich oft in der Nähe des Opfers befunden hat, ist damit noch nicht zwingend bewiesen, dass der mutmaßliche Täter das Opfer auch aufgesucht hat. Das ist ein Umstand, an dem ein Stalking Anwalt ansetzen kann.

Stalking anonyme Briefe oder andere Versuche der Kontaktaufnahme – Muss das Opfer reagieren?

Weiter erfasst sind Versuche der Kontaktaufnahme unter Verwendung von Kommunikationsmitteln oder über Dritte. Das umfasst zB Anrufe, E-Mails, SMS, Stalking mit anonymen Briefen und schriftliche Botschaften an der Windschutzscheibe (BT-Drs. 16/575, 7 re. Sp.).

Das Opfer braucht auf die Kontaktaufnahme nicht einzugehen (also das Telefongespräch nicht weiterzuführen, den Brief nicht zu beantworten). Es reicht bildlich gesprochen aus, dass der Liebesbrief genervt entsorgt wird.

Cyber Stalking bei Missbrauch personenbezogener Daten über Dritte – Muss jemand Kontakt zum Opfer aufnehmen?

Ferner zu einer Strafe kann es führen, unter missbräuchlicher Verwendung personenbezogener Daten (zB Name, Adresse, Kontonummer) des Opfers Bestellungen für dieses aufzugeben oder Dritte zu veranlassen, mit ihm Kontakt aufzunehmen. In diesen Fällen versucht der Beschuldigte, über Dritte in die Lebensgestaltung des Opfers einzugreifen.

Umfasst ist damit zB die Bestellung auf Amazon für das Opfer oder das Herbeirufen des Malers an den Wohnsitz des Opfers (Bestellung von Waren oder Dienstleistungen) aber auch jede andere Veranlassung von Dritten, mit dem Opfer Kontakt zu suchen (zB durch Versenden von Bewerbungen im Namen des Opfers oder durch Zeitungsannoncen).

Zu einem tatsächlichen Kontakt mit dem Opfer muss es nicht kommen.

Stalking bei Bedrohung – Muss die Bedrohung schwer sein?

Auch eine Bedrohung gegen das Opfer, eines seiner Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person kann zu einer Strafbarkeit wegen Stalkings führen. Erfasst sind dabei aber nur Drohungen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Gesundheit und die Fortbewegungsfreiheit. Etwa eine Drohung mit Stalking am Arbeitsplatz, das Opfer beim Chef anzuschwärzen, reicht dafür grundsätzlich nicht aus.

Dazu muss der Beschuldigte ein künftiges Übel in Aussicht stellen, auf das er Einfluss hat oder zu haben vorgibt und das eintreten soll, wenn das Opfer nicht das geforderte Verhalten an den Tag legt. Eine solche Bedrohung wird beispielsweise vorliegen, wenn der Beschuldigte dem Opfer sagt, er werde es blutig schlagen lassen, wenn es nicht mit ihm zu Abend isst.

Cyberstalking bei IT-Straftaten mit Stalking App?

Als Reaktion auf das immer mehr an Bedeutung gewinnende Cyber Stalking ist die Begehung von Taten gem. §§ 202a–202c StGB (→ Ausspähen von Daten, Abfangen von Daten und Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten) zum Nachteil des Opfers, eines seiner Angehörigen oder ihm sonst nahestehenden Personen ebenso tauglicher Anknüpfungspunkt für eine Strafbarkeit wegen Stalkings.

Damit umfasst können zB Fälle sein, in denen der Beschuldigte

  • auf das Smartphone des Opfers eine Spysoftware App installiert,
  • sich Zugang zu den Social Media-Accounts des Opfers verschafft (zB App Stalking Instagram) oder
  • das Passwort zum Laptop des Opfers errät.

Weitere Informationen zum Ausspähen von Daten gem. § 202a StGB finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Abfangen von Daten gem.§ 202b StGB finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Vorbereitung des Ausspähens und Abfangens von Daten gem. § 202c StGB finden Sie hier.

Stalking bei Verbreitung und Veröffentlichung von Abbildungen – Ist jedes Foto strafbar?

Ebenfalls zu einer Strafbarkeit führen kann es, wenn der Beschuldigte Abbildungen (Fotos, Videos, Zeichnungen) des Opfers, eines seiner Angehörigen oder ihm sonst nahestehenden Personen verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht. Das kann zB durch Veröffentlichung auf Instagram erfolgen.

Damit ist auch sog. „Racheporno“/„revenge porn“ umfasst, bei dem – oftmals nach dem Scheitern einer Beziehung – intime Aufnahmen des Ex-Partners veröffentlicht werden. Bereits das Aufnehmen solcher Fotos/Videos kann strafbar sein. Das einverständliche Filmen rechtfertigt nämlich in der Regel noch nicht die spätere Veröffentlichung.

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Wie hoch ist die Strafe für Racheporno?

Es muss sich bei den Abbildungen aber nicht um besonders intime oder entwürdigende Abbildungen handeln. Schon der Umstand, dass vom Opfer oder einem Angehörigen/ ihm nahestehenden Person unkontrolliert Bilder aus dem Alltag verbreitet oder veröffentlicht werden, kann erheblich einschüchternde Wirkung haben (BT-Drs. 19/28679, 12).

Freilich wird die Art der Abbildungen aber bei der Strafzumessung von Bedeutung sein.

Stalking bei Fake-Inhalten im Namen des Opfers – Sind Postings bei Instagram und Twitter strafbar?

Schließlich kann es zu einer Strafbarkeit wegen Nachstellung führen, wenn der Beschuldigte einen Inhalt (zB Social Media-Posting) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, wenn er dabei die Urheberschaft des Opfers vortäuscht und der Inhalt geeignet ist, die Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.

Diese Stalking-Variante wird zB vorliegen, wenn der Beschuldigte mit dem X-Account oder Instagram-Profil des Opfers hetzerische Postings veröffentlicht oder für illegales Glücksspiel wirbt.

Strafe wegen Stalking bei vergleichbaren Handlungen – weitere Stalking Beispiele.

Der Gesetzgeber hat sich darüber hinaus entschlossen, auch mit den vergangenen „vergleichbare Handlung“ unter Strafe zu stellen. Was damit gemeint ist, ist schwer zu fassen. Das Gesetz öffnet mit der Regelung das Spektrum möglicher Tathandlungen in kaum überschaubarer Weise (BGH, Beschl. v. 19.11.2009 – 3 StR 244/09). Erforderlich wird jedenfalls eine Tat sein, die nach Art und Schwere des damit verbundenen Eingriffs in die Lebensgestaltung des Opfers den bereits oben genannten Varianten entspricht.

Als weitere Stalking Beispiele kommen etwa die Diskreditierung des Opfers im persönlichen und beruflichen Umfeld wie die Veröffentlichung von persönlichen Daten des Opfers in Betracht (Valerius, in: BeckOK StGB, 61. Ed., StGB § 238 Rn. 12). Viel spricht dafür, auch zB das Erstatten von Strafanzeigen, das Legen falscher Spuren und das Beschädigen von Sachen des Opfers hierunter zu fassen.

Stalking nur bei wiederholtem Handeln – Ab wie vielen Nachstellungshandlungen ist man strafbar?

Für eine Verurteilung nach einer Stalking Anzeige ist es erforderlich, dass der Beschuldigte wiederholt die oben skizzierten Handlungen vorgenommen hat. Eine pauschale Zahl, wie oft der Beschuldigte für ein „wiederholt“ vorgehen muss, findet sich nicht.

Jedenfalls reicht ein einmaliges Handeln für ein „wiederholtes“ Handeln aber nicht aus. Erwähnenswert ist, dass nicht dieselbe Variante des genannten Katalogs wiederholt werden muss. Zu wiederholtem Handeln kann man auch gelangen, wenn der Beschuldigte jeweils nur ein einziges Mal Bilder vom Opfer veröffentlicht, es mit Leibesgefahr bedroht, in seinem Namen Pizza bestellt, eine Stalking App verwendet usw.

Stalking nur, wenn unbefugt – Wann ist Stalking ausnahmsweise erlaubt?

Für eine Strafbarkeit muss die Stalkinghandlung auch unbefugt erfolgen. Sie kann aber wegen einer gesetzlichen Erlaubnis oder wegen des Einverständnisses des Opfers erlaubt sein.

So macht sich bspw. ein penetranter Gerichtsvollzieher, der Schulden einzutreiben sucht, nicht wegen Nachstellung strafbar. Auch ein stillschweigendes oder ausdrückliches Einverständnis des „Opfers“ schließt eine Strafbarkeit selbstverständlich aus. So macht sich beispielsweise nicht strafbar, wer seiner zumindest nicht abgeneigten Angebeteten zahlreiche Liebesbriefe schreibt und mehrere Blumensträuße zusendet (Valerius, JuS 2007, 319, 322).  

Gerade mit Blick auf ein etwaiges Einverständnis des Opfers kann sich dem Fachanwalt für Strafrecht ein guter Verteidigungsansatz bieten. Der Beschuldigte muss nämlich auch wissen, dass er unbefugt – also ohne Einverständnis des Opfers – handelt. Wurde aus den äußeren Umständen nicht klar, dass das Opfer die „Schmeicheleien“ nicht wünscht, kann das gut gegen eine Stalking-Strafbarkeit ins Feld geführt werden.

Muss das Opfer durch das Stalking eingeschüchtert sein?

Die wiederholten und unbefugten Nachstellungshandlungen reichen für eine Strafbarkeit aber nicht aus. Darüber hinaus müssen diese nämlich auch geeignet sein, die Lebensgestaltung des Opfers nicht unerheblich zu beeinträchtigen. Ist dies nicht der Fall, bleibt die Stalking Anzeige grundsätzlich erfolglos.

Für die Beurteilung, ob das Verhalten dafür ausreicht, kommt es nicht auf die Befindlichkeit des konkreten Stalking-Opfers an, sondern auf objektive Umstände. Entscheidend ist eine Gesamtschau der drohenden Beeinträchtigungen. Im Strafverfahren wird man sich hierfür vor allem den vom Beschuldigtem erzeugten psychischen Druck auf das Opfer ansehen, der sich zB aus der Häufigkeit und Intensität der nachstellenden Handlungen ergibt. Diese müssen dabei über das Maß hinausgehen, das ein Opfer bei besonnener Selbstbehauptung hinzunehmen hat. Es macht daher keinen Unterschied, ob der Nachstellende ein zart besaitetes oder ein außergewöhnlich standhaftes Opfer verfolgt.

 Ist der vom Beschuldigten ausgehende Druck geeignet, zB einen Wechsel des Arbeitsplatzes, der Telefonnummer oder des Sportvereins zu veranlassen (BT-Drs. 19/31111, 6), steht der Verdacht einer Straftat erst einmal im Raum. Hier wird der Strafverteidiger durch gründliche Analyse der Ermittlungsakte herausarbeiten, was gegen einen psychischen Druck spricht und von typischen Stalking Beispielen abweicht.

Wann droht eine höhere Strafe wegen Stalking?

Eine höhere Strafe – Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren – droht in einem besonders schweren Fall des Stalkings (§ 238 Abs. 2 StGB). Das Gesetz nennt einige Stalking Beispiele, in denen in der Regel ein solcher besonders schwerer Fall vorliegt. Gleichwohl kann auch ein solches Beispiel ausnahmsweise „nur“ eine normale Nachstellung darstellen oder eine „normale“ Nachstellung zu einem „besonders schweren Fall“ avancieren. Der Stalking Anwalt achtet darauf, ob sich dafür günstige Punkte vortragen lassen können.

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

  • der Beschuldigte durch seine Tat eine Gesundheitsschädigung des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen ihm nahestehenden Person verursacht,
  • der Beschuldigte das Opfer, einen seiner Angehörigen oder eine ihm sonst nahestehende Person in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt,
  • der beschuldigte dem Opfer durch eine Vielzahl von Tathandlungen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nachstellt,
  • der Beschuldigte beim Cyberstalking mittels IT (§ 238 Abs. 1 Nr. 5 StGB) ein Computerprogramm einsetzt, dessen Zweck das digitale Ausspähen anderer Personen ist (Stalking App),
  • der Beschuldigte beim Nachstellen durch Veröffentlichen/Verbreiten von Bildern solche Bilder nutzt, die er durch das Cyberstalking mittels IT (§ 238 Abs. 1 Nr. 5 StGB) erlangt hat (zB App Stalking mit Instagram),
  • der Beschuldigte beim Nachstellen durch Fake-Inhalt im Namen des Opfers (§ 238 Abs. 1 Nr. 7 StGB) einen durch Cyber Stalking mittels IT (§ 238 Abs. 1 Nr. 5 StGB) erlangten Inhalt verwendet,
  • der Beschuldigte über 21 Jahre alt und das Opfer unter 16 Jahren alt

Welche Strafe, wenn jemand durch Stalking stirbt?

Noch eine höhere Strafe droht, wenn durch das Stalking der Tod des Opfers, eines seiner Angehörigen oder einer ihm sonst nahestehenden Person verursacht wird. Hier kommt eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren in Betracht (§ 238 Abs. 3 StGB). Dies wird vor allem bei besonders tiefgreifenden Eingriffen vorkommen. Etwa die schon oben dargestellten „Racheporno“/„revenge porn“-Veröffentlichungen im Rahmen von Cyber Stalking werden von vielen Opfern als derart verheerender Eingriff in ihre Intimsphäre empfunden, dass sie schließlich Suizidversuche unternehmen (BT-Drs. 19/28679, 12). Auch eine Nachstellung mit einer Stalking App, mit der auf einmal der gesamte Inhalt des Telefons inklusive Daten von Instagram & Co für den Dritten zugänglich ist, kann zu solch einer Folge führen.

 

Schon mit Blick auf die hohen Strafen empfiehlt es sich, schnell einen erfahrenen Stalking Anwalt im Strafrecht zu beauftragen, wenn man sich mit einer Stalking Anzeige konfrontiert sieht. Ggf. stellt der dringende Verdacht, sich wegen Nachstellung strafbar gemacht zu haben, bereits einen Haftgrund für eine Untersuchungshaft dar (§ 112a I Nr. 1 Strafprozessordnung [StPO]).

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